Hallo zusammen,
mir ist gerade etwas bei eBay aufgefallen und mich interessiert Eure Meinung dazu.
Man muss mittlerweile für fast jede Auktion eine Produktbeschreibung (von eBay vorgegeben) auswählen. Oftmals ist das besagte Handy z.B. nicht in der Liste, aber der Verkäufer muss trotzdem eins auswählen, was natürlich blödsinnig ist, aber nun ja, ebay halt.
Nun frage ich mich, wenn z.B. der Verkäufer ein iPhone 3GS verkaufen will, hat als Produktinformation das 3G ausgewählt, beschreibt im eigenen Artikeltext das 3GS, wie ist das rechtlich zu beurteilen, wenn
1. Situation der Verkäufer nun behauptet, er habe sich verschrieben, die Produktfinformation von eBay stimmt, es sei nur das 3G
oder
2. Situation der Verkäufer würde auf das 3G bestehen, weil es in der Produktinformation steht.
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" "
eBay Produktbeschreibung vs. Artikelbeschreibung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
wenn im Titel und im Text steht das es sich um ein 3GS handelt dürfte das wohl klar sein!
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
quote:
Oftmals ist das besagte Handy z.B. nicht in der Liste, aber der Verkäufer muss trotzdem eins auswählen, was natürlich blödsinnig ist, aber nun ja, ebay halt
Ist das so? Mir werden bei allen möglichen technischen Gerätschaften zwar Produktdetails empfohlen, aber ich lasse die prinzipiell meistens weg.
So wie hier
Oder meinst Du etwas Anderes und ich habe es nur missverstanden?
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"Freunde sind wie Kartoffeln. Wenn Du sie isst, sterben sie."
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quote:
Oftmals ist das besagte Handy z.B. nicht in der Liste, aber der Verkäufer muss trotzdem eins auswählen, was natürlich blödsinnig ist, aber nun ja, ebay halt
Ist das so? Mir werden bei allen möglichen technischen Gerätschaften zwar Produktdetails empfohlen, aber ich lasse die prinzipiell meistens weg.
So wie hier
Oder meinst Du etwas Anderes und ich habe es nur missverstanden?
Ja, diese "Pflicht" gibts schon seit einem Jahr, aber die Umsetzung ist ganz offensichtlich etwas willkürlich. Ich habe auch teilweise völlig identische Artikel, die ich in der einen KW ohne Katalogdaten einstellen kann, in der anderen KW funktioniert dies wiederum nicht.
quote:
Ab dem 17. Mai 2011 müssen Angebote in bestimmten Elektronik-Kategorien mit einem passenden Produkt aus dem eBay-Katalog eingestellt werden. Das bedeutet: Sie müssen alle neuen, wiedereingestellten, überarbeiteten und aktiven Angebote inkl. "Gültig bis auf Widerruf" mit einem passenden Produkt auf dem eBay-Katalog einstellen – ansonsten riskieren Sie, dass Ihre Angebote beendet werden.
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Das Problem ist ja, dass mittlerweile alle 2 Tage ein neues Handy rauskommt. Dann wird beim Handy Schnibbelpubbel 9000GTSF eine Antennenmodifikation vorgenommen und es wird zum Handy Schnibbelpubbel 9000GTSFE. Da glaube ich kaum, dass ebay alle verfügbaren Handys der Marke im Produktkatalog hat. Da würde ich vom Gefühl her das nehmen was am ähnlichsten kommt. In dem Fall das GTFS und im Titel (Überschrift) und im Auktionstext darauf hinweisen dass es sich um das GTSFE handelt!
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Hallo Dopavin,
danke für die Info, dies war mir - muss ich eingestehen - unbekannt. In diesem Fall würde ich es machen wie Radfahrer: Die ähnlichsten Produktdetails heranziehen und Titel sowie Auktionsbeschreibung ganz eindeutig verfassen. Idealerweise in der Artikelbeschreibung den ersten Satz fett/kursiv hevorheben "Geboten wird auf xyz, NICHT xyzz".
Wenn diese Form von Ebay vorgegeben ist, halte ich dies für dies für die sinnigste Vorgehensweise. Dann wird auch klar, worauf geboten wird.
Ich halte es für relevanter die richtige Kategorie auszuwählen, sodass sich Handy XY nicht in Kategorie Handy XYZ befindet.
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