eBay auktion vorzeitig beendet???

28. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sternchen25178
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay auktion vorzeitig beendet???

Hallo,
Habe da ein kleines problem.
Und zwar folgendes:
Am 25.1.2012 habe ich auf einen Artikel bei ebay geboten bei welcher ich dann Höchstbietende war.
Am 27.01.12 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:

Das ANGEBOT ist BEENDET !!!

Bitte nicht mehr bieten!
Zu diesem zeitpunkt war ich immernoch Höchstbietender.
Dieses habe ich dann aber erst am 28.1.2012 gesehen worauf ich dann sofot den Verkäufer kontaktierte und der mir mitgeteilt hat das er den artikel selber behalten wolle.
Die aution lief dann normal aus mit dem ergebnis das ich der Käufer bin.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Ist es ausreichend die aution so zu beenden ?

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Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akula_1980
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Sternchen,

wenn die Auktion beendet wurde (Wovon ich nach deiner Beschreibung ausgehe), dann hast du einen gültigen Vertrag mit dem Verkäufer. Ein einfaches hinzufügen der Information reicht nicht aus. Das Gebot muss vorher gestrichen werden und dann erst die Auktion beendet werden vom Verkäufer.

Grüße Akula

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#2
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat:
Das Gebot muss vorher gestrichen werden und dann erst die Auktion beendet werden vom Verkäufer.


Beendet ein Verkäufer eine Auktion vorzeitig, wenn bereits Gebote vorliegen, entsteht ein Kaufvertrag, völlig egal, was er wann wie streicht. Die Frage ist lediglich, ob der Verkäufer diesen Kaufvertrag anschließend anfechten kann.

Ich gehöre zwar nicht zu den Leuten, die ständig auf die Suchfunktion hinweisen, aber bei diesem Thema bekommst du eine Menge sehr interessanter Threads.

-- Editiert Dopavin am 29.01.2012 00:29

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#3
 Von 
lawandorderNY
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 45x hilfreich)


"Die aution lief dann normal aus mit dem ergebnis das ich der Käufer bin."

Ganz wichtig....Erstmal unverzüglich bezahlen....

Dann liegt ja die Kaufbestätigung von eBay vor und damit auch alle Daten des Verkäufers. Wie soll bezahlt werden, PayPal wäre in diesem Fall hervorragend, sollte auch unbedingt genutzt werden, ansonsten sollten die Kontodaten in der Kaufabwicklung hinterlegt sein, auf jeden Fall schnell bezahlen, vom VK gesetzte Frist zur Lieferung abwarten, falls in dieser Zeit nichts passiert oder der Betrag zurückerstattet wird, angemessene Frist zur Erfüllung des rechtsverbindlichen Kaufvertrags setzen, 1 Woche ist ausreichend. Passiert in dieser Frist nichts, Fall bei eBay eröffnen und Anwalt einschalten (auch wenn der Betrag zurücküberwiesen wurde).
Sind die Kontodaten nicht in der Kaufabwicklung hinterlegt, diese mit Fristsetzung anfordern.

Wichtig, alles ausdrucken, auch die Mails (diese Antwort vom VK "worauf ich dann sofot den Verkäufer kontaktierte und der mir mitgeteilt hat das er den artikel selber behalten wolle" auf jeden Fall)

Das Ganze sollte man allerdings nur tun, wenn sich die Kaufsache lohnt, aber das muß jeder für sich selbst entscheiden.

Gruß


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#4
 Von 
Sternchen25178
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen dank für eure beiträge.
habe zwischenzeitlich die kaufabwicklung von eBay wo ich bezahlung bei abholung angegeben habe.
ist das rechlich so in ordnung oder sollte ich zusätzlich die kontodaten mit frist anfordern?
MFG Sternchen

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ist das rechlich so in ordnung oder sollte ich zusätzlich die kontodaten mit frist anfordern? <hr size=1 noshade>


Da der VK schon angekündigt hat, er wird nicht (freiwillig) liefern musst du nicht vorleisten. Du musst nicht das Risiko tragen, deinem Geld hinterherzurennen.

Siehe § 321 BGB , jetzt musst du nur noch Zug um Zug gegen Lieferung/Übereignung zahlen.

Genau dazu solltest du den VK auch auffordern, "Lieferung der Ware, Zug um Zug gegen Zahlung KP + VSK bis spätestens ... 02.2012".

Dazu würde er ggf. auch verurteilt, siehe § 322 BGB .

Ein Rechtsstreit birgt aber immer Kostenrisiken, das muss man bedenken. Die Mahnung kannst du aber bedenkenlos machen, am Besten per Eschr.

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#6
 Von 
Sternchen25178
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank an alle für die antworten.
Nachdem der Verkäufer sehr unfreudlich wurd habe mich dazu entschlossen eine Strafanzeige zu stellen und einen RA einzuschalten.

Gruß
Sternchen


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