eBay - Smartphone Kauf mit Garantie

3. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jeypee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
eBay - Smartphone Kauf mit Garantie

Hallo zusammen,

ich habe vor ein paar Tagen ein Smartphone erstanden.
Gestern ist es nun endlich auch eingetroffen.
Lt. Beschreibung

"Es befindet sich in einem guten Zustand.Es wurde immer pfleglich behandelt."

www.ebay.de/itm/281124638742

Nun stellte sich jedoch kurz nach dem einschalten heraus das es ein defektes Display oder Touchmodul hat.

Jedenfalls macht es selbständig Eingaben und ist somit unbrauchbar.

Geisterhandy

Die Garantie die beigelegt wurde ist auch für eine anderes Handy (andere Seriennummer und anderer Vorbesitzer als der von ebay).

Somit für mich total unbrauchbar.

Kann ich denjenigen Anzeigen wegen Betrugs ?
Vermutlich ist das Handy ja nicht erst beim Transport kaputt gegangen (es hat auch keine sichtbaren Beschädigungen).

Ich vermute der Verkäufer hat dies gewusst.
Allerdings finde ich so etwas eine Frechheit.

Punkt 1: Kein funktionsfähiges Gerät (so wurde es aber verkauft - klar Gebraucht, aber eben nicht defekt).
Punkt 2: Keine Garantie (da falsche Rechnung).

Somit gleich zwei Punkte die meiner Meinung nach mit Vorsatz begangen wurden. Spätestens Punkt 2 musste er wissen.

Aktuell habe ich bei eBay den Kauf storniert bzw. ist das in Arbeit, aber auch wenn ich es zurücksende bleibe ich wohl auf meinen Versandkosten sitzen...

-- Editiert Jeypee am 03.07.2013 16:28

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Jeypee am 03.07.2013 16:15

Kann ich denjenigen Anzeigen wegen Betrugs ?

Grundprinzipiell gilt. Jeder kann alles anzeigen. Die Frage ist nur was dabei rumkommt. Ich kann anhand deiner Schilderung keinen Betrug erkennen.

Hast du nur diese eine Frage?



-----------------
"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Was sagt denn der Verkäufer zu der Sache?
Vielleicht hat ja er nur das Gerä?t verwechselt und versehentlich ein defektes geschickt. Das könnte auch erklären warum die S/N auf dem Garantiebeleg nicht stimmt.

VG
Roland



-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jeypee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Verkäufer hat sich aktuell noch nicht gemeldet.
Privatverkauf. Vermutlich wird er auf den Auschluss der Garantie pochen...

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Jeypee am 03.07.2013 18:30

Privatverkauf. Vermutlich wird er auf den Auschluss der Garantie pochen...

Du meinst Ausschluß der Gewährleistung...
Was ja nicht heißt, dass er nicht das liefern muss was vereinbart war!

-----------------
"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

-- Editiert radfahrer999 am 03.07.2013 18:32

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jeypee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich formulier es mal anders rum.

Wenn ich jemanden auf eBay ein gebrauchtes Handy verkaufe und nicht unter der Kategorie "Defekt" einstelle dann muss es doch Grundsätzlich funktionieren und darf nur Gebrauchsspuren aufweisen (Akku evtl. nicht mehr 100%, Kratzer und kleine Materialschläden) ?

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Jeypee am 03.07.2013 18:55

Wenn ich jemanden auf eBay ein gebrauchtes Handy verkaufe und nicht unter der Kategorie "Defekt" einstelle dann muss es doch Grundsätzlich funktionieren und darf nur Gebrauchsspuren aufweisen (Akku evtl. nicht mehr 100%, Kratzer und kleine Materialschläden) ?

Ja, aber der Witz an der Sache ist, dass der Gefahrenübergang zwischen Verkäufer und Versanddienstleister stattgefunden hat. D.h. du müsstest, wenn du die Schiene fahren willst, dem VK nachweisen, dass das Handy schon vor Gefahrenübergang defekt war. Kannst du das nicht, ist es dein Problem. (Punkt)

-----------------
"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo, es ist aber ja wohl eindeutig das Rechnung und Handy zusammenpassen müssen.
Ist dieses nicht der Fall liegt ja hier schon ein Mangel vor.

-----------------
"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja, aber der Witz an der Sache ist, dass der Gefahrenübergang zwischen Verkäufer und Versanddienstleister stattgefunden hat. D.h. du müsstest, wenn du die Schiene fahren willst, dem VK nachweisen, dass das Handy schon vor Gefahrenübergang defekt war. Kannst du das nicht, ist es dein Problem. (Punkt) <hr size=1 noshade>



Hier ist das nicht so. Die Beweislast wechselt erst, wenn der Käufer die Ware i.S. des § 363 BGB als Erfüllung des Vertrages angenommen hat.

Mit der Gefahrtragung beim Versendungskauf hat das nichts zu tun.

Wenn der Käufer sofort nach Erhalt die Ware bemängelt, wechselt die Beweislast nicht. Der Verkäufer hat dann nach wie vor die Beweislast und muss nachweisen, daß er sie wie beschrieben dem Spediteur übergeben hat.

Hinzu kommt die zugesicherte aber fehlende Garantie. Der Verkäufer hat hier schlechte Karten.

-----------------
""

-- Editiert asap am 03.07.2013 22:38

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen