Hallo zusammen,
ich habe bei eBay einen Internetrouter zum Direktkauf angeboten. Dieser Router war Neu und in original verschweißter Folie.
Der Käufer behauptet nun, das das Gerät defekt ist und beim Hochfahren sporadisch hängen bleibt.
Das glaube ich nicht, da ich von diesem Hersteller noch nie ein defektes Gerät bekommen habe. Aber dennoch habe ich mit dem Käufer ausgemacht, dass ich mir mit seinem "IT-Menschen" das Problem per Remote anschauen kann. Dem hat der Käufer zugestimmt und mir eine Telefonnummer übermittelt.
Diese Nummer habe ich angerufen und bekam die Aussage, dass das Gerät bereits wieder zurück gesetzt wurde. Wir haben vereinbart, dass das Gerät wieder angeschlossen wird und ich mir dann per Remote das Problem anschauen kann.
Nachdem ich ein paar tage nichts gehört habe, habe ich den Käufer wieder angeschrieben ob das Problem erledigt sei, dann würde das Thema auch für mich erledigt sein. Der Käufer verhielt sich verärgert und meinte, er wird das Gerät zurück schicken und auf keinen Fall behalten.
Danach habe ich die Info von eBay erhalten, dass der Käufer über seinen Zahlungsdienstleister (Clarna, Paypal, oder ...keine Ahnung) einen Streitfall eröffnet hat, mit dem Grund das gerät sei defekt.
Ich hatte die Möglichkeit Stellung zu nehmen, was ich auch tat.
Der Käufer hat den Router zurück gesendet und ich habe die Annahme verweigert.
Dieses Packet ist zurück zum Käufer und der hat ebenfalls die Annahme verweigert. Nun soll es mir wieder zugestellt werden.
Die eBay Hotline meint, wenn ich das Paket annehme, bekommt der Käufer sein Geld zurück und eBay will dann auch das Geld von mir wieder haben. Jetzt stelle ich mir die Frage, wo sind denn meine Rechte als Verkäufer?
eBay den Fall abgeschlossen, da es über einen Streitfall des Zahlungsdienstleisters läuft.
Mir ist klar, dass auch bei einem Privatverkauf der Käufer den Artikel zurück geben kann wenn es defekt ist oder von der Angebotsbeschreibung abweicht. Beides ist meiner Meinung nach nicht gegeben.
Ich hätte kein Problem damit wenn ich den Artikel zur Ansicht und Test zurück erhalte. Aber ich habe überhaupt keine Möglichkeit nachzubessern, was im deutschen Recht einem Verkäufer immer zusteht bevor das Geld zurück gegeben werden muss.
Aktuell sieht es bei der DHL Verfolgung wohl so aus, dass ich das Paket nicht mehr abweisen kann. Unser DHL Fahrer hat auch ab und an mal die Idee ein Paket einfach vor die Tür zu legen und dieses als "Hausbewohner hat angenommen" zu vermerken.
Was meint ihr? Wie soll ich nun reagieren?
eBay Privatverkauf - Zahlungsdienstleister hat Streitfall eröffnet
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Ware annehmen. Dann erstmal anhand der Seriennummer prüfen ob die rückgesendete Ware die Gleiche ist, die verschickt wurde.
Dann würde ich stumpf den Router einmal prüfen ob wirklich kein defekt vorliegt. Es gibt keinen Hersteller der 100% heile Ware ausliefert.
Wenn die Ware heile ist:
Dann dem Käufer mitteilen, dass sein Eigentum bei einem eingelagert liegt und er doch bitte die Abholung beauftragen soll. Alternativ auch die Rücksend unter Vorkasse einer Kostenpauschale anbieten.
Sollte Ebay das Geld dem Käufer das Geld zurück erstatten würde ich per Einwurfeinschreiben zur Zahlung auffordern (inklusive Kosten für das Einschreiben, durch das Rückbuchen dürfte nämlich ein Verzug entstanden sein). Dazu den Hinweis geben, dass Ebay Entscheidungen in Deutschland keine rechtliche Relevanz haben und man bei Nichtzahlung einen Anwalt mit dem Beitreiben des Geldes beauftragen würde.
-- Editiert von User am 14. Februar 2025 17:37
Hat man in dem Angebot die gesetzliche Mängelhaftung rechtskonform ausgeschlossen?
ZitateBay den Fall abgeschlossen :
Mit welchem Ergebnis hat eBay den Fall abgeschlossen?
Zitatdass der Käufer über seinen Zahlungsdienstleister (Clarna, Paypal, oder ...keine Ahnung) einen Streitfall eröffnet hat :
Also kein Streitfall über eBay "Käuferschutz"?
Ist das Geld schon auf dem Bankkonto?
Hat man mit diesem Zahlungsdienstleister auch vertraglichen Vereinbarungen?
Ist das Konto bei dem Zahlungsdienstleister auf 0?
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Zitat. Jetzt stelle ich mir die Frage, wo sind denn meine Rechte als Verkäufer? :
Die sind immer noch da.
Wenn der Streitfall (mit welchem Ergebnis auch immer) vom Zahlungsdienstleister beendet wurde, können Sie Ihre Rechte ganz normal geltend machen.
Irgendwelche Entscheidungen von irgendwelchen Zahlungsdienstleistern haben keinen Einfluss auf die spätere Geltendmachung der gesetzlichen Rechte. (Das gilt natürlich für beide Seiten.)
ZitatIrgendwelche Entscheidungen von irgendwelchen Zahlungsdienstleistern haben keinen Einfluss auf die spätere Geltendmachung der gesetzlichen Rechte. :
Es sei denn, man hätte die entsprechende Befugnis rechtwirksam an diesen Dritten delegiert.
ZitatWare annehmen. Dann erstmal anhand der Seriennummer prüfen ob die rückgesendete Ware die Gleiche ist, die verschickt wurde. :
Dann würde ich stumpf den Router einmal prüfen ob wirklich kein defekt vorliegt. Es gibt keinen Hersteller der 100% heile Ware ausliefert.
Da stimme ich zu 100% zu. Ich habe da ein paar Vermutungen, Dass ich entweder ein defektes Gerät zurück erhalte mit einer anderen Seriennummer oder dem ist das Gerät zu langsam. Das Gerät benötigt verhältnismäßig lange zum Starten und das gefällt ihm nicht.
wenn das Gerät tatsächlich defekt sein sollte, gibt es vom Hersteller ja immer noch Garantie.
Ich befürchte aber, dass das Gerät nicht kaputt ist (Vermutung beruht auf das Telefonat mit dem IT-Techniker) und dann habe ich Stress mit eBay und darauf nun mal überhaupt keine Lust.
Ich male mir gerade aus, dass das gerät nicht defekt ist und der Inhalt aus dem Karton gerissen wurde. Somit kann ich es dann nicht mehr als neu verkaufen.
ZitatHat man in dem Angebot die gesetzliche Mängelhaftung rechtskonform ausgeschlossen? :
Ja, so ist es. Bringt aber in dem gemeldeten Fall nichts, da leider die deutsche Rechtsprechung aussagt, das bei Falschangaben und Defekt der Verkäufer trotzdem haftbar ist.
ZitatMit welchem Ergebnis hat eBay den Fall abgeschlossen? :
Aufgrund, dass der Kunde ein Streitfall beim Zahlungsdienstleister auf gemacht hat. Damit zieht eBay sich aus der Verantwortung für den Käuferschutz und Verkäuferschutz raus. So die Aussage der eBay Hotline.
ZitatAlso kein Streitfall über eBay "Käuferschutz"? :
Ist das Geld schon auf dem Bankkonto?
Hat man mit diesem Zahlungsdienstleister auch vertraglichen Vereinbarungen?
Ist das Konto bei dem Zahlungsdienstleister auf 0?
- ja, genau
- ja, auf meinem Bankkonto. Laut eBay buchen die das zurück wenn der Zahlungsdienstleister das so möchte. Ich habe denen klar formuliert, dass ich meine Bank anweisen werde diese Rückbuchung zu verhindern bzw, zurück zu holen.
- ich? natürlich nicht. Ich weiß noch nicht einmal wer das ist. Das sagt eBay mir nicht
- keine Ahnung. siehe vorherige Antwort.
Zitat...können Sie Ihre Rechte ganz normal geltend machen. :
bedeutet auf dem Rechtsweg?
Manche Textpassagen klingen, als würde es sich nicht um einen Privatverkauf handeln, sondern um gewerbliches Handeln.
Es sei vorsichtshalber darauf hingewiesen, dass die Grenzen fließend sind und man den entsprechenden Pflichten unterliegt, wenn man gewerblich handelt - auch wenn man sich selbst als privat einstuft.
Nicht als Vorwurf oder Unterstellung zu verstehen..
ZitatManche Textpassagen klingen, als würde es sich nicht um einen Privatverkauf handeln, sondern um gewerbliches Handeln. :
Danke für den Hinweis.
Ja, man könnte das annehmen, aber um das klar zu stellen: Ich habe beruflich mit dem Hersteller zu tun und kenne mich daher mit diesem Hersteller aus.
Ich habe kein Gewerbe für ein IT Handel.
ZitatBringt aber in dem gemeldeten Fall nichts, da leider die deutsche Rechtsprechung aussagt, das bei Falschangaben und Defekt der Verkäufer trotzdem haftbar ist. :
Wie kommt man denn auf die merkwürdige Interpretation?
Wenn die gesetzliche Mängelhaftung rechtskonform ausgeschlossen wurde, haftet man bei Defekt gerade nicht.
Man haftet allerdings bei Falschangaben oder wenn vereinbarte Eigenschaften fehlen.
ZitatJa, so ist es. Bringt aber in dem gemeldeten Fall nichts, da leider die deutsche Rechtsprechung aussagt, das bei Falschangaben und Defekt der Verkäufer trotzdem haftbar ist. :
Bitte den entsprechenden Angebotstext posten und dem Forum die Interpretation überlassen.
Bei einem tatsächlichen Privatverkauf mit korrekt ausgeschlossener Mängelhaftung haftet der Verkäufer gerade nicht bei Mängeln, zumindest wenn er die selbst nicht kannte oder kennen musste.
Wenn immer nur stückchenweise Fakten kommen, dann führt das zu Verdruss, also bitte komplett auspacken.
ZitatJa, man könnte das annehmen, aber um das klar zu stellen: Ich habe beruflich mit dem Hersteller zu tun und kenne mich daher mit diesem Hersteller aus. :
Ich habe kein Gewerbe für ein IT Handel.
Was heißt das jetzt wieder?
Wie viele Artikel hast du in den letzten 24 Monaten verkauft? Artikel von welcher Art?
ZitatZitat (von StSRS): :
Ja, so ist es. Bringt aber in dem gemeldeten Fall nichts, da leider die deutsche Rechtsprechung aussagt, das bei Falschangaben und Defekt der Verkäufer trotzdem haftbar ist.
Bitte den entsprechenden Angebotstext posten und dem Forum die Interpretation
Das ist die Aussage von eBay. Auch wenn man danach im Internet sucht wird diese Aussage unzählige male bestätigt.
Nicht hilfreich ist Deine Frage an mich. Hilfreich wäre eine klare Aussage ob das stimmt oder, dass es nicht richtig ist was ich geschrieben habe und mir falsche Informationen vorliegen. Hilfreich wäre auch, falls meine Aussage falsch ist, ein Hinweis wo es steht, dass eine Mängelhaftung rechtskonform ausgeschlossen werden kann.
ZitatZitat (von StSRS): :
Ja, man könnte das annehmen, aber um das klar zu stellen: Ich habe beruflich mit dem Hersteller zu tun und kenne mich daher mit diesem Hersteller aus.
Ich habe kein Gewerbe für ein IT Handel.
Was heißt das jetzt wieder?
Wie viele Artikel hast du in den letzten 24 Monaten verkauft? Artikel von welcher Art?
Auch das ist nicht hilfreich und tut auch nichts zur Sache. Aber dennoch beantworte ich diese Frage gerne. Seit über fünf Jahren ist das mein erster Artikel, den ich überhaupt über eBay verkauft habe.
Zitat:Das ist die Aussage von eBay. Auch wenn man danach im Internet sucht wird diese Aussage unzählige male bestätigt.
Das halte ich für falsch. Liegt eventuell ein Missverständnis vor?
Ich habe auch bei EBay nachgelesen und finde dort nur korrekte Angaben zu dem Thema.
Grundsätzlich würde ich die beiden Punkte erstmal trennen.
1. Falschangaben - das Produkt muss natürlich korrekt beschrieben werden, d.h. es dürfen keine unwahren Äußerungen getätigt werden (wenn Sie eine grüne Hose verkaufen, darf in der Artikelbeschreibung nicht „rote Hose" stehen).
Ferner sollte alles beschrieben werden, was nicht wie erwartbar ist. Hat die grüne Hose also ein Loch, ist das etwas, was ein Käufer nicht erwarten würde. Deshalb muss das in die Beschreibung. Für fehlerhafte Beschreibungen sind Sie immer haftbar.
2. ein Verkäufer haftet grundsätzlich für sämtliche Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, auch wenn diese erst später auftreten. Im ersten Jahr muss dabei ggf. der Verkäufer nachweisen, dass ein Mangel bei Übergabe nicht bestand.
Als Privatverkäufer darf man diese Haftung jedoch ausschließen. Als gewerblicher Händler nicht.
Ich habe verstanden, dass Sie das getan haben.
Zitat:Seit über fünf Jahren ist das mein erster Artikel, den ich überhaupt über eBay verkauft habe.
Gut. Dann kann man m.E. kein gewerbliches Handeln konstruieren.
Zitat:bedeutet auf dem Rechtsweg?
Sofern der Käufer nicht freiwillig kooperiert, ja..
Der User Thelak hat einen gangbaren Weg skizziert.
Nach allen bisherigen Schilderungen vermute ich, dass Sie im Recht sind.
-- Editiert von User am 15. Februar 2025 10:50
ZitatDas ist die Aussage von eBay. :
Die hat dummerweise nichts damit zu tun was Gesetz und Gerichte sagen.
Aber damit wäre meine Frage
ZitatWie kommt man denn auf die merkwürdige Interpretation? :
beantwortet.
ZitatAuch wenn man danach im Internet sucht wird diese Aussage unzählige male bestätigt. :
Ah ja, dieses Internet - da wo auch unzählige male bestätigt wurde das die Erde eine Scheibe ist und Bigfoot und Sasquatch mal wieder irgendwo einen Spaziergang gemacht haben ...
Ich empfehle da immer das BGB als Quelle.
ZitatHilfreich wäre eine klare Aussage ob das stimmt oder, dass es nicht richtig ist was ich geschrieben habe und mir falsche Informationen vorliegen :
siehe mein Beitrag #10
ZitatLaut eBay buchen die das zurück wenn der Zahlungsdienstleister das so möchte. :
Das dürfte ohne Zustimmung des Verkäufers rechtswidrig sein.
ZitatIch habe denen klar formuliert, dass ich meine Bank anweisen werde diese Rückbuchung zu verhindern bzw, zurück zu holen. :
Man könnte das sogar über eine strafbewehrte Abmahnung mit Unterlassungserklärung oder eine Unterlassungsklage nachdenken.
Zitat- ich? natürlich nicht. :
Prima, dann läuft man da wenigsten nicht in eine Falle.
ZitatDas ist die Aussage von eBay. Auch wenn man danach im Internet sucht wird diese Aussage unzählige male bestätigt. :
Nicht hilfreich ist Deine Frage an mich. Hilfreich wäre eine klare Aussage ob das stimmt oder, dass es nicht richtig ist was ich geschrieben habe und mir falsche Informationen vorliegen. Hilfreich wäre auch, falls meine Aussage falsch ist, ein Hinweis wo es steht, dass eine Mängelhaftung rechtskonform ausgeschlossen werden kann.
ZitatAuch das ist nicht hilfreich und tut auch nichts zur Sache. Aber dennoch beantworte ich diese Frage gerne. Seit über fünf Jahren ist das mein erster Artikel, den ich überhaupt über eBay verkauft habe. :
Keine Ahnung, dafür aber viel Selbstvertrauen...
Ziemlich unverschämt dafür, dass genau die von mir gestellten Fragen notwendig sind, um deine zu beantworten.
Von mir aus läufst du, trotz eigentlich guter Ausgangslage, durch diese Art eben gegen die Wand. Ich bin hier raus.
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