ebay Auktion- mangelhafte ware erhalten, wer zahlt Porto für Rücksendung?

26. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.10.2009 23:22:54
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
ebay Auktion- mangelhafte ware erhalten, wer zahlt Porto für Rücksendung?

Hallo,
ich streite momentan mit einem ebay-Verkäufer über anfallende Portokosten.

Ich habe eine Poolheizung bestellt und bekommen.Hier der Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=330136454145

Die Heizung habe ich angeschlossen.Leider brachte sie eine sehr schlechte Heizleistung.
Daraufhin habe ich beim Verkäufer mit folgender Email angefragt:

Hallo,
die Heizung ist heute angekommen. Besten Dank für die schnelle Lieferung.
Nun aber eine Frage. Ich habe die Heizung wie angegeben an meine Anlage angeschlossen. Es ist ein Pool 3,5m x0,9m mit einer Pumpe 2700 l/h.
Ich kann beim besten Willen keine Heizleistung feststellen. Den Heizungsregler habe ich auf höchster Stufe, die Signallampe leuchtet auch. Nur kommt kein erwärmtes Wasser heraus. Nur wenn ich die Einlaufdüse des Pools kurz mit einem Finger verschließe und dann wieder freigebe ist warmes Wasser zu spüren. Dies kann aber nicht Sinn der Sache sein. Es müsste doch zumindest soviel warmes Wasser ausgegeben werde, dass sich der Pool erwärmt. Luft ist auch nicht im System.
Ich bitte um schnelle Antwort.

xxxxx


Am selben Tag bekam ich folgende Rückmeldung:

Hallo xxxxx,


Hallo xxxxxx,

bitte senden Sie den defekten Artikel 3 KW POOLHEIZUNG SCHWIMMBADHEIZUNG
45 GRAD 3000 WATT unter Angabe der RMA Nummer: CPS3xxxxxxxx-3xx kostenfrei
an uns ein. Sie erhalten kostenfrei ein Ersatzgerät.

Mit freundlichen Grüssen
derpoolmeister


Nun habe ich am selben Tag die Heizung unfrei zurückgeschickt.
Heute bekomme ich eine Mail, dass die Annahme verweigert wurde, da der Versand unfrei erfolgte.

Seit dem streite ich mich mit dem Verkäufer.Er ist der Meinung, dass ich die Portokosten tragen müsse, da es sich um einen Umtausch des Gerätes handelt.
Ich bin der Meinung,dass ich richtig gehandelt habe, da ja explizit in der Antwortmail von "kostenfrei" die Rede war.
Auch in den AGB auf der ebay-Seite ist nix von einer Annahmeverweigerung die Rede.

Wie ist nun hier die Meinung zu diesem Problem?
Ich bekomme eine mangelhafte Heizung, darf nicht vom Vertag zurücktreten, da es ein "Hygieneartikel" ist.
Wie soll man denn,ohne die Heizung anzuschließen, den Artikel prüfen?


muschli



Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Du bist vielleicht dreist!? Für 12 Euro unfrei senden?
Er hat dich gebeten, die Ware kostenlos zurückzusenden.

Warum akzeptieren Ebay-Käufer auch keine Wünsche von korrekten ebay-Verkäufern?
Sonst beschweren ebay-Käufer über nicht-antwortende Verkäufer. Hier einer, der sogar ein Ersatzgerät anbietet und dann noch einen kostenlosen Versand.

*unter Angabe der RMA Nummer: CPS3xxxxxxxx-3xx kostenfrei*

Du hättest natürlich gleich den teuren Express-Versand nehmen können.

Wenn alle Käufer unfrei zurücksenden würden, wäre der Verlust enorm hoch.

Am besten sendest du ihm die Ware wie angegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.10.2009 23:22:54
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Wieso bin ich dreist.
In der Antwortemail steht, dass ich "kostenlos" das Gerät zurückschicken soll.Habe ich hier irgendeinen Denkfehler?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Hihi, der Denkfehler besteht darin, dass er mit 'kostenfrei' nicht 'für Sie kostenfrei' meint, sondern eher 'für mich/uns kostenfrei' ;)

Aber stimmt, die Formulierung ist natürlich schon zweideutig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Er hat dich gebeten, die Ware kostenlos zurückzusenden."

Das hat er doch auch gemacht, kostenfrei für den K!

Ausserdem ist die Ware offensichtlich defekt, da hat der K doch erst recht keine Pflicht, die Portokosten zu übernehmen. Da hätte der VK einfach schreiben sollen, zaheln sie erst mal das Porto, wir erstatten ihnen es dann wieder, statt von "kostenfrei" zu sprechen.

Jetzt wird's teuer, Hin- und Rückporto und nochmal Porto ....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.10.2009 23:22:54
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau das ist ja das Problem.

schicken Sie das Gerät kostenfrei an uns ein

Ich kann beim besten Willen der Email nicht entnehmen, dass ich die Portokosten zu tragen habe.
Auch in den AGB steht, dass ich kostenlos bei einem Wert über 40€ das Gerät zurücksenden kann.



-- Editiert von muschli am 27.06.2007 09:03:27

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Die 40€ beziehen sich auf Rücksendung nach Wiederruf. Bei einem Defekt muss der VK die Portokosten auf jeden Fall übernehmen.
Allerdings hat der VK auch das Recht, die Art der Rücksendung zu bestimmen. Davon hat er keinen Gebrauch gemacht - das ist ungewöhnlich aber ich denke, gerade deshalb hätte er Ihre Versandart akzeptieren müssen.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Oh man, nicht schon wieder. Also, der K darf die Kosten für die Rücksendung nicht unnötig in die Höhe treiben. Dies ist aber mit einem unfreien Versand geschehen. Der K hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung in diesem Fal. Der VK darf natürlich die Annahme verweigern. Daß die Rücksendung kostenfrei ist, ist klar. Das besagt aber nur, daß die ausgelegten Kosten für die Rücksendung vom VK wieder erstattet werden.

@ muschli
Also ganz klar, du hast keinerlei Anrecht auf die Erstattung der Kosten! Schick das Gerät zurück, lass dir das normale Porto erstatten und verbuch das ganze als Lehrgeld.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Oh man, nicht schon wieder. Also, der K darf die Kosten für die Rücksendung nicht unnötig in die Höhe treiben. Dies ist aber mit einem unfreien Versand geschehen."
@Micbu: Der VK hat doch geschrieben, der der K kostenfrei zurückschicken soll, also hat der K nur das gemacht, was der VK wollte.
Wenn der VK sich unklar ausdrückt, ist das doch sein Problem. Hätte er "ausreichend frankiert" oder so geschrieben, gäbe es jetzt nicht diese Diskussion.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Sehe ich auch so. Der Käufer darf die Kosten zwar nicht unnötig in die Höhe treiben (hat er ja auch nicht), er darf aber schon selbst entscheiden, wie er verschickt, wenn sich der VK dahingehend nicht äußert.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Leute, ihr müsst den Text GANZ und RICHTIG durchlesen.

unter Angabe der RMA Nummer: CPS3xxxxxxxx-3xx kostenfrei

Beim Versand hätte diese Nummer angegeben werden müssen, dann wäre richtig gewesen.

RMA-Nummern werden häufig von Profiverkäufern genutzt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12329.10.2009 23:22:54
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Die RMA Nummer hatte ich 3x gut leserlich auf dem Paket plaziert.

Heute ist das Paket zurückgekommen.12€ hat dies gekostet. Nun schicke ich es erneut ab, diesmal aber mit 5,90€ freigemacht.
Die 17,90€ werde ich dann schriftlich anmahnen.Schließlich wurde mir eine kostenfreie Sendung per email zugesagt.

0x Hilfreiche Antwort

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