hallo zusammen
folgendes problem hab ich leider.ichhabe vor zwei montaten einen kaffeevollautomaten versteigert.und das als privatperson mit dem zusatztext : nach eu-recht keine garantie oder rücknahme da privat verkauf.
jetzt nach zwei monaten sagr der käufer plözlich die maschiene sei defekt.das hätte erst erst jetzt gemerkt da er in urlaub war und in der zeit hätte er die maschiene nicht ausgepackt und probiert.jetzt will er sie zurückgeben und droht mit anwalt.grudsäzlich habe ich mir rein gar nichts vorzuwerfen da ich die maschiene in einem absolut todellosen zustand verschickt habe.sie hatte wirklich nicht einen einzien fehler.er saht sie wäre undicht.gut das kann tatsächlich nach zwei jahren mal passieren das ein dichtung erneuert werden muss.aber das ist der normale verschleiß bei einer solchen maschiene.nur eben wars bei mir nicht der fall.was soll ich jetzt machen?am besten auch gleich zum anwalt?oder zur polizei?ich weis nicht aber er kann die auch auch selber kaputt gemscht haben und will mich übers ohr hauen.
gruß toni
ebay,kaüfer will nach zwei monaten rückerstattung!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
hallo
also ich war in allen punkten ehrlich.und zwar ganz sicher.ich verkaufe keinen schrott bei ebay und bin echt ettäuscht das jetzt so ein mist läuft.wie soll ich mich denn verhalten.mal angenommen die maschiene aht in den zwei montaten einen defekt bekommen-hier die dichtung.das ist aber dann ein normaler verschleiß prozeß.dann kann ich ja auch ein auto verkaufen und der käufer kann sagen :sooo nach 4 monaten sin die reifen abgefahren und das auto geht nicht.also geb ich szurück.oder ist das der falsche vergleich?
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lass dich nicht von dem verrückt machen.
du hast die gewährleistung ausgeschlossen.
wie volker schon sagt nicht ganz korrekt formuliert, aber es ist klar was du damit ausdrücken wolltest.
wenn der kerl 2 monate im urlaub war ist das zwar schön für ihn, abern icht dein problem.
lass ihn zum anwalt und geld ausgeben. bei ebay tummelt sich mittlerweile teilweise eine echt seltsame mischpoke.
echt schade das man den spaß an ebay dadurch so vermasselt bekommt.aber ich halte euch auf dem laufenden.und wie ist die sache mit dem normalen verschleiß zu betrachten?wenn ich eine lampe verkaufe dann kann ich doch auch nicht jedesmal dafür grade stehen wenn die birne kaputt geht.macht echt kein spaß mehr.
gruß toni und danke für die schnellen antworten
wie volker schon sagt nicht ganz korrekt formuliert, aber es ist klar was du damit ausdrücken wolltest.
wie lautet denn die korrekte formulierung?
ich schreibs auch immer so ähnlich rein, gibt es da unterschiede, bzw. kann man das dann falsch interpretieren?
alles hier nachzulesen:
<a href="http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm">http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm</a>
was mach ich denn wenn er tatsächlich seinen anwalt einschalten sollte?wie muss ich mich denn dann verhalten?sofort gegenklagen?
immerhin habe ichauch die rücknahme in der auktion deutlich ausgeschlossen.
gruß toni
@tonix
Du hast doch alle Nötigen Antworten bereits erhalten und das zweifach:
<a href="http://www.auktions-forum.info/thread.php?threadid=11280&sid=676b02239e6ddf907d15981fa99e79ef">http://www.auktions-forum.info/thread.php?threadid=11280&sid=676b02239e6ddf907d15981fa99e79ef</a>
--- editiert vom Admin
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