eBay VK möchte Überweisung trotz PayPal-Angebot

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
bumbelbe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay VK möchte Überweisung trotz PayPal-Angebot

Hallo,

habe bei eBay in einer Auktion einen Artikel erworben und diesen umgehend per Kreditkarte (nicht PayPal) bezahlt.

Der Verkäufer schreibt nun (siehe Anlage), dass er PayPal ausschließlich unter Verwendung „Geld an Freunde senden" akzeptiert, ansonsten die Banküberweisung.

In der Artikelbeschreibung war undurchsichtig vermerkt: „PayPal (Freunde / Bekannte)"
Ich konnte mir unter diesem Absatz nichts vorstellen.

Unter Zahlungsbedingungen war jedoch aufgeführt:
- Überweisung
- PayPal (mit Käuferschutz)
- Kreditkarte (mit Käuferschutz)
- Lastschrift (mit Käuferschutz)

Der Verkäufer hat mir die Zahlung mittlerweile erstattet, weil PayPal etwa 20€ Gebühren einbehalten hatte. Der Käufer möchte die Zahlubg ohne Abzug von Gebühren.
Ich habe keine Lust Geld ohne Käuferschutz an eine fremde Person zu transferieren.
Muss ich nochmals bezahlen ohne in den Genuss des Käuferschutzes zu kommen??

Hier ist die Nachricht des VK als Screenshot:
https://www.bilder-upload.eu/bild-49efb9-1537949795.jpeg.html

Wie soll ich mich verhalten?

-- Editiert von bumbelbe am 26.09.2018 10:19

-- Editiert von bumbelbe am 26.09.2018 10:22

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Ich würde folgendes schreiben:



Wir sind weder Freunde noch Bekannte, die Zahlungsmethode ist daher nicht zulässig. In Gegenteil wäre das sogar Betrug. Sie werden sicherlich verstehen, dass ich keine Straftaten begehen werde.

Ausweislich ihres Angebotes offerieren sie mehrere Zahlungsmöglichkeiten, darunter auch PayPal mit Käuferschutz. Da es keine wirksame andere Abrede gibt, bin ich in meiner Wahl des Zahlungsmittels frei. Ich hatte PayPal mit Käuferschutz gewählt, sie haben die Annahme jedoch rechtsgrundlos verweigert. Sie befinden sich derzeit im Annahmeverzug, mit allen rechtlichen Folgen.

Ich fordere Sie auf, eine erneute Zahlung meinerseits per PayPal mit Käuferschutz zu akzeptieren.

Sollten sie diese wieder verweigern, werde ich die Angelegenheit an meinen Anwalt übergeben der ihnen dann die Rechtslage mit Hilfe eines Gerichtes erläutern wird. Selbstverständlich auf ihre Kosten.



Dann mal abwarten was er darauf sagt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von bumbelbe):
Muss ich nochmals bezahlen ohne in den Genuss des Käuferschutzes zu kommen??


Nein.

Zitat (von bumbelbe):
Wie soll ich mich verhalten?


Einvernehmliche Stornierung der Auktion anbieten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Paypal und Käuferschutz? Na viel eher sollte das heissen PP und erhötes Kostenrisiko beim Käufer, wenn der da was in Anspruch nicmmt :D

0x Hilfreiche Antwort

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