Ich hoffe ich kann hier schon mal eine Auskunft bekommen wie die Rechtslage in meinem Fall ist. Habe ein Gerät bei Ebay ersteigert. Habe dies sekbst abgeholt. Zuhause angeschlossen und festgestellt das der Kompressor des Eiswürfelbereiters defekt ist. Reperaturkosten ca. 1300,00. Verkäufer (privat) hat Garantie (nicht die Gewährleistung) ausgeschlossen. Er hat mir angeboten das Garät zurückzunehmen. Ich möchte es allerdings gerne haben und zwar 100% funktionsfähig wie es in der Artikelbeschreibung stand. Hier die Ebaynummer: 320057308295. (laut Verkäufer hat die Maschine bei einem kurzen Testlauf, vor 2 Wochen, noch funktioniert)
Ich hoffe es kann mich jemand beraten.
mfg
P.Heyel
ebay Auktion - Defektes Gerät
Hi!
Der Ausschluss wird von den Gerichten als Gewährleistungsausschluss akzeptiert. Sie müßtem ihm das Recht zur Nachbesserung geben. Nimmt er es zurück, seien Sie froh und machen dies. Würde er auf stur schalten, müßten Sie ja nachweisen können, dass das Gerät auch vor dem Versand defekt war. Er wird sagen, er hat nen Zeugen und das wars. Aussage gegeb Aussage und viel Nerven, die investiert werden müßten.
Geben Sie´s zurück und nehmen das Geld und sparen Sie sich viel Aufwand.
Liebe Grüße
Undulatus
Eines noch: Wieso haben Sie das Gerät nicht bei Abholung getestet bzw. sich vorführen lassen ? Dann wären Sie auf der sicheren Seite.
Hatte jetzt erst gesehen, dass Sie abgeholt haben. Ich denke, ohne ein Rechtsexperte zu sein, dass das dadurch schlecht für Sie aussähe und Sie froh sein können, dass er IHnen die Rücknahme anbieten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Tja... leider war es nicht möglich das Gerät bei Abholung zu testen. Da kein Wasser- und Stromanschluß vorhanden war. Vermutlich haben Sie recht. Es ist besser wenn ich es zurückgebe. Denn somit hab' ich mir viel Ärger erspart...
Danke.
Und jetzt?
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