eBay Sofort-Kaufen Preis zu niedrig

17. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
555nase
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Sofort-Kaufen Preis zu niedrig

Hallo,

habe letzte Nacht ein TFT Display für 169 Euro zzgl. Versand ersteigert.

Vom Verkäufer erhielt ich kurz danach eine Mail mit der Auftragsbestätigung und seinen Bankdaten.

Heute morgen habe ich dann noch einmal meine Adresse über seine Software für die Kaufabwicklung überprüft und auch wieder eine Auftragsbestätigung erhalten.

Dann habe ich das Geld überwiesen. Heute nachmittag erhalte ich von eBay eine Nachricht, der Verkäufer hätte eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragt, da wir uns einvernehmlich geeinigt hätten, den Kauf nicht abzuschließen. Kurz darauf erhielt ich auch eine Mail vom Verkäufer mit dem einzigen Inhalt: "Vielen Dank für Ihren Einkauf. Ihr Auftrag wurde storniert."

Darauf hin habe ich den Verkäufer angerufen und um Aufklärung gebeten. Der Verkäufer sagte, der Artikel wäre versehentlich für 169 Euro statt 199 Euro eingestellt worden. Auf meine Anmerkung hin, das dies ja nun nicht mein Problem wäre und ich das Geld schließlich schon überwiesen hätte, meinte er nur, da könne er mir nicht entgegen kommen und das wäre halt Pech, da der Fehler von seiner Software käme. Später meinte er aber, da hätte sich jemand vertippt (sechs statt neun). Das Geld würde er mir dann halt zurücküberweisen.

Kann ich jetzt trotzdem auf die Lieferung bestehen oder Schadensersatz verlangen, wenn ich das gleiche Display bei einem anderen Händler teurer erwerbe?

Vorab schon mal vielen Dank für alle Antworten.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

Es ist auf den Wortlaut der Bestätigung abzustellen, ob sie lediglich eine Eingangsbestätigung oder bereits eine Auftragsannahme darstellt. Im letzteren Fall wäre der Kaufvertrag in jedem Fall wirksam zustande gekommen. Dann könnte der VK zwar immer noch wegen Irrtums anfechten, macht sich aber u.U. schadensersatzpflichtig.

Netter Hinweis: wenn der VK nicht *beweisbar unverzüglich* wegen Irrtums angefochten hat, verliert er das Recht dieser Einrede. Man könnte also überlegen, ob man 14 Tage wartet und die Gegenseite dann per Einschreiben/Rückschein fristsetzend zur Erfüllung auffordert. Wenn er dann erst mit 'Irrtum' ankommt, könnte es zu spät sein. (Das Telefonat könnte man ja möglicherweise anders in Erinnerung haben als der VK...)

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#2
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

wobei ich mich auch frage ob der wortlaut 'ihr auftrag wurde storniert' ohne weitere begründung die erklärung eines irrtums darstellt.

besonders dreist finde ich diese mail und auch die info an ebay, dass die transaktion im beiderseitigen einvernehmen storniert wurde, obwohl der käufer garnichts davon weiss.

bei sowas würde ich ziemlich sauer reagieren und das nicht einfach auf sich beruhen lassen.

wenn ich richtig gelesen habe hat der vk das mit dem irrtum nur telefonisch mitgeteilt. dürfte also kaum beweisbar sein.

mach es wie mareike gesagt hat. warte eine gewisse zeit, frag dann nach wo deine lieferung bleibt. wenn er dann schriftlich den irrtum erklärt, dürfte es zu spät sein.

und dann die üblichen weiteren schritte einleiten.

normalerweise find ich, sollte man anderen fehler zugestehen und diese nicht ausnutzen. aber so wie der VK vorgeht, verdient er es nicht anders.

-- Editiert von catwelatze am 18.08.2006 09:41:28

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#3
 Von 
555nase
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst mal danke für die schnellen Antworten.

Gestern abend habe ich dem Verkäufer angedroht, im Falle einer Irrtumsanfechtung den Vertrauenschaden nach §122 BGB ihm gegenüber geltend zu machen. Dierser bezieht sich darauf, daß ich mein altes Display zwischenzeitlich verschenkt habe und die Wiederbeschaffung eines vegleichbaren etwa 50 Euro kosten würde.

Gleichzeitig habe ich ihm angeboten, einen Aufpreis von 10 Euro zu zahlen und ihm damit etwas entgegenzukommen.

Heute morgen hat er nun dieses Angebot angenommen. Jetzt hoffe ich nur noch, daß alles positiv abgewickelt wird.

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#4
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

das ist doch mal eine vernünftige lösung, mit der sicherlich alle beteiligten gut leben können.

manches kann man also doch gütlich regeln.

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

wobei ich mich auch frage ob der wortlaut 'ihr auftrag wurde storniert' ohne weitere begründung die erklärung eines irrtums darstellt.

Nein. Ein Irrtum muß klar als solcher angefochten werden.

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#6
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

@ mareike

danke. alles andere hätte mich auch ziemlich verwundert.

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Ein Irrtum muß klar als solcher angefochten werden.*

Nein, der Vertrag muß angefochten werden, nicht der irrtum. Oder der Irrtum muß klar artikuliert werden.

Nur ein kleiner Scherz, ich weiß ja, daß es ein unabsichtlicher lapsus von dir war, mareike.

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#8
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

also ich hab schon verstanden was mareike gemeint hat ;)

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#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

ich fand diese unfreiwillige formulierung des angefochtenen irrtums so schön, daß ich daß doch noch mal aufgreifen mußte...:)

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

Danke für die Korrektur, normi. ;)

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