eBay Produktbeschreibung vs. Artikelbeschreibung

1. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)
eBay Produktbeschreibung vs. Artikelbeschreibung

Hallo zusammen,

mir ist gerade etwas bei eBay aufgefallen und mich interessiert Eure Meinung dazu.

Man muss mittlerweile für fast jede Auktion eine Produktbeschreibung (von eBay vorgegeben) auswählen. Oftmals ist das besagte Handy z.B. nicht in der Liste, aber der Verkäufer muss trotzdem eins auswählen, was natürlich blödsinnig ist, aber nun ja, ebay halt.

Nun frage ich mich, wenn z.B. der Verkäufer ein iPhone 3GS verkaufen will, hat als Produktinformation das 3G ausgewählt, beschreibt im eigenen Artikeltext das 3GS, wie ist das rechtlich zu beurteilen, wenn

1. Situation der Verkäufer nun behauptet, er habe sich verschrieben, die Produktfinformation von eBay stimmt, es sei nur das 3G
oder
2. Situation der Verkäufer würde auf das 3G bestehen, weil es in der Produktinformation steht.

:grins:

-----------------
" "

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

wenn im Titel und im Text steht das es sich um ein 3GS handelt dürfte das wohl klar sein!

-----------------
"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Oftmals ist das besagte Handy z.B. nicht in der Liste, aber der Verkäufer muss trotzdem eins auswählen, was natürlich blödsinnig ist, aber nun ja, ebay halt

Ist das so? Mir werden bei allen möglichen technischen Gerätschaften zwar Produktdetails empfohlen, aber ich lasse die prinzipiell meistens weg.
So wie hier

Oder meinst Du etwas Anderes und ich habe es nur missverstanden?

-----------------
"Freunde sind wie Kartoffeln. Wenn Du sie isst, sterben sie."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

quote:
Oftmals ist das besagte Handy z.B. nicht in der Liste, aber der Verkäufer muss trotzdem eins auswählen, was natürlich blödsinnig ist, aber nun ja, ebay halt

Ist das so? Mir werden bei allen möglichen technischen Gerätschaften zwar Produktdetails empfohlen, aber ich lasse die prinzipiell meistens weg.
So wie hier

Oder meinst Du etwas Anderes und ich habe es nur missverstanden?


Ja, diese "Pflicht" gibts schon seit einem Jahr, aber die Umsetzung ist ganz offensichtlich etwas willkürlich. Ich habe auch teilweise völlig identische Artikel, die ich in der einen KW ohne Katalogdaten einstellen kann, in der anderen KW funktioniert dies wiederum nicht.

quote:

Ab dem 17. Mai 2011 müssen Angebote in bestimmten Elektronik-Kategorien mit einem passenden Produkt aus dem eBay-Katalog eingestellt werden. Das bedeutet: Sie müssen alle neuen, wiedereingestellten, überarbeiteten und aktiven Angebote inkl. "Gültig bis auf Widerruf" mit einem passenden Produkt auf dem eBay-Katalog einstellen – ansonsten riskieren Sie, dass Ihre Angebote beendet werden.


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Das Problem ist ja, dass mittlerweile alle 2 Tage ein neues Handy rauskommt. Dann wird beim Handy Schnibbelpubbel 9000GTSF eine Antennenmodifikation vorgenommen und es wird zum Handy Schnibbelpubbel 9000GTSFE. Da glaube ich kaum, dass ebay alle verfügbaren Handys der Marke im Produktkatalog hat. Da würde ich vom Gefühl her das nehmen was am ähnlichsten kommt. In dem Fall das GTFS und im Titel (Überschrift) und im Auktionstext darauf hinweisen dass es sich um das GTSFE handelt!


-----------------
"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo Dopavin,

danke für die Info, dies war mir - muss ich eingestehen - unbekannt. In diesem Fall würde ich es machen wie Radfahrer: Die ähnlichsten Produktdetails heranziehen und Titel sowie Auktionsbeschreibung ganz eindeutig verfassen. Idealerweise in der Artikelbeschreibung den ersten Satz fett/kursiv hevorheben "Geboten wird auf xyz, NICHT xyzz".

Wenn diese Form von Ebay vorgegeben ist, halte ich dies für dies für die sinnigste Vorgehensweise. Dann wird auch klar, worauf geboten wird.

Ich halte es für relevanter die richtige Kategorie auszuwählen, sodass sich Handy XY nicht in Kategorie Handy XYZ befindet.

-----------------
"Freunde sind wie Kartoffeln. Wenn Du sie isst, sterben sie."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.647 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen