ebay Auktion - Nachbesserung bei ersteigertem Kfz?

18. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb383409-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
ebay Auktion - Nachbesserung bei ersteigertem Kfz?

Hallo,
Gehen wir mal davon aus, dass in der ebay Artikelbeschreibung (Auktion) steht, dass ein Kfz keine Dellen hat.
Nach gewonnener Auktion stellt sich aber vor Ort heraus dass doch welche vorhanden sind.

Was ist dann? Muss der VK dann in irgendeiner Form Schadensersatz leisten (Kosten für Anhängermietung, Anfahrtskosten, etc.)?
Könnte der Käufer die Dellen dann auf Kosten des Verkäufers in einer Werkstatt ausbessern lassen?

Ich denke mal schon, dass der VK in irgendeiner Form nachbessern muss, bzw. die bei einem PKW wohl eher schwierig wird...

Soll das Auto dann direkt auf dem Hof des VK gelassen werden, oder doch mitnehmen?
Nicht dass man indirekt den Mangel akzeptiert, wenn man das Auto mit den Mängeln so mitnehmen würde.

Besten Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Könnte der Käufer die Dellen dann auf Kosten des Verkäufers in einer Werkstatt ausbessern lassen?


Zunächst müßte er dem VK Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Selbstvornahme und dann Geld verlangen geht nicht.

quote:
Nicht dass man indirekt den Mangel akzeptiert, wenn man das Auto mit den Mängeln so mitnehmen würde.


Nein, der Vertrag ist ja schon komplett geschlossen, bevor man dort überhaupt auftaucht. Da kann einem kein "akzeptiert" konstruiert werden, nur weil man die Ware in Kenntnis des Mangels annimmt. (Das wäre nur der Fall, wenn man die Ware in Kenntnis des Mangels *erworben* hätte.)

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#2
 Von 
fb383409-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Nachbesserung des Verkäufers und direkte Mitnahme des Kfz schließen sich nun gegenseitig aus.

Müsste der Verkäufer das Kfz dann selbst wieder abholen oder wie würde das in etwa von statten gehen?

Bzw müsste der Verkäufer nach der erfüllten Nachbesserung das Kfz dann an den Käufer liefern?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Im Extremfall:

Auto mitnehmen, Verkäufer auffordern, das auf seine Kosten abzuholen und wieder zu liefern.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Naja, da wird schon noch etwas anderes gewesen sein.

Und Missbrauch von Titeln ist strafbar...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb383409-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Also doch das Auto gar nicht erst mitnehmen?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Also doch das Auto gar nicht erst mitnehmen?




Nein, auf gar keinen Fall. Bei einem gewerblichen Händler ist das nicht so wild, aber wenn man das Auto mitnimmt, wechselt grundsätzlich die Beweislast wegen der Mängel auf den Käufer.

Das gilt es zu vermeiden, das kann ungute Konsequenzen haben.

Der Verkäufer soll die Mängel in angemessener Frist beseitigen. Tut er das nicht, kann man den Rücktritt erklären, sein Geld zurückfordern, wenn bereits etwas bezahlt ist. Alles andere verzögert nur unnötig.

Man kann das selbstverständlich auch abkürzen und sich mit dem Verkäufer gleich darauf verständigen, daß der Kaufvertrag sich erledigt hat.

Die falsche AB hat hier der Verkäufer zu vertreten, er haftet deshalb schon jetzt für Schäden, z.B. sinnlose Fahrtkosten.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb383409-50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Und wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein seltenes Exemplar handelt, was man dennoch gerne hätte?

Würden Bilder auf dem Hof des Verkäufers nicht als Beweis reichen, dass der Schaden schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren?

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-- Editiert fb383409-50 am 21.02.2014 01:43

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Und wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein seltenes Exemplar handelt, was man dennoch gerne hätte?

Würden Bilder auf dem Hof des Verkäufers nicht als Beweis reichen, dass der Schaden schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren?


Die Frage ist eben, welchen Beweis- und Kostenrisiken man sich aussetzen will. Das BGB sieht nur Schadensersatz in Geld vor, wenn eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen nicht einhält.

quote:
Nach gewonnener Auktion stellt sich aber vor Ort heraus dass doch welche vorhanden sind.

Was ist dann?


Dann wurde das Auto also doch bezahlt und mitgenommen? Worum geht es eigentlich?

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