ebay Betrug: Mahnung an falsche Adresse möglich?

30. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
HaWu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Betrug: Mahnung an falsche Adresse möglich?

Guten Tag,

ich bin leider auf einen eBay Betrüger hereingefallen. Zunächst hatten wir mehrfach Kontakt per E-Mail. Dann habe ich ihm das Geld (es geht um einen höheren dreistelligen Betrag) per Vorkasse überwiesen. Kurz darauf beendete er seine ebay-Mitgliedschaft, liefert nicht und beantwortet keine E-Mails.

Daraufhin habe ich ihm per E-Mail und per Einwurf-Einschreiben eine Mahnung mit 14-tägiger Lieferfrist (ich habe ein festes Datum angegeben) gesendet und darauf hingewiesen dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten werde, wenn er bis dahin nicht liefert. Soweit so gut.

Offensichtlich hat er eine falsche Adresse angegeben, denn das Einschreiben wurde an mich zurückgesendet da der Empfänger nicht zu ermitteln war. Nun zu meiner Frage: Gilt dieses Schreiben zivilrechtlich als zugestellt? Ist dies eine Zustellung bei verweigerter Annahme gemäß § 179 ZPO ? Schließlich hat er in offensichtlich betrügerischer Absicht eine falsche Adresse angegeben. Und was mache ich mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag um mein Geld zivilrechtilich korrekt zurückfordern zu können? Wieder ein Einschreiben an diese, falsche, Adresse? Außer seine E-Mail-Adresse und seiner Bankverbindung habe ich keine Daten von ihm.

Strafrechtlich ist die Sache für mich klar: Da ich das Einschreiben wieder zurück bekommen haben liegt der Betrugsvorwurf auf der Hand und ich werde Strafanzeige stellen. Aber zivilrechtlich möchte ich auf Nummer sicher gehen. Sollte ich vielleicht erst mal abwarten was die Nachforschungen der Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige hin ergeben?

Ach ja: Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und möchte das Mahnverfahren mit Mahnbescheid etc. am liebsten (zunächst) ohne Rechtsanwalt erledigen.

Vielen Dank für Eure Hilfe
HaWu

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo, zunächst würde ich mit einem Ausdruck aller E-Mails, der Überweisung, Bankverbindung etc. Anzeige wegen Betruges erstatten. Die Polizei wird den Kontoinhaber dann wohl ermitteln können.

LG, Lara.

-- Editiert am 30.06.2009 11:21

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#2
 Von 
HaWu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Genau so werde ich es auch machen.
Mir ging es jedoch eher darum, ob ich zum jetzigen Zeitpunkt (wo ich nur eine offensichtlich falsche Anschrift des Verkäufers habe) auch zivilrechtlich die Lieferung bzw. Rückerstattung meiner Zahlung fordern kann. Oder ob ich dafür erst die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten sollte bis ich (hoffentlich) eine korrekte Adresse des Beschuldigten bekommen werde.

Oder allgemein formuliert: Wenn ein Verkäufer in betrügerischer Absicht einen Artikel per Vorkasse verkauft und auf dem Kaufvertrag seine eigene Anschrift wissentlich falsch angibt, gilt dann ein Schreiben an diese Adresse als zugestellt? Oder muss dafür zunächst die korrekte Anschrift des Verkäufers ermittelt werden?

Beste Grüße
HaWu

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#3
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> ob ich zum jetzigen Zeitpunkt (wo ich nur eine offensichtlich falsche Anschrift des Verkäufers habe) auch zivilrechtlich die Lieferung bzw. Rückerstattung meiner Zahlung fordern kann

Von wem denn, wenn du nicht mal weißt, wen du verklagen sollst und wo dessen ladungsfähige Anschrift ist?

> Wenn ein Verkäufer in betrügerischer Absicht einen Artikel per Vorkasse verkauft und auf dem Kaufvertrag seine eigene Anschrift wissentlich falsch angibt, gilt dann ein Schreiben an diese Adresse als zugestellt?

Nein. Es handelt sich ja offenbar gerade nicht um seine ladungsfähige Anschrift.

Würde dir jemand auf der Straße zurufen "verklag mich doch, ich wohne auf dem Mond", kannst du ja auch nicht auf dem Mond rechtswirksam an diesen zustellen, von daher ist das auch logisch.

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#4
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Diesen Fall zu vergleichen, damit, dass ein ebay-Verkäufer Geld kassiert und eine falsche Adresse hinterlässt, zeugt vo einem Judiz, wie es ein Laie niemals haben kann.

Der Sinn dieses Satzes erschließt sich mir nicht. Willst du behaupten, es sei eine rechtswirksame Zustellung an eine völlig falsche Adresse erfolgt? Werd doch mal konkret, anstatt hier ad hominem rumzubollern.

> du solltest dir sagen "Ich kann Landgerichtspräsident!"

Nö, am LG ist es langweilig, unter OLG mache ich es nicht. ;)

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