Hallo,
habe bei eBay in einer Auktion einen Artikel erworben und diesen umgehend per Kreditkarte (nicht PayPal) bezahlt.
Der Verkäufer schreibt nun (siehe Anlage), dass er PayPal ausschließlich unter Verwendung „Geld an Freunde senden" akzeptiert, ansonsten die Banküberweisung.
In der Artikelbeschreibung war undurchsichtig vermerkt: „PayPal (Freunde / Bekannte)"
Ich konnte mir unter diesem Absatz nichts vorstellen.
Unter Zahlungsbedingungen war jedoch aufgeführt:
- Überweisung
- PayPal (mit Käuferschutz)
- Kreditkarte (mit Käuferschutz)
- Lastschrift (mit Käuferschutz)
Der Verkäufer hat mir die Zahlung mittlerweile erstattet, weil PayPal etwa 20€ Gebühren einbehalten hatte. Der Käufer möchte die Zahlubg ohne Abzug von Gebühren.
Ich habe keine Lust Geld ohne Käuferschutz an eine fremde Person zu transferieren.
Muss ich nochmals bezahlen ohne in den Genuss des Käuferschutzes zu kommen??
Hier ist die Nachricht des VK als Screenshot:
https://www.bilder-upload.eu/bild-49efb9-1537949795.jpeg.html
Wie soll ich mich verhalten?
-- Editiert von bumbelbe am 26.09.2018 10:19
-- Editiert von bumbelbe am 26.09.2018 10:22
eBay VK möchte Überweisung trotz PayPal-Angebot
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Ich würde folgendes schreiben:
Wir sind weder Freunde noch Bekannte, die Zahlungsmethode ist daher nicht zulässig. In Gegenteil wäre das sogar Betrug. Sie werden sicherlich verstehen, dass ich keine Straftaten begehen werde.
Ausweislich ihres Angebotes offerieren sie mehrere Zahlungsmöglichkeiten, darunter auch PayPal mit Käuferschutz. Da es keine wirksame andere Abrede gibt, bin ich in meiner Wahl des Zahlungsmittels frei. Ich hatte PayPal mit Käuferschutz gewählt, sie haben die Annahme jedoch rechtsgrundlos verweigert. Sie befinden sich derzeit im Annahmeverzug, mit allen rechtlichen Folgen.
Ich fordere Sie auf, eine erneute Zahlung meinerseits per PayPal mit Käuferschutz zu akzeptieren.
Sollten sie diese wieder verweigern, werde ich die Angelegenheit an meinen Anwalt übergeben der ihnen dann die Rechtslage mit Hilfe eines Gerichtes erläutern wird. Selbstverständlich auf ihre Kosten.
Dann mal abwarten was er darauf sagt.
ZitatMuss ich nochmals bezahlen ohne in den Genuss des Käuferschutzes zu kommen?? :
Nein.
ZitatWie soll ich mich verhalten? :
Einvernehmliche Stornierung der Auktion anbieten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
Paypal und Käuferschutz? Na viel eher sollte das heissen PP und erhötes Kostenrisiko beim Käufer, wenn der da was in Anspruch nicmmt :D
Und jetzt?
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