eBay - falsche und unwahre Artikelbeschreibung

6. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)
eBay - falsche und unwahre Artikelbeschreibung

Hallo, laut Artikelbeschreibung habe ich einen Monitor für knapp 300 Euro erstanden, der keine Pixelfehler oder Kratzer auf dem Display hat, der aus einem Nichtraucherhaushalt stammt und der als Erstbesitzer erst zwei Jahre alt ist.

Nichts davon trifft zu!

Zu Pixelfehler und Kratzer meint der Verkäufer - bei ihm war alles in bester Ordnung und wenn zwischenzeitlich der Monitor beschädigt wurde, ist das nicht sein Problem!

Er gibt zu Raucher zu sein, aber in dem Zimmer, in dem der Monitor stand wird nicht geraucht - und deshalb war er völlig mit Nikotinflecken eingesaut.

Laut Seriennummer wurder der Monitor in 2005 hergestellt, also dürften die zwei Jahre leicht untertrieben sein, da er sicher nicht drei Jahre in irgendeinem Lager stand.

All dies wird vom Verkäufer betritten und er ist nicht bereit, den Kauf rückgängig zu machen.

Ist hier eine Anzeige wegen Betruges sinnvoll und möglich?


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-- Editiert am 06.03.2010 10:08

-- Editiert am 06.03.2010 10:09

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
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#1
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)

von privat oder gewerblich ?

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#2
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)

Die Auktion war von privat.
Ich weiß, keine Rücknahme oder Garantie - dies ist doch kein Freibrief! Aber hier geht es um arglistige Täuschung oder sogar Betrug. Da sämtliche relevanten Angaben falsch sind.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)

du musst es beweisen. wenn du zeugen hast beim auspacken.....
zwei jahre würde nicht mit der beschreibung übereinstimmen. kannste schadenersatz verlangen....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist hier eine Anzeige wegen Betruges sinnvoll und möglich? <hr size=1 noshade>


Sicherlich kann man darüber nachdenken, eine Anzeige kostet zumindest nichts, jedoch bringt eine Anzeige auch nicht das Geld zurück. Nicht jede Schlechtlieferung oder Schönfärberei eines Artikels ist schon ein Betrug, oftmals scheitert es daran, dass man dem Verkäufer einen zumindest bedingten Vorsatz nicht nachweisen kann. Allerdings kann eine solche Anzeige hin und wieder bewirken, dass der Verkäufer einlenkt.

Das Problem ist immer, es wurde dir schon in deinem letzten Thread mitgeteilt, dass man als Käufer zuerst einmal die Beweislast dafür hat, dass die Sache einen Sachmangel hat (Grundgedanke aus § 363 BGB ).

Oft einigermaßen schwierig zu erbringen, manchmal fast unmöglich.

Jetzt sind es hier ja einige Dinge, die zu beanstanden sind. Also sollte man sich auf die konzentrieren, die einfach nachzuweisen sind.

Es wäre natürlich besser gewesen, du hättest den Monitor so gelassen, wie er war, indem du ihn gereinigt hast, hast du dir keinen Gefallen getan.

Aber: Wenn vereinbart war, dass der Monitor aus einem Nichtraucherhaushalt kommt und er war tatsächlich nur in einem Zimmer, wo angeblich nicht geraucht wurde, wäre das ein Ansatzpunkt. Gerät aus einem Nichtraucherhaushalt ist eine Beschaffenheitsbestimmung, an die sich der Käufer festhalten lassen muss.

Der Zustand des Monitors vor dem Reinigen sprach auch für sich, ist auch nichts besonderes, der Verkäufer hier wäre der erste, dem es gelungen wäre, ein einzelnes Zimmer in einer Wohnung, in der sonst geraucht wird, auch nur halbwegs frei von Nikotinspuren zu halten, es liegt in der Natur der Sache, dass der Rauch die letzten Winkel der Wohnung erreicht, wie man mühelos feststellen kann, wenn Mieter ausziehen. Da hilft nix. Diesen Monitor wird man nur öffnen brauchen, um die verräterischen Spuren zu sehen und zu riechen.

Also: Das wäre ein solche Beschaffenheitsvereinbarung, genauso so wie Kratzerfreiheit des Displays und Alter des Geräts, wobei wiederum das Problem besteht, dass ein Kratzer auch erst beim Käufer entstanden sein kann und dass das Gerät tatsächlich eine lange Zeit lagerte, bevor es verkauft wurde.

Jedoch ist es so, dass jetzt wieder der Verkäufer am Zug wäre, was die Beweislast betrifft. Weist der Käufer nach, dass das Gerät über 4 Jahre alt ist, wäre es an dem Verkäufer darzulegen und zu beweisen, dass das Gerät

1. Erst vor 2 Jahren gekauft wurde
2. Dass er Erstbesitzer des Gerätes ist.

Was die Pixelfehler betrifft, kann es fraglich sein, ob es ausreicht, diese per Prüfungsprogramm zu messen oder ob sie mit bloßem Auge sichtbar sein müssten. Das ist eher ein Bereich, auf den man vielleicht nicht bauen sollte.

Für die von mir dargelegten Beschaffenheitsvereinbarungen kann auch die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden (BGH Entscheidung), insofern dürfte es gar nicht so schlecht aussehen. Man muss eben keine Arglist nachweisen, was ein großer Vorteil ist.

Dazu hier näheres:

http://www.123recht.net/Schulaufgabe-Ebayauktion-__f212711.html







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-- Editiert am 06.03.2010 11:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Man sollte als erstes klären ob der Verkäufer das Geld hat das man einklagen will. Nicht das man weitere Kosten verursacht die nie ersetzt werden.

Dann würde ich "Nichtraucherhaushalt" als Mangel nehmen, denn "alte" Nikontinablagerungen" kann man erkennen und können kaum nachträglich angebracht werden.

Pixelfehler können vom Transport und Herstellungsdatum ist nicht Kaufdatum.

Ne "Anzeige" ist sinnlos.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)

@ bogus1 Danke für die ausführliche Antwort.

quote:
Herstellungsdatum ist nicht Kaufdatum


Wie wahrscheinlich ist denn, dass der Monitor 3 Jahre in einem Lager einstaubt und dann in 2008 erst gekauft wird.

Aber hier ist erstmal der "Erstbesitzer" in der Beweispflicht, wie bereits geschrieben.

Eine Anzeige ist das einzige Mittel, um auf diese unfaire und betrügerische Auktionsmentalität zu reagieren. Wenn es mehr machen würden, käme bei eBay wieder eine Kultur der Ehrlichkeit zum Vorschein.

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-- Editiert am 07.03.2010 08:46

-- Editiert am 07.03.2010 08:47

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Karl Meisner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
was war das denn für ein Monitor? Ich habe nämlich gerade einen ähnlichen Fall.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Wie wahrscheinlich ist denn, dass der Monitor 3 Jahre in einem Lager einstaubt und dann in 2008 erst gekauft wird.


Deswegen kann ich immer noch Kassettenrecorder kaufen. In viele Lager auf der ganzen Welt stehen Artikel aller Art.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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