Hallo zusammen!
Ich habe mal eine theoretische Frage:
Man ersteigert als privater Käufer bei einem privaten Verkäufer eine Ware. Als Versandoption wird nur der "unversicherte Versand" angegeben bzw. angeboten. Nun geht die Ware auf der "Reise" verloren.
Hat man als Käufer irgendwelche Chancen?
Gruß
Marcel
eBay: unversicherter Versand einzig angegebene Option - Verlust
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Es gibt ein Gerichtsurteil, in dem steht, dass der Verkäufer haften muss, wenn er nur unversichert absendet.
Danke schonmal.
Ich hoffe auf weitere Meinungen, §§ oder Urteile...
-- Editiert von marcel0580 am 19.02.2007 18:32:30
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Der private VK ist nur dann zu versichertem Versand verpflichtet, wenn der K eine ausdrückliche Anweisung in dieser Hinsicht erteilt, §447 BGB
.
Ansonsten hat er mit dem Nachweis, die Ware verschickt zu haben, seine Schuldigkeit getan. 'keinname123' verallgemeinert hier mal wieder unzulässig einen Einzelfall, von dem wir nicht mal die genauen Umstände kennen ('ein Gerichtsurteil', tolle Wurst).
Lol, dann sollte jeder Privatverkäufer nur unversichert anbieten. Die meisten Käufer würden dann gar nicht nach einem versicherten fragen. Und dann hinterher schreiben, ich hab es geschickt, wenn du es nicht hast, Pech gehabt.
@keinname
und wieder nur müll von dir! Und lesen kannst du offenbar auch noch immer nicht: der versnd muß glaubhaft nachgewiesen werden.
@ normi?
Ach wirklich? Wie soll man es GLAUBHAFT beweisen, wenn man unversichert sendet. Hat man Belege? Reichen einfache Zeugen aus, die gar nicht dabei waren? Was bekommt denn bei einer Sendung (unversichert)? Eine Standard-Quittung, die nichs sagt.
Vor allem wissen die Richter doch selbst, dass man den Zeugen in diesem Fall nicht glauben kann. Ich bin jeden 2. Werktag bei der Post und sehe kaum welche, die zu zweit etwas versenden.
Wie soll man es GLAUBHAFT beweisen, wenn man unversichert sendet
Das geht. Daß es in der Praxis schwierig ist, bedeutet nicht, daß es unmöglich ist.
Ich bringe öfter mit meinem Freund Pakete zur Post, da könnte ich problemlos bezeugen, was er da verschickt hat (und mit etwas Anstrengung auch, an wen ).
Vor allem wissen die Richter doch selbst, dass man den Zeugen in diesem Fall nicht glauben kann.
So pauschal genau so falsch wie das alte 'Familienmitglieder taugen nicht als Zeugen'. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
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