Hallo,
ich habe ein Problem mit einem Käufer! Und zwar hebe ich diesem einen neuen Akku für seinen Laptop verkauft. Dieser soll laut Toshiba ca. 7,5 Std. halten, was ich auch in meiner Auktion stehen habe. Der Verkäufer sagt, dass ich reinschreiben müsste... Es heißt ich würde damit werben... Ich schreibe ja nur das was TOSHIBA schreibt! Was würde denn sowas an dieser Tatsache ändern? Der Akku hält nun 5 Stunden... Das ist doch klar, dass es weniger sind, da es sich doch um eine Maximalzeit handelt. Desweiteren wollte ich wissen wie das mit einer Privatauktion aussieht! Ich habe in meiner Auktion nur stehen das es sich halt um eine Privatauktion handelt! Ich habe leider versäumt zu schreiben das der Käufer auf Garantie etc. verzichten muss. Reicht es nicht aus zu schreiben das es sich um eine Privatauktion handelt? Darf der Käufer das Geld zuerst zurückverlangen bevor ich die Ware gesehen habe und ggf. eine Wertminderung feststellen muss oder muss der Käufer erst die Ware zurücksenden (wie gesagt war es eine Privatauktion)
MfG
Marcin
-- Editiert von Marcin am 22.02.2005 01:56:33
-- Editiert von Marcin am 22.02.2005 02:04:54
-- Editiert von Marcin am 22.02.2005 02:11:40
eBay Problem mit einer Käufer! Akku hällt nicht so lange wie angegeben!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
zurückschicken lassen, selber testen ( bzw. schon vor dem Einstellen das Artikels ) und dann weiter entscheiden wer Recht hat.
--- editiert vom Admin
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Also er soll laut Toshiba bis zu 7,5h halten?! Dann sehe ich keinen Gurnd, den zurückzunehmen o.ä.!
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Haftet nicht der Händler grundsätzlich auch für Werbeaussagen des Lieferanten, sofern sie ihm bekannt sind?
Hast Du Dich in Deiner Artikelbeschreibung auf Toshiba bezogen oder einfach nur geschrieben "hält 7,5 Stunden". Dann könnte der Verkäufer nämlich davon ausgehen, daß er bei Dir 7,5 Stunden gehalten hat. Wenn Du sinngemäß geschrieben hast: "Akkulaufzeit mit 7,5 Stunden angegeben" wäre klar, daß Du Dich auf die Angaben des Herstellers beziehst.
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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
Hallo, vielen Dank für eure Unterstüzung soweit. Ich habe wortwörtlich geschrieben: Bis 7,5 Std. problem- und kabelloses arbeiten!
(Man beachte das Wort BIS)
Gruß und vielen Dank
Marcin
-- Editiert von Marcin am 22.02.2005 13:03:21
Sie haften für Ihre Angaben, egal ob gewerblich oder "Privatverkäufer".
Allerdings ist der Käufer ein Erbsenzähler. Die Akkulaufzeit hängt von vielen Faktoren ab. Läuft er unter bestimmten Bedingungen wirklich 7,5 Stunden, ist die Aussage in Ordnung. Das sollten Sie dem Käufer schreiben. Man kann einen Akku auch in einer Stunde leeren, wenn man es drauf anlegt.
Hallo Bear,
ich habe ja aber nur exact das geschrieben was auch Toshiba schreibt. Ich habe ja keine Ahnung unter welchen Bedingungen TOSHIBA die Akkus testet... Dann soll er sich doch mit TOSHIBA auseinander setzen und nicht mit mir...
MfG
Marcin
Und genau darauf würde ich den Käufer hinweisen.
Evtl. haben Sie ja ein Produktlink zur Hand und verweisen darauf, und teilen ihm mit, das Sie die Beschreibung vom Hersteller übernommen haben.
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"Gruß
Campa"
Hallo, das habe ich schon gemacht aber diese Person ist so uneinsichtig, dass ist unglaublich! Ich habe in seinen Bewertungen gesehen das er jemanden "neutral" bewertet hat, da der Akku vom schnurlosne Haustelefon nicht so lange hält wie vom Verkäufer angegeben... Da war das Telefon auch neu... und dieser Verkäufer hat auch nur die Herstellerangaben übernommen!
Gruß
Marcin
Nochmal: Für Ihre Angaben in der Auktion müssen Sie einstehen. Der Käufer hat einen Vertrag mit Ihnen, nicht mit dem Hersteller. Da es eine "Privatauktion" war, hat der Käufer ja auch kaum eine Möglichkeit, bei Toshiba zu reklamieren, oder haben Sie ihm eine übertragbare Herstellergarantie mitverkauft?
Allerdings gäbe es im Ernstfall sicher die Möglichkeit, nachweisbar auf die 7,5 Stunden zu kommen. Der Käufer ist ein Querulant und wird wohl kaum deswegen klagen. Eine negative Bewertung von ihm können Sie kommentieren und eventuell löschen lassen.
All das unter der Voraussetzung, daß Sie wirklich ein Privatverkäufer sind und sich nicht nur so nennen.
Die 7,5 H werden nur erreicht wenn man nichts mit dem Notebook macht und es sind Laborwerte,was eigentlich bekannt sein sollte.
Es gibt keinen Akku der in der realen Welt so lange läuft wie angegeben.
Es sind ja auch bis zu 7,5 std und nicht 7,5 std.
Teilen Sie dem K mit das Sie ihm diesbezüglich nicht weiterhelfen können,aber er könne ja gerne Toshiba verklagen.
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"kampf den borg"
Hallo,
wie sieht es denn mit den Portokosten für die Rücksendnug aus? Verkauf von Privat zu Privat. Wer muss diese tragen? K oder VK?
Gruß
Marcin
--- editiert vom Admin
Der Händler haftet für die Angaben, die er im Auktionstext macht, auch wenn die ursprünglich vom Hersteller stammen. Ein Beispiel: Vor langer Zeit kaufte ich einen Drucker, der laut Händler (und der hatte die Angabe vom Hersteller, stand sogar auf der Packung) unter OS/2 verwendbar sein sollte. Nach dem Kauf stellte sich heraus, daß das nicht so war, er lief nur unter Windows usw.
Der Händler mußte das Gerät zurücknehmen. Es nützte ihm nicht, daß HP eine falsche Angabe gemacht hatte.
Hier in diesem Fall sind wir uns einig, daß man das Gemoser des Käufers ignorieren sollte.
Ich hatte wegen den Versandkosten gefragt weil diese sehr eigenwillige Person nicht mit sich reden lässt! Ich will also meinen Akku zurück, will aber auch nicht wieder die Versandkosten tragen für den Rückversand!
Nun sagt mir der Käufer sogar das er beim auspacken schon vorher erkannt hat, dass diese geöffnet wurde (am Akku selber keinerlei Spuren vom gebrauch...). Steht der Käufer denn nicht in der Pflicht mir diesen angeblichen Mangel zu melden bevor er den Akku benutzt? Indem er ihn benutzt hat kann ich ihn nun nicht mehr als neu verkaufen! Kann ich keine Wertminderung beantragen?
Gruß und danke euch!
Marcin
............in meiner Auktion nur stehen das es sich halt um eine Privatauktion handelt! Ich habe leider versäumt zu schreiben das der Käufer auf Garantie etc. verzichten muss....
Also von ganz vorne in Verbraucherdeutsch für Verkäufe von privat zu privat:
Garantie gibt der Hersteller (freiwillig) auf bestimmte Eigenschaften des Produktes.
Zum Beispiel bei einem Fön auf Materialfehler.
Sollte der Fön nach 2 min Betrieb schmelzen, ist das ein Garantiefall. Was genau und wie lange garantiert wird, steht im Garantieschein.
Den Schein kann der Verkäufer dazulegen, wenn vorhanden. Manchmal gilt die Garantie auch nur für den Erstkäufer und er kann sie nicht weitergeben. Einfach mal in dem Schein nachlesen. Wenn man die Garantie des Herstellers mitgeben kann, kann das ja nur von Vorteil sein.
Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung heißt, daß der Artikel beim Verkauf frei von Mängeln ist und die beschriebenen Eigenschaften besitzt.
Der Käufer muß also davon ausgehen können, daß er genau den Artikel erhält, der beschrieben ist.
Angenommen, ich verkaufe bei ebay einen Fön und weise nicht extra darauf hin, daß das Netzkabel fehlt, kann ich mich nicht darauf berufen, daß ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe. Dann ist das arglistige Täuschung.
Ich meine, im Ernstfall ist der Ausschluss der Gewährleistung unwirksam.
danke dir sweeny aber ich brauche immer noch eine Antwort auf die Frage über deinem Beitrag.
Vielen Dank
Marcin
Wenn der Akku als "neu" verkauft wurde, kann der Kunde davon ausgehen, daß er in einer unversehrten Verpackung ist, es sei denn, er war ohne abgebildet.
Da Sie bei der Betriebszeit "bis" 7,5 Stunden angegeben haben und die sonstige Beschreibung wahrheitsgemäß ist, sehe ich da keinen Problem.
Wenn Sie die Verpackung schon geöffnet hatten, ist das meiner Auffassung nach höchstens noch "wie neu" bzw "unbenutzt".
Woher soll der Kunde wissen, daß der Akku nicht schon in Betrieb war?
In dem Fall würde ich das Teil zurücknehmen und die Versandkosten tragen.
Der Käufer hat die Verpackung bemängelt. Um es genauer zu sagen: er hat leichte Kratzer, die auch in einem Geschäft auf den Regalen entstehen! Die Verpackung war selbstverständlich nich geöffnet worden.
Kann mir bitte jemand sagen wie es mit einer Wertminderung aussieht, da der Käufer den Akku mehrmals benutzt hat!?
Gruß und Danke
Marcin
Meiner Ansicht nach schlecht.
§346 BGB
besagt:
(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.
So wie ich das verstehe, haben doch beide Seiten ihren Teil erfüllt, der Käufer hat bezahlt und der Verkäufer die Ware verschickt.
Die Beschwerden vom Käufer sind unberechtigt, also hat der Verkäufer keinen Anlass, die Ware zurückzunehmen.
Mit welcher Begründung sollte er sie zurückfordern können?
Sachmangel, fehlen einer zugesicherten Eigenschaft damit hat der VK seinen Teil eben nicht erfüllt. Woher die 7,5 Stunden kommen ist zumindest für den Käufer unerheblich für ihn zählt nur, dass da ein drittel der zugesicherten Leistung fehlt.
Wäre nicht noch erst zu klären, unter welchen Vorraussetzungen der Käufer die Akkulaufzeit erfahren hat?
"Akkulaufzeit
Akkulaufzeit mit minimaler Leistung : Während des Test wurde das Notebook im ständigen Betrieb gehalten, Bildschirmschoner, Standby Modus, das Abschalten der Festplatte oder des Monitors wurde nicht zugelassen. Der Test entspricht dem Arbeiten unter Windows in 2D Applikationen, beispielsweise Word oder Exel.
Akkulaufzeit mit maximaler Leistung : Hier wurde das Notebook richtig gefordert, wir haben Sysmark 2002 ausgewählt, um das Notebook zu fordern. Dieser Test umfasst nicht nur die Video- und Bildbearbeitung, sondern simuliert auch diverse Arbeitsvorgänge im Internet, also das perfekte Ambiente für ein Business-Notebook
Akkulaufzeit mit maximaler Mobilität : Es gibt nicht schöneres, als vollkommen kabellos zu Surfen. Genau das haben wir über die integrierte WLAN-Schnittstelle getan.
Akkuladezeit
Akkuladezeit im abgeschalteten Modus : Um die Batterie aufzuladen, schalten wir das Notebook völlig ab, somit wird das klassische "Laden über Nacht" simuliert.
Akkuladezeit mit maximaler Leistung : Des Weiteren haben wir den Akku von ganz leer bis ganz voll während des Lastbetriebs unter Sysmark 2002 aufgeladen.
Mit den gemessenen Ergebnissen kann man durchaus zufrieden sein - wir haben sie der Übersicht halber tabellarisch dargestellt:
Toshiba Tecra S1 - Akkulaufzeit
Minimale Leistung 8 Stunden 20 Minuten
Maximale Leistung 2 Stunden 5 Minuten
Maximale Mobilität 7 Stunden 10 Minuten
Gefunden hier:
http://www.hardwareluxx.de/cgi-bin/ubb/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&f=8&t=000038&p=8
Ich würde auch nix weiter zu schreiben. Man stelle sich das mal bei Handys vor.
Ich habe noch kein Handy erlebt wo die Herstellerangaben erfüllt worden sind.
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"Gruß
Campa"
Da gibt's auch ne schöne Story auf klar-denken.com, da geht's auch um ein per Ebay-Auktion verkauftes PC-Teil, ne Festplatte...
Ihr Käufer scheint mir gewisse Paralellen zu diesem aufzuweisen!
Gruß H.
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