Ich habe Anfang des Jahres einen Router bei eBay gekauft.
Es handelte sich hierbei um eine Fritzbox 7270.
Nachdem ich gezahlt hatte erhielt ich ein Paket in welchem eine minderwertigere Fritzbox 7240 geliefert wurde.
Der VK erklärte dies mit einem Irrtum und forderte mich auf das Paket wieder zurückzusenden.
Ich schickte eine Paket an den VK zurück. Leider ein Paket, welches an eine andere Person geschickt werden sollte. Darauf machte ich den VK aufmerksam und sendete ihm umgehend das das richtige Paket zu.
Zusammengefasst. Der VK hat den Artikel (Fritzbox 7240) und ein Paket welches er nicht besitzen sollte.
Nun behauptet der VK, dass die Fritzbox 7240 , welche ich ihm zurückgesendet hab, defekt sei und ich kein Geld von ihm bekommen würde.
Ich habe Ihm nun eine Frist von 14 Tagen gesetzt den Gesamtbetrag zurückzuzahlen, das irrtümlich an Ihn versendete Paket auf meine Kosten zurückzusenden
ODER
mir eine Fritzbox 7270 zuzusenden.
Wie sollte ich weiter agieren?
Vielen Dank für Kommentare !!!
echna
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eBay: falschen Artikel erhalten & zurückgeschickt
24. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 24. Februar 2012 | 14:01
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 11x hilfreich)
eBay: falschen Artikel erhalten & zurückgeschickt
#1
Antwort vom 24. Februar 2012 | 17:30
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 374x hilfreich)
quote:
Wie sollte ich weiter agieren?
Nach Fristablauf könnte man zum Anwalt gehen. Wenn man denn im Streitfall alles so beweisen kann (was man bekommen haben will, was man zurückgeschickt hat etc.).
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#2
Antwort vom 24. Februar 2012 | 22:23
Von
Status: Richter (8599 Beiträge, 4096x hilfreich)
Hallo,
man muss hier aber die 2 Dinge differenzieren. Die Fristsetzung wird wohl nur zum erhalt der Fritzbox gehen.
Zum versenden, des anderen falsch an ihn gesendeten Paketes ist er nicht verpflichtet, lediglich zur herausgabe. Du müsstest das Paket auf deine Kosten abholen lassen, er muss es keineswegs selber zur Post oder ähnlichem bringen...
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