eBay (eingeschränktes) Konto löschen

8. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)
eBay (eingeschränktes) Konto löschen

Ich habe zu diesen Thema nur sehr alte Sachen im Netz gefunden, die auch nicht wirklich den Sachverhalt klären.

Ebay sagt:
"Sobald ein eBay-Konto gesperrt oder eingeschränkt wurde, entspricht dies einem virtuellen Hausverbot und der Nutzer darf die eBay-Website auch mit anderen Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.

Um erneute Anmeldeversuche erkennen und unterbinden zu können, ist es für uns erforderlich, Ihre Daten weiterhin zu speichern und zu verarbeiten. Dieses Verfahren ist nach luxemburgischem Datenschutzrecht zulässig und erfolgt in Abstimmung mit der für eBay zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

Wir sind außerdem aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorschriften gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Daten längerfristig zu speichern."

Frage 1)
Ist es richtig das nach luxemburgischem Datenschutzrecht dieses Verfahren zulässig ist?

Frage 2) (virtuellen Hausverbot)
Ist es hier nicht eher so daß (virtuell gesehen) eBay die Mitglieder in ihrem "Haus" einsperrt und nicht ihnen den zutritt verweigert? Insofern ist es doch eine Art virtuelle Freiheitsberaubung!?

Frage 3)
Ebay redet von Daten speichern und verarbeiten, das setzt aber nicht ein aktives Konto vorraus.
Ich sehe da kein Problem für eBay das Konto zu schließen und die Daten weiterhin zu speichern.
Wieso sollte die Löschung des Kontos nicht möglich sein?

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zu
1. Aufbewahrungspflichten bestehen ohnehin 5-10 Jahre, was die Speicherung einbezieht.
2. Um solche Definitionen kann man ewig und sinnlos rumdiskutieren
3. Was soll da der Unterschied sein? Alle Konten werden bei Ebay ewig gespeichert, nur die personenbezogenen Daten auf Antrag entfernt. Schau mal in die Bewertungen. Da tauchen noch Mitglieder auf, die seit etlichen Jahren ausgeschieden sind. Hier wird es interessant, welches Recht maßgeblich ist.
Auf ein kurzfristiges, spurloses Löschen besteht kein Anspruch, da Aufbewahrungspflichten höheren Stellenwert haben als Datenschutz.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)

Das die gesetzlichen fristen eingehalten werden setzt ich einfach mal vorraus, da gegen hat auch niemand etwas.

1) Aber eBay weigert sich doch auch die Daten nach der Aufbewahrungsfrist zu löschen.
3) Wenn das Konto nicht gelöscht wird, werden auch die Personenbezogenen Daten nicht gelöscht. Und das natürlich auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen.

Ich denke das eBay das recht auf Datenlöschung umgehen möchte, indem Sie das Konto aktiv halten und somit weiterhin das recht behalten die Daten zu speichern und damit den Datenschutz aushebeln.

Niemand hat ein Problem damit das eBay die Daten speichert. Das aber ein aktives Kundenkonto für die Speicherung der Daten notwendig ist, ist nicht richtig und nicht rechtens.

Es ist ja auch ein Gefahrenpotentiel. Wenn man Konto nicht mehr nutzt, wer garantiert dann das nicht in 20 Jahren das jemand hakt und die Daten mißbraucht.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nochmals der Hinweis, das es knifflig werden kann mit Ebay, da das ein US-Unternehmen ist und primär deren Recht gilt. Natürlich zieht auch EU-Datenschutzrecht etc - aber wird sehr schwierig, wenn es gegenläufige § gibt. Das sieht man bereits bei den Aufbewahrungspflichten, die eine Löschung nach BDSG verhindern. Wird mit US-Recht nicht einfacher.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Trizep):
Frage 1)
Ist es richtig das nach luxemburgischem Datenschutzrecht dieses Verfahren zulässig ist?

Ja. Sogar nach deutschem Datenschutzrecht wäre das zulässig.



Zitat (von Trizep):
Frage 2) (virtuellen Hausverbot)
Ist es hier nicht eher so daß (virtuell gesehen) eBay die Mitglieder in ihrem "Haus" einsperrt und nicht ihnen den zutritt verweigert

Nein. Wieso auch?



Zitat:
Insofern ist es doch eine Art virtuelle Freiheitsberaubung!?

Selbst wenn es virtuelle Freiheitsberaubung wäre, ist es egal. Denn virtuelle Freiheitsberaubung ist nicht strafbar ...



Zitat (von Trizep):
Frage 3)
Ebay redet von Daten speichern und verarbeiten, das setzt aber nicht ein aktives Konto vorraus.

Korrekt.



Zitat (von Trizep):
Ich sehe da kein Problem für eBay das Konto zu schließen und die Daten weiterhin zu speichern.

So machen sie es ja auch.



Zitat (von Trizep):
Wieso sollte die Löschung des Kontos nicht möglich sein?

1. Weil sie es nicht wollen.
2. Weil gesetzliche Verpflichtungen dagegen sprechen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Ganz so einfach ist es dann aber wieder nicht, denn zum einen können sich auch gesperrte Mitglieder meistens mit identischen Daten erneut anmelden und mit eben diesem neuen Konto munter weiter "Handeln" Und zum anderen ist es eben gerade nicht erforderlich das gesamte Konto zur "Durchsetzung" des "Virtuellen Hausverbotes" bestehen zu lassen.

Aufbewahrungsfristen hin oder her, Ebay könnte auch entsprechende Personen in ihre schwarze Liste eintragen und die Konten löschen. Die Konten von Betrügern werden regelmäßig komplett gelöscht und hier scheint man keine Probleme mit den Aufbewahrungsfristen zu haben, da eben völlig verschiedene Datenbanken.

-- Editiert von Droid am 08.10.2016 22:48

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ich sehe nicht, wie man eBay zu einer spezifisch gewünschten Art der Speicherung ("in Datenbank XY, aber nicht in einem sogen. 'gesperrten Konto'") zwingen könnte. Der technische Unterschied ist rechtlich irrelevant.
Ich wüßte auch nicht, wie man ein gesperrtes Konto "hacken" können sollte. Wer soweit ins System eingreifen kann, daß er gesperrte Konten entsperren kann, kann noch wesentlich mehr und für sich Sinnvolleres dort anrichten.

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#7
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Zahlreichen Antworten!

@Harry von sell
Zitat (von Trizep):
Ich sehe da kein Problem für eBay das Konto zu schließen und die Daten weiterhin zu speichern.
Zitat von Harry
So machen sie es ja auch.

Das machen sie ebend nicht. Sie weigern sich das Konto zu löschen.

Es geht hier um ein "Eingeschränktes Konto" d.H. man kann damit Kaufen,Bewerten und alles andere machen, nur nicht verkaufen. Und wenn das Konto jetzt die nächsten 40 Jahre ungenutzt rumschlummert, kann das sehrwohl sein das da eines tages jemand reinkommt und dann in Namen des Kontoinhabers fröhlich Artikel kauft und dann vielleicht mit gestohlen Bankdaten/Kreditkarten bezahlt. Und an wenn wendet sich dann die Polizei?

Wie bereits gesagt es geht hier um die Löschung des Kontos. Das eBay die daten dann noch weiter aufhebt/aufheben muß ist klar.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Trizep):
Das machen sie ebend nicht. Sie weigern sich das Konto zu löschen.

Doch machen sie. Sie schließen das Konto, sonst könnte man es ja noch nutzen.
Einen Anspruch das Konto nach der Schließung löschen zu lassen sehe ich nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Es geht hier um ein "Eingeschränktes Konto" d.H. man kann damit Kaufen,Bewerten und alles andere machen, nur nicht verkaufen.


Das kann nicht sein. Entweder man kommt nicht mehr in das Konto herein, dann muß man sich auch um keine Hacker Sorgen machen, s.o. Oder man kommt noch in das Konto herein (kann damit nur nicht mehr verkaufen), dann kann man es ja selbst abmelden.
Oder hat eBay etwas das Konto "nur" eingeschränkt (und nicht gesperrt) *und* dein Passwort geändert? Das würde gar keinen Sinn machen.

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#10
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Konto existiert. Man kann einkaufen und alles machen, außer Verkaufen.
Es ist also eingeschränkt, da man nicht mehr Verkaufen kann.
Einloggen kann man sich natürlich auch.

So, wenn man jetzt versucht über den Butten das Konto zu schließen (löschen) dann kommt die o,g, Meldung, das das nicht geht, da das Konto eingeschränkt ist. Ich habe eBay auch angeschrieben. Sie bestätigen das und man kann es auch im Netz lesen. Wenn das Konto eingeschränkt ist, dann kann man es nicht mehr löschen. Man hat also dann ein "unwiderufliches" eBay Konto. Ich habe jetz schonmal die PPay verbindung und das Bankkonto aus dem eBay account gelöscht.
Aber das Konto läuft nach wie vor auf meinen Namen weiter. Und dadurch besteht immer noch die Gefahr eines mißbrauchs.

Ich denke das Problem ist, wenn eBay das Konto löscht, das dann die gesetzlichen fristen laufen und der Kunde nach 10 Jahren die Löschung seiner Daten fordern kann. Danach könnte eBay nicht mehr prüfen ob die Person schon einmal angemeldet war und die Person könnte ein neues Konto anlegen.
Wenn das Konto aber nie gelöscht wird, dann bestehen auch die Daten bis zum jüngsten Tag weiter.

-- Editiert von Trizep am 12.10.2016 18:37

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Trizep):
Das Konto existiert. Man kann einkaufen und alles machen, außer Verkaufen.
Es ist also eingeschränkt, da man nicht mehr Verkaufen kann.
Einloggen kann man sich natürlich auch.

Warum auf einmal ein anderer Sachverhalt als bisher geschildert?



Zitat (von Trizep):
Wenn das Konto eingeschränkt ist, dann kann man es nicht mehr löschen.

Es gibt wie bereits gesagt keinen Rechtsanspruch auf Löschung der Daten/des Kontos. Wenn die also die Daten aufbewahren wollen, dann machen die das weil sie es dürfen.


Alllerdings sehe ich einen Rechtsanspruch darauf, das Kontozu schließen, so das keinerlei Anmeldungen mehr möglich sind.
Aber das wird man vermutlich einklagen müssen, wird also etwas länger dauern.



Zitat (von Trizep):
Ich denke das Problem ist, wenn eBay das Konto löscht, das dann die gesetzlichen fristen laufen

Nö, ohne Daten keine Fristen.
Und solange eBay einen Grund hat (wir wollen den nicht mehr) dürfen die die Daten auf der "Schwarzen Liste" stehen lassen, da beginnen auch keine Fristen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)

@Harry van Sell


Zitat:
Warum auf einmal ein anderer Sachverhalt als bisher geschildert?


Das steht so schon seit dem ersten Beitrag drinn.
Das Thema hier heißt "eBay (eingeschränktes) Konto löschen".
Daraus würde ich ableiten das es um ein eingeschränktes Konto geht.


Zitat:
Wenn die also die Daten aufbewahren wollen, dann machen die das weil sie es dürfen.


Es geht wie schon mehrfach erwähnt NICHT um die Löschung der Daten. Es geht darum das Konto zu schließen/Kündigen.
Wenn man ein Konto Kündigt/schließt heißt das nicht das damit die Daten gelöscht sind.

Zitat:
Nö, ohne Daten keine Fristen.
Und solange eBay einen Grund hat (wir wollen den nicht mehr) dürfen die die Daten auf der "Schwarzen Liste" stehen lassen, da beginnen auch keine Fristen.


Wenn das Konto gekündigt ist haben sie noch die Daten. Das ist wie oben bereits beschrieben. Wenn Du ein Konto kündigst, dann werden deine Daten noch weiter gespeichert. Dafür gibt es auch fristen wie lange diese aufbewährt werden müssen. Wenn Du glaubst Du kündigts ein Konto bei einer Bank/Stromlieferanten/Telefongesellschaft/eBay usw. und damit sind alle deine Daten gelöscht, dann liegst Du falsch.



-- Editiert von Trizep am 20.10.2016 03:34

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