Hallo liebe Community! :-)
Ich bin Verkäufer einer DVD, die bei eBay
sehr, wirklich sehr günstig (EUR 1,55 bei neuem Zustand) ersteigert wurde. Als Versandkosten habe ich EUR 2,00 genommen, obwohl nur mit einem Versandtarif im Wert von EUR 0,70 versendet wurde.
Nun schrieb mir der Käufer, dass die Plastikhülle der DVD beschädigt sei. Nun fordert er einen Differenzbetrag von EUR 1,30 - das finde ich schon etwas frech. Denn die DVD hat er für gerade mal EUR 3,55 (neu!!!!) ersteigert und diese ist ja nun noch voll funktionsfähig. Sogar die Plastikhülle ist fast heil - nur die Unterseite der Hülle ist etwas beschädigt.
Ist er im Recht?
Kann er überhaupt beweisen, dass die Plastikhülle durch der Post beschädigt worden ist?
Steht ihm der Differenzbetrag i. H. v. EUR 1,30 zu? Versendet wurde ja nur mit 0,70 statt 2,00...
Was gibt es für Möglichkeiten? Aufgrund des wirklich sehr geringen Streitwerts denke ich, wird es keine rechtlichen Konsequenzen haben, aber mich würde es mal interessieren.
Und nun ja, wie sieht es mit einer Bewertung aus? Habe innerhalb eines Tages verschickt, kam am nächsten Tag an; Preis war wie gesagt sehr günstig. Eine postive Bewertung steht mir ja nun nicht zu - verdient hätte ich sie aber schon. ;-)
Danke, danke, danke für jeden einzelnen Beitrag von euch!!! :-)
eBay: Produkt teilweise beschädigt // Erstattung!?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
Und kann nachgewiesen werden, das der Versand in einwandfreien Zustand erfolgte?
quote:
Als Versandkosten habe ich EUR 2,00 genommen, obwohl nur mit einem Versandtarif im Wert von EUR 0,70 versendet wurde.
Versandkosten sind nicht nur Portokosten.
Auch Verpackung, Fahr- und Parkkosten etc. zählen dazu ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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Die Hülle war nicht Bestandteil der Auktion..., aber ist das nicht eher üblich? Auf jeden Fall gab es einen solchen Vermerk wie z. B. "OVP" nicht
.
Der einwandfreie Zustand wurde auch nicht explizit zugesichert, der Zustand war aber neu.
Dass zu den Versandkosten Porto, Fahrkosten etc. dazu zählen, ist schon mal gut. Ich denke, auf EUR 1,30, also der Differenzbetrag kommt man schon, wenn man das alles mit einbezieht.
Verstehe ich dies also richtig? Der Käufer hat kein Recht auf Entschädigung?
Was ist jetzt mit der Bewertung? Er wird es nicht einsehen wollen und mir eine neutrale oder negative Bewertung abgeben wollen. Wie könnte ich am Geschicktesten vorgehen??
Danke im Voraus :-)
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Hallo, eine positive Bewertung steht dir von keinem Ebay-Nutzer zu. Dies wäre ein Eingriff in die Meinungsfreiheit. Jeder kann selbst den Verkäufer bewerten. Sollte der Käufer der Meinung sein, dass er mit dir keinen guten Verkäufer erwischt hat, kann er dich negativ bewerten. Rechtlich kann er nichts machen, als Privatverkäufer bist du zudem zu keiner Rücknahme oder Gewährleistung verpflichtet. Solltest du es aber auf eine negative Bewertung nicht anlegen wollen, da sie deine späteren Geschäfte vermindert (es kann hierdurch durch finanzielle einbußen kommen, da manche käufer schon bei einer negativen nicht kaufen) dann würde ich den 1,30 euro zurücküberweisen . Besser als einige hundert euros entgangen in folgeauktionen wegen einer dummen negativen bewertung
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Einfach die kompletten Preis erstatten und hoffen das er dich nicht negativ Bewertet.
Ob du als VK recht hast intressiert bei Ebay niemand.
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