Folgender Fall: Ein VK verkauft ware an einen gehackten eBay Konto und dieses Konto bezahlt/überweist über ein geHacktes Bankkonto den Artikel. Anschließend (nach Versand) melden der/die rechtmäßigen Kontoinhaber sich und verlangen Ihr Geld zurück. Wer haftet ?
- der VK ?
- der K ?
- die Bank?
-- Editiert von Trizep am 11.01.2019 19:39
eBay Verkauf geHacktes Konto Verkäufer haftbar
11. Januar 2019
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Frage vom 11. Januar 2019 | 19:39
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 3x hilfreich)
eBay Verkauf geHacktes Konto Verkäufer haftbar
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#1
Antwort vom 11. Januar 2019 | 20:21
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatWer haftet ? :
Ich verstehe die Frage nicht, denn eine Haftungsproblematik ist doch weit und breit nicht zu erkennen.
Unterstellt, dass der Sachverhalt zutrifft, hat der Zahler einen Ausgleichsanspruch gegen den VK, da er ohne Gegenleistung eine Summe x erhalten hat.
Berry
#2
Antwort vom 11. Januar 2019 | 22:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Der Hacker oder eine Versicherung (wenn es denn eine gibt).
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#3
Antwort vom 12. Januar 2019 | 13:02
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:Ich verstehe die Frage nicht
Wir haben einen VKäufer einen Käufer und einen Hacker. Der Hacker benutzt die Daten vom K. und kauft den Artikel. Läßt sich den ins Ausland schicken. Später bemerkt der K. das er gehackt wurde und verlangt sein Geld zurück. Muß nun der VK das Geld an den gehackten zurück überweisen und bleibt (da der Hacker nicht ermittelbar ist) auf den kosten sitzen oder hat der K. einen Anspruch gegenüber dem Hacker (den er nicht geltend machen kann, da hacker nicht ermittelbar) und bleibt selbst auf den kosten sitzen?
Es gibt ja diese Beispiel mit dem Geldautomaten. Jemand knackt einen Geldautomaten. Geht dann einkaufen, wird dann erwischt. Anschließend kann die Bank nicht verlangen das der Händler die Waren zurück nimmt, sondern hat einen Anspruch gegenüber den Automatenknacker.
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