eBay - iPhone während Auktion zerstört

10. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Haidar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay - iPhone während Auktion zerstört

Hallo,

ich habe vor ca 2 monaten ein iPhone gekauft und mich dazu entschlossen, es auf eBay zu verkaufen. es war in einem top zustand aber um den fall besser verstehen zu können müssen sie wissen, dass ich mit meiner familie im sechsten stock eines hochhauses wohne, ich habe einen schwerbehinderten bruder der einige stunden nach auktionsbeginn in mein zimmer ging und das iPhone für ein spielzeug hielt. Als ich dann wieder zuhause war, war es zuspät mein bruder hat das iPhone mit samt zübehör und einigen anderen sachen aus dem Fenster geworfen. ich habe die überreste aufgesammelt, es war zu 100% zerstört, das touch display war komplett zersplittert und die hülle gebrochen, die kamera konnte ich nicht mehr finden.

nunja nachdem ich mich berühigt hatte setze ich mich an meinen pc um die auktion zu beenden, ich wählte die option das der artikel in der zwischenzeit kaputt gegangen ist und schon war das angebot beendet.

nun ein paar tage später meldete sich jemand der 1 euro geboten hat und wollte mir allen ernstes klar machen, dass er mir den euro jetzt überweist und dafür das iPhone habe möchte. ich habe den herrnt nicht ernst genommen und geschrieben, dass er sich einer anderen auktion witmen soll und mich bitte inruhe lassen soll, den niemand würde ein iPhone für 1€ verkaufen, sogar der schrott ist mehr wert.

aufjedenfall habe ich jetzt ein schreiben von seinem anwalt bekommen, der herr möchte schadenersatz haben und zwar 600euro, aber dem ist doch kein schaden entstanden wenn dann bin ich doch der verlierer, mein iPhone is schrott also habe ich das geld verloren, dass ich dafür gezahlt habe und jetzt will der herr auch noch das ich ihn ohne grund 600€ überlasse. ich habe den herrn angerufen udn ihm mitgeteilt, dass der artikel kaputt ist und nicht mehr verkauft werden kann. da meinte er nur, dass ich dafür sorgen muss das der artikel wieder funktioniert oder den geforderten betrag überweise. ist das wirklich so, ich kann dich ncihts dafür, dass der artikel kaputt gegangen ist. kann der mich jetzt wirklich nochmal um 600€ erleichtern? das ist mehr als ich im monat verdiene.

hoffe jemand von euch kann mir da rechtlich beraten, was nun?

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

> nunja nachdem ich mich berühigt hatte setze ich mich an meinen pc um die auktion zu beenden, ich wählte die option das der artikel in der zwischenzeit kaputt gegangen ist und schon war das angebot beendet.
**
Ja, eigentlich erscheint das logisch, aber leider ist es nicht so einfach. eBay Auktionen sind absolut verbindlich, es gibt (fast) kein Zurück mehr. Leider weist eBay nicht in ausreichendem Maß darauf hin.

Dennoch:

"Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen."

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Wahrscheinlich glaubt der Käufer nicht, dass das iPhone untergegangen ist, vielmehr scheint er zu glauben, dass die Auktion aus anderen Gründen beendet wurde. Z. B. weil sich abzeichnete, dass der gewünschte Preis nicht erzielt worden wäre, obwohl sich das kaum voraussagen lässt, weil sich viele eBay Auktionen erst in den letzten Sekunden entscheiden. Aber viele Verkäufer kriegen kalte Füße und glauben, eine Auktion einfach so vorzeitig beenden zu können, ein folgenschwerer Irrtum, der bewirkt, dass der Artikel rechtswirksam an den zum Zeitpunkt der Angebotsbeendigung Höchstbietenden verkauft wurde. Gerichte haben mehrfach so entschieden, insofern ist die Rechtslage eindeutig. Von diesem Szenario geht der Käufer hier aus.
*****
Anders ist es, wenn tatsächlich ein Grund vorhanden war, der (auch) von eBay herausgestellt wird als Ausnahme, insbesondere aber den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, was immer entscheidend ist.

"Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde."

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
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Und genau so ein Grund liegt hier ja vor. Der Artikel ist zerstört. Das alleine reicht aber noch nicht, es kommt jetzt darauf an, aus welchem Grund er zerstört wurde. Trifft den Verkäufer ein Verschulden, müsste er haften.

Rechtlich gesehen ist das eine Unmöglichkeit der Leistung. Der Artikel ist zerstört. Nach § 275 Abs. 1 BGB kann die Leistung verweigert werden, wenn sie für den Schuldner und jedermann unmöglich ist.

§ 275
Ausschluss der Leistungspflicht

(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.

(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.

(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.

Auch eine Reparatur wäre nach § 275 Abs. 2 BGB für den Verkäufer hier nicht zumutbar. Es ist ein Totalschaden.
*****
Das iPhone kann also nicht mehr geliefert werden. Jetzt ist die Frage, ob der Käufer nach § 275 Abs. 4 BGB Anspruch auf Schadenersatz hat, das wäre der Fall, wenn der Verkäufer die Unmöglichkeit zu vertreten hätte.

Heranzuziehen wäre hierfür § 280 Abs. 1 BGB .


§ 280
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.

(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.
**
Nach § 276 BGB wäre das Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

§ 276
Verantwortlichkeit des Schuldners

(1) Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. Die Vorschriften der §§ 827 und 828 finden entsprechende Anwendung.

(2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

(3) Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.
***
Vorsatz scheidet aus, in diesem speziellen Fall wäre auch eine Fahrlässigkeit wahrscheinlich nicht gegeben, es liegt durch den gesundheitlichen Zustand des Bruders eine gewisse Unberechenbarkeit vor, die man auch m. E. niemals absolut ausschließen könnte, ohne die Bewegungsfreiheit des Bruders massiv einzuschränken, was kein Mensch verlangen könnte. Auch wird es nicht möglich sein, alles und jedes pausenlos und dauerhaft zu verschließen, um es von ihm fernhalten zu können.

Es ist natürlich auch eine Sache des Beweises, bzw. der Glaubhaftmachung, es wäre gut, wenn die Reste des iPhones noch vorhanden wären.

Verkäufer hätte die für ihn günstigen Tatsachen zu beweisen (Zeugen, Reste des iPhones etc.). Der Käufer hätte wiederum dem Verkäufer ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) nachzuweisen.

Denke, dass du mit dieser Argumentation auf das Schreiben des Rechtsanwaltes antworten könntest.





-- Editiert am 11.05.2009 08:48

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#2
 Von 
Haidar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke vielmals für deine ziemlich ausführliche Antwort.

Zeugen gibt es einige, vor einem jahr hat er schonmal etwas großes aus dem fenster hinausgeworfen, damals handelte es sich um eine schublade mit samt inhalt.
das kaputte iphone habe ich an einen freund verkauft, er betreibt einen an und verkauf, erst wollt ich ja fragen ob da noch was zu retten seih aber er sagte mir, dass es immernoch besser wäre ein neues iPhone zu kaufen den die reparatur wäre garnicht mehr möglich, er bot mir 10eur dafür, ich meine wohl eher, dass er es mehr auf die Orginal Verpackung inklusive handbücher und so weiter abgesehen hat. ich denke jetzt aber mal, dass er es noch haben sollte. ich fahr dort gleich mal hin und hol mir den schrott zurück.

MfG Haidar

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