Hallo!
Ich habe einen eBay Sofortkauf getätigt. Es handelt sich um Neuware mit Rechnung und Garantie im Wert von 100€. Angepriesen wurde weiterhin mit -- gut verpackt, versichert & sofort lieferbar --. Zum Verkauf standen genau 2 Einheiten, ich habe die erste Einheit erworben. Es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer der diesen Artikel ebenfalls in seinem Onlineshop anbietet, wenn auch zu deutlich höherem Preis.
Der Ablauf war folgender:
Der Artikel wurde von mir am 12.6. per Sofortkauf erworben und umgehend per Überweisung bezahlt.
Der Verkäufer hat den Artikel am 16.6. als bezahlt gekennzeichnet. Des Weiteren bekam ich an diesem Tag eine Benachrichtung, dass sich der Artikel nun im Versand befinden würde.
Am 17.6. schrieb mir der Verkäufer folgende eMail: -- Sehr geehrte Herr [...],
Sie haben über Ebay einen [...] ersteigert. Leider muß ich Ihnen mitteilen dass wir dieses Gerät nicht zugeliefert bekommen. Ich habe nur noch eins ohne Netzteil gefunden den ich Ihnen ungern zuschicken würde.
Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit damit wir Ihnen den Betrag sofort zurücküberweisen können.
Bitte nochmals um Entschuldigung...
Ihr [...] Team --
Hier nun meine Frage:
Genügt der Hinweis im Angebotstext -- Irrtume vorbehalten -- (orginal übernommen) und die Nachricht an mich als Käufer, dass die Ware nicht zugeliefert würde und somit nicht ausgeliefert werden könne, um einseitig wirksam vom Kaufvertrag zurückzutreten oder habe ich ein Recht auf Erfüllung?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
-- Editiert von RicoPuerto am 17.06.2008 21:17:54
eBay Sofortkauf - keine Lieferung wegen Zulieferer
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Eine im Fernabsatz angebotene Ware muss, wenn nicht anders angegeben, sofort lieferbar sein. Kann der VK nicht liefern, dann macht er sich Schadenersatzpflichtig.
Viele Grüße, Michael
Eine Anfechtung wegen Irrtums ist hier nicht möglich.
Der Verkäufer schuldet nach wie vor die Erfüllung des Kaufvertrages.
Soweit ich weiß (?) hat darüberhinaus nach Ebay-Richtlinien der Verkäufer außerdem die Ware vorrätig zu haben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Soweit ich weiß (?) hat darüberhinaus nach Ebay-Richtlinien der Verkäufer außerdem die Ware vorrätig zu haben.
Nicht nur nach ebay Richtlinien sondern auch nach unserer Rechtsprechung.
Viele Grüße, Michael
...Nicht nur nach ebay Richtlinien sondern auch nach unserer Rechtsprechung...
Dem ist nicht der Fall.
Eine Vorschrift oder Rechtsprechung, dass ich als Verkäufer die Kaufsache in Besitz oder sogar Eigentum haben muss gibt es nicht.
Man ist als Verkäufer nur verpflichtet dem Käufer das Eigentum zu verschaffen.
@Stefan 5,
du täuscht dich! Der VK muß die Ware (im Fernabsatz) direkt liefern können. Es gibt bereits genügend Urteile darüber. Nicht präsente Ware stellt eine Täuschung des Kunden dar (sofern vor Vertragsschluss nicht darauf hingewiesen wurde.
Ob die Ware EIgentum des VK ist spielt hierbei keine Rolle, das hat hier aber auch niemand geschrieben, das kommt von dir.
Eines dieser Urteile ist z.B. dieses:
http://www.urteilsticker.de/index.php4?z=urteil&id=103
Viele Grüße, Michael
Dieses Urteil ist aber nur relevant für die Frage ob ein Wettbewerbverstoß vorliegt.
Kaufrechtlich ist dies irrelevant.
Eine direkte Lieferung kann nicht verlangt werden. Die Lieferung kann natürlich auch vom Hersteller etc. an den Käufer erfolgen.
Hast du das Urteil nicht gelesen?
Wenn der VK die Ware nicht vorrätig hat, und den K vor dem Kauf darüber nicht informiert, dann stellt das eine Täuschung des Kunden dar!
Was ist daran missverständlich?
Natürlich kann die Lieferung auch direkt vom Hersteller erfolgen, aber darüber muß der K dann VOR dem Kauf informiert werden.
Viele Grüße, Michael
Das Urteil habe ich überflogen.
Im Urteil hat wohl ein Verbraucherverein eine Abmahnung gegen einen Händler im Bereich des Wettbewerbsrechts ausgesprochen was vom Gericht bestätigt wurde.
Ich rätsele aber welche Auswirkungen Sie hieraus auf den geschlossenen Kaufvertrag herleiten?
quote:
Ich rätsele aber welche Auswirkungen Sie hieraus auf den geschlossenen Kaufvertrag herleiten?
Es geht doch gar nicht um Auswirkungen auf den Kaufvertrag.
Ich habe geschrieben Ware muß vorrätig sein, Du hast geschrieben stimmt nicht. Ich habe dir aufgezeigt, daß es doch so ist. Punkt, mehr nicht.
Viele Grüße, Michael
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