ebay Auktion / Betrug ?

15. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)
ebay Auktion / Betrug ?

Hallo, bin ich so froh, hier immer Ansprechpartner anzutreffen, die einem mit wirklich guten Tipps weiter helfen können. Folgendes Problem habe ich diesmal. Ich habe bei ebay 4 Autoreifen ersteigert. Der handel wurde völlig normal abgewickelt. Nach Auktionsende bekam ich die Benachrichtigung, dass ich gewonnen habe usw. Dabei ist mir aufgefallen, dass als Artikelstandort Wismar angegeben war, der Lieferant jedoch angeblich aus Hamburg kommt und als Bankverbindung hat mit der Verkäufer eine Postbank aus Hannover mitgeteilt. Dazu kam, dass das Konto bei ebay am 8.1.06 eröffnet wurde und bereits am 15.01.2006 wieder geschlossen. In dieser Zeit hat der Verkäufer 6 Sätze dieser Reifen verkauf und davon einen wie gesagt an mich. Nun war mir das alles zu findig und ich bat per Mail darum, mir die Ware per Nachnahme zuzusenden, das gibt Sicherheit für beide Parteien. Und ab da passierte nix mehr. Keine Reaktion auf meine weiteren Nachfragen. Bei ebay hat man mir aus durch die Blume gratuliert, noch kein Geld überwiesen zu haben, bringt mich aber auch nicht weiter ich habe die Reifen nicht. Jetzt liegt ja zumindest in meinem Fall kein echter Betrug vor ich hatte ja noch nicht bezahlt die anderen Käufer der anderen Reifen kann ich nicht mehr kontaktieren, da durch das Abmelden des Verkäufers bei ebay auch die Bezüge zu den Artikelnummer nicht mehr einsehbar sind. Anrufe bei der Polizei haben nur ergeben, dass kein Betrug vorliegt, die wollen auch nix machen. Jetzt weiß ich aber, dass ja ein Kaufvertrag zustande kam und der Verkäufer zur Lieferung der Ware verpflichtet ist. Kann er nicht liefern (und so sieht es derzeit bei mir aus) muss ich mir Ersatz beschaffen und der ist ca. 600 € teuerer als wie ich bei ebay abgeschlossen habe und diesen Betrag würde ich gerne einfordern. Bleibt mir wirklich nur der Weg zu einem Anwalt ? Ich habe versucht über Telefonbücher herauszubekommen ob ich Kontoinhaber oder Lieferant ausfindig machen kann, aber da finde ich nix raus. Wie komme ich an die Adresse (Ich gehe davon aus, dass bei ebay nicht die richtige bzw. vollständigen Kontaktdaten hinterlegt waren......Polizei ? Anwalt ? ) und macht das bei diesem Streitwert von ca 600 € Sinn (Kaufbetrag bei ebay war 420 €, Neupreis im Handel 1000 € = Differenz 580 € Mehraufwand für mich) hier zu investieren ? Ich möchte es schon gerne auf einen Versuch ankommen lassen, weil wenn ich etwas kaufe und nicht bezahle werde ich genau so in die Pflicht genommen und das für viel weniger Geld. Bitte ein paar Tips wie ich am besten Vorgehen kann und vielleicht vom Experten eine Einschätzung auf Erfolg. Vielen Dank im Voraus für die sicherlich zahlreich geposteten Infos.

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"HinDu"

Problem bei eBay und Co?

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26 Antworten
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#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich an Ihrer Stelle wäre froh, kein Geld bezahlt zu haben für ein Geschäft, welches wahrscheinlich "nach hinten losgegangen wäre".

Ihr Vorhaben dürfte teurer werden, als sich gleich ein paar neue Reifen zu kaufen.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

War denn bei der Auktion die Zahlungsart *Nachname* angegeben?
Wie auch immer,ich würde ich die Sache vergessen!
Sie wissen ja nicht mal,wer Vertragspartner ist bzw. ob der existiert!

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>>Streitwert von ca 600 € Sinn

wie kommst du denn darauf ?

nur weil er nicht liefert, hast du doch nicht dass recht dir andere zu kaufen und ihm die differenz in rechnung zu stellen.

du hättest max. das recht auf kaufpreiserstattung aber da du ja nicht bezahlt hast.

andernfalls kannst du auf lieferung bestehen.

ich würd eher sagen: vergiss es und sei froh, dass die kohle nicht weg ist.

gruß mF

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#4
 Von 
Zisch
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 3x hilfreich)

Sollte keine Nachnahme angegeben gewesen sein würd ich dir auf jedenfall mal davon abraten irgendwelche rechtliche Schritte einzuleiten. Denn dann müsstest du dem Kaufvertrag ersteinmal nachkommen und ihm das Geld überweisen. Da es sich jedoch mit ziemlicher Sicherheit um einen Betrüger handelt müsstest du bald ne Anzeige wegen Betruges erstatten und würdest danach weder Ware noch das Geld wiedersehen.

Theoretisch bist du im Recht und kannst auf Durchführung des Kaufvertrages bestehen. Und @mfriese er hat sehr wohl ein Recht sich ein gleichwertigen Ersatz zu kaufen und die Differenz einzuklagen sollte sich der Verkäufer weigern zu liefern. Nur musst dir das Recht halt leider einklagen. Und da würd ich erstmal mit deiner Rechtschutz sprechen ob die bei Internetauktionen überhaupt aufkommen. Denn die Kosten werden ein Vielfaches der 600 Euro übersteigen und auch wenn du eventuelle Recht bekommen würdest kann es sein das du auf deinen Anwaltskosten sitzen bleibst. Denn einem der nix hat kann man nix nehmen.

Letztlich kann ich eigentlich den anderen nur beistimmen und in anbetracht weil es ein Betrüger war sagen: Lass gut sein und schau ob du vielleicht neue findest

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>>>er hat sehr wohl ein Recht sich ein gleichwertigen Ersatz zu kaufen und die Differenz einzuklagen

häh??

auf welcher grundlage? schadenersatz? wir sind hier im schuldrecht und nicht im sachenrecht.

er hatte vorher keine reifen und hat jetzt auch keine.

er hat anspruch auf vertragserfüllung ggfls. weitere unkosten, mehr nicht.

oder bin ich jetzt völlig von der rolle? ;)

gruß mF


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#6
 Von 
Zisch
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 3x hilfreich)

Eben er hat Anspruch auf Vertragserfüllung. Und sollte der Verkäufer dem nicht nachkommen können kann der Käufer Schadensersatz einklagen. Sprich die Differenz zu einem gleichwertigen Artikel.

Hatte vor kurzem erst einen ähnlichen Fall bei dem der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen konnte bzw. wollte.

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#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

das er den kaufpreis erstatten mus kein thema.

wenn dem käufer unkosten erstanden sind, ebenfalls kein thema.

aber das er einen "fiktiven" schaden erstatten muss - bezweifel ich mal.

frage ist doch:

hätte er sich die reifen für 1.000,- überhaupt gekauft?

und und und

ne, glaub ich nicht .. :)

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#8
 Von 
Zisch
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 3x hilfreich)

Den Schaden hat sich der Verkäufer ja selbst eingeholt.

Mit dem Einstellen eines Artikels bei eBay wird laut dem Fernabsatzgesetz ein verbindliches Angebot unterbreitet. Wird die Auktion mit einem Sofort-Kauf oder dem höchsten Gebot beendet ist somit ein rechtskräftiger und bindender Vertrag zustande gekommen.

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#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

das würd mich schon mehr interessieren, kannst du mir die grundlagen/quellen hierfür nennen ?

es kann doch immer mal irgendwelche gründe geben, warum ein vk die ware nicht liefern kann. es geht mir ja völlig über mein rechtsbewusstsein, wenn jetzt der evtl. vk mehr ersatz leisten muss als der ursprünliche kaufpreis war, sofren nicht irgendwie anders über agb geregelt.

gruß
mF

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#11
 Von 
Zisch
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 3x hilfreich)

Hab i dir doch vorher schon geschrieben! Verbindliches Angebot und verbindlicher rechtskräftiger Vertrag! Da kannst du als Verkäufer ned so einfach vom Verkauf zurücktreten wenn der Käufer auf Vertragserfüllung besteht. Dann musst du ihm den Artikel wie vertraglich vereinbart zukommen lassen oder ihm den eventuellen Mehrpreis zu einem gleichwertigen Artikel erstatten. Einziger Grund das du als Verkäufer vom Vertrag zurücktrittst ist wenn der Käufer seinen Vertragsbedinungen nicht nachkommt oder wenn ein nachweisbarer Irrtum vorliegt. Wie zum Beispiel ein Tippfehler

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#12
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

ja anfechtung wegen erklärungsirrtum ist klar aber auch etwas anderes.

nenn mir bitte einfach die quellen oder auch urteile aus denen ich schlauer werde.

gruß
mF

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#13
 Von 
Zisch
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 3x hilfreich)

Hab da keine Quellen. Berufe mich da auf meinen Anwalt da ich letzte Woche ein ähnliches Problem hatte .

MfG

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#14
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

nenn mir bitte einfach die quellen oder auch urteile aus denen ich schlauer werde.

Zunächst ist das ganz einfache Logik:

Ich kaufe einen Artikel, der 600 EUR wert ist, zu 200 EUR. Dann habe ich 400 EUR Gewinn gemacht. Erfüllt der VK den Vertrag jetzt nicht, entgeht mir der Gewinn, das ist mein Schaden.

Schaden ist - wie immer - ein Abstraktum, d.h. es kommt nicht darauf an, ob ich wirklich schon jemanden an der Hand habe, der mir die Ware zu 400 EUR abnimmt oder ob ich mir dann anderswo die Ware für 600 EUR wirklich kaufe.

Ich kann ja mal das Urteil verlinken, in dem mein Freund in so einer Situation über 7000 EUR Schadensersatz bekommen hat. :) Er hatte ein Kfz zu ca. 25.000 EUR ersteigert und der VK wollte es nicht herausrücken - für den gabs böse Kloppe vom LG und vom OLG. ;)

Sie können aber auch einfach das 'Ricardo-Urteil' des BGH aus 2001 ergoogeln, das war quasi der Musterfall für so eine Sachlage.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

die ganze diskussion ist müssig.

wie will er schadenersatz geltend machen ? er hat den artikel ja noch gar nicht bezahlt.

das der vk hier evtl. ein betrüger ist, ist eine reine hypothese. wenn keine NN in der auktion angeboten wurde, ist der käufer in der zahlungsplicht.

also eigentlich müsste er zahlen. wenn dann wirklich keine lieferung kommt, könnte er dann weitere schritte einleiten und sich über schadenersatzansprüche gedanken machen.

aber sicher nicht aufgrund von vermutungen und spekulationen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

@ volker

natürlich ist prinzipiell für schadenersatz vorauskasse nicht erforderlich.

aber wenn er, was bei ebay üblich ist, vorauskasse in der auktion verlangt hat (was wir allerdings nciht wissen) wie will der käufer dann beweisen, dass der vk nicht liefert ?

mal angenommen er geht vor gericht. dann sagt der vk; 'natürlich liefere ich, sofort nach zahlungseingang. leider kann ich bisher keine zahlung verbuchen'

und wie schon gesagt. die vermutung, dass der vk nicht liefert reicht für die geltendmachung von schadenersatz nicht aus.

irgendwie wird das alles immer seltsamer. ich kaufe etwas, bekomme dann bedenken dass hier etwas faul ist und zahle daher lieber nicht. will dann aber schadenersatz geltend machen, weil der kaufpreis günstig war. habe aber nichts bezahlt und nehme nur an, dass der vk nicht geliefert hätte. bin ich jetzt im falschen film ???



-- Editiert von catwelatze am 16.02.2006 17:07:18

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#20
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

und was hat das jetzt mit der schadenersatzdiskussion zu tun ?

wir spekulieren ja immer noch, welche zahlungsarten angeboten waren. mal angenommen es war nur vorauskasse angeboten, dann wird diese zahlungsart vertagsbestandteil. wenn das jemandem, aus welchen gründen auch immer, nicht passt, braucht er nicht bieten. aber das ist ein anderes thema.

aber zum aktuellen fall.

käufer bietet auf einen artikel. bekommt dann bzgl. der seriösität des vk bedenken (ob berechtigt oder nicht) und zahlt nicht, weil er VERMUTET die lieferung nicht zu erhalten.

und dann brandet eine diskussion um einen möglichen schadenersatz los, weil ich vermute, es könnte evtl. so oder so sein. das finde ich schon einen hammer. wenn er nicht zahlt und der vk das so akzeptiert, ist es ok und damit ist die sache erledigt. aber schadenersatz wegen nichterfüllung ?????

wer befindet sich denn hier momentan im verzug ? wie gesagt, alles unter der annahme das vorauskasse vereinbart war.

wenn der käufer auf schadennersatz klagen willl, kann ich ihm nur viel erfolg wünschen. das steht ja jedem frei. die erfolgsaussichten sind m.m.n. aber mehr als mau.

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#22
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich denke eher nicht, dass Vorauskasse vereinbart war.

Es ist zwar bei Ebay üblich, erst zu bezahlen und dann die Ware zu bekommen, aber meistens wird in den "Zahlungsbedingungen nur "Überweisung" angegeben.

Ob diese Überweisung vor oder nach der Lieferung erfolgen soll, ist meines Wissens nach nirgends festgelegt.

Des weiteren gibt es noch den Treuhandservice oder Paypal.

Wenn man bei Paypal angibt, die Ware nicht erhalten zu haben, setzt sich Paypal mit dem VK in Verbindung. Antwortet dieser nicht, bekommt der K das Geld zurück.
Anosonsten wird vom VK ein Lieferungsnachweis verlangt.
Erbringt er diesen nicht, bekommt der K das Geld zurück.

Also es gibt mittlerweile eine Menge Möglichkeiten, sicher bei Ebay zu kaufen.
Schliesst ein VK sämtliche Angebote aus (Treuhand, Paypal, Nachnahme, Überweisung nach Lieferung), dann würde ich im Vorhinein schon Abstand vom Kauf nehmen, weil da was nicht stimmen kann.
Besonders, wenn es um beträge jenseits von 100€ geht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

@ dennis

da gebe ich dir recht. man sollte halt solche punkte nur vor dem gebot klären.

mir geht es hier nur um diese abstruse schadenersatzdiskussion. mich würde wirklich mal die reaktion eines richters interessieren wenn ich auf schadenersatz klage, dann aber sage, na ja, bezahlt habe ich nicht, weil ich befürchtet habe die ware nicht zu bekommen. aber ich hätte jetzt schon gerne die differenz zwischen meinem höchstgebot und dem wert eines vergleichbaren artikels.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@dennis

*Schliesst ein VK sämtliche Angebote aus (Treuhand, Paypal, Nachnahme, Überweisung nach Lieferung), dann würde ich im Vorhinein schon Abstand vom Kauf nehmen, weil da was nicht stimmen kann.*

Also ich bin seit über fünf Jahren bei ebay und verkaufe nur über Vorkasse und Abholung, Und bei mir stimmt alles!!! Ich hatte bei mehreren hundert Verkäufen auch noch nie einen Käufer, der Bedenken hatte. Ein oder zweimal habe ich mich auf Nachnahme eingelassen, aber höchst ungern.

Ansonsten hat catwelatze vollkommen recht. Die Diskussion ist müßig! Klage auf Verdacht?!?! Als nächstes Verklage ich meinen nachbar, weil der so grimmig aussieht, daß der mit bestimmt eines Tages die Reifen durchsticht...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sabine Giraffe
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Zisch,
Du schreibst: „Sollte Nachnahme nicht angegeben sein, würde ich dir abraten rechtliche Schritte einzuleiten. Denn dann müsstest du dem Kaufvertrag ersteinmal nachkommen u. ihm das Geld überweisen.“
Was ist das denn für ein Quatsch?
Wenn an einem bestehenden Kaufvertrag etwas schief läuft u. man deswegen rechtl. Schritte einleitet, dafür muß der Vertrag doch nicht vollendet, d.h. abgeschlossen (bezahlt) werden!?! Blödsinn hoch 18748.


Hallo Hindu,
Man mag ja den Reifenkäufer verstehen, mit seiner Argumentation „wenn ich als Käufer nicht zahle, klopft man mir auch auf die Finger“ Das denke ich wird auch möglich sein, aber leider gibt es nicht immer für alle Recht. In diesem Fall gibt es keine 600,- Ersatzleistung.
Weißt Du mit Sicherheit, dass die bei ebay angegebene Adresse des Verkäufers falsch ist? Schick doch ein Einschreiben dort hin, mit der Bitte um Rückruf. Wenn Du die Post nicht zurückbekommst, weißt Du zumindest, dass die Adresse stimmt. Ob er dort tatsächl. wohnt ist eine andere Frage. Wenn die Post nicht zu Dir zurückkommt, such Dir trotzdem bei ebay neue Reifen oder freu dich auf den Sommer

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
go_hooters
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

editiert

-- Editiert von go_hooters am 18.02.2006 01:17:16

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