Hallo,
ich habe kürzlich ein Handy über eBay Verkauft. Der Käufer hat das Geld auch überwiesen und ich habe das Handy verschickt. Nun ist aber das Paket zurück gekommen, da der Käufer bei eBay eine vollkommen falsche Adresse angegeben hat. Nicht nur Tippfehler, sondern eine komplett andere, wie sich herausgestellt hat bei Nachfrage.
Das Paket konnte nicht zugestellt werden und der Käufer sträubt sich nun immer unverschämter meiner Bitte nachzukommen, erneut die Versandkosten (Versandgebühren der Post ohne "Aufschläge" etc.) erneut zu Überweisen.
Ich bin davon überzeugt alles richtig gemacht zu haben.
Bin ich zu einer erneuten (kostenlosen) Zustellung verpflichtet, wenn der Käufer eine falsche Lieferadresse angibt?
Sollte sich der Fall nicht klären lassen. Welche Kosten für eine Aufwandsentschädigung kann ich anrechnen bei Rückerstattung des Kaufbetrags? In der Auktion habe ich auf eine Aufwandsentschädigung hingewiesen, für derartige Fälle.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
MfG
Gabriel Kaufmann
eBay Verkauf -- Käufer gibt falsche Adresse an
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
1. Ich weiß nicht inwieweit das auch bei Paket geht, aber du könntest versuchen die Adresse zu überschreiben mit z.Zt. und dann die Neue-Adresse angeben! Das hat bei mir schon öfters funktioniert!
2. Hat der Käufer bei Zahlungsinformationen senden ggf. seine neue Adresse angegeben?! Dann wäre der moralische "Schwarze Peter" wieder bei dir!
3. Wenn der Käufer eine falsche Adresse angibt, so ist das ganz klar sein Problem, außerdem hat er dir ja schon den Kaufpreis bezahlt, also würde ich ihn mal kommen lassen! Er will ja was von dir!
Wie jetzt der exakte rechtliche Background aussieht, kann ich dir nicht sagen, aber mMn ist es nicht deine Schuld!
Gruß
hansefrau
--- editiert vom Admin
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Hallo,
danke für die Info.
Eine andere Adresse lag definitiv nicht vor. Dann werde ich mal abwarten was passiert - schätze aber, dass der Käufer eine Rückerstattung möchte.
Weiß jemand, ob es hierbei für eine Aufwandsentschädigung besondere Richtlinien gibt? Ich würde pauschal 15% des Kaufpreises berechnen (ca. 18 Euro für einen Sofortkaufspreis von 120 Euro) - zumindest sofern das nicht gegen irgendwelche Richtlinien in diesem Bereich verstößt.
Immerhin hatte ich durch dieses ganze hin- und her mit dem Paket auch nicht grade wenig Aufwand. Zumal wäre es aus meiner Sicht nur fair, für so ein beim Käufer selbstverschuldetes Verhalten bei Rückerstattung zumindest den Aufwand zu berücksichtigen.
freundliche Grüße
Gabriel
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