ebay Betrug - ich soll als Zeuge aussagen

29. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.04.2010 12:25:29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Betrug - ich soll als Zeuge aussagen

hallo
ich bin bei eBay auf einen betrüger reingefallen hab geld überwiesen und die ware nie bekommen. ich war nicht die einzige und hatte daher glück und eine perso kopie von dem betrüger bin dann sofort zur polizei und hab anzeige erstattet. nun habe ich einen brief bekommen und soll als zeugin aussagen nun meine frage wenn er verurteilt werden würde besteht dann eine chance mein geld zurück zu bekommen? wenn ja wie? das urteil wird wahrscheinlich nicht reichen. denke sowieso nicht das ichs wieder bekomme aber wär schön zu wissen wie ichs versuchen könnte.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1415x hilfreich)

Wird der Gegner in dieser Sache wegen Betrugs verurteilt, bekommen Sie das wahrscheinlich nicht mit. Es kann aber sein, daß ihm im Rahmen der Ermittlungen nahegelegt wird, den Schaden gutzumachen, um seine Aussichten im Strafverfahren zu verbessern.

Wenn er nicht freiwillig zurückzahlt, müssen Sie das Geld zivilrechtlich einklagen. Das kostet erstmal Geld, und auch wenn Sie letztlich gewinnen hilft das nicht wirklich, wenn der Betrüger nichts hat.

Um welchen Betrag geht es?

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" Morgenstund ist ungesund"

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#2
 Von 
guest-12302.04.2010 12:25:29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht um knapp 300 euro was kann denn an kosten auf mich zu kommen für n anwalt würde ich nichts zahlen müssen

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1415x hilfreich)

Den Satz verstehe ich nicht. Satzzeichen wären hilfreich.

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" Morgenstund ist ungesund"

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#4
 Von 
guest-12302.04.2010 12:25:29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht um 300 euro. und meine frage war was an kosten auf mich zukommen würden schließlich würde ich nichts für einen anwalt bezahlen müssen. wären da noch andere kosten?

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#5
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
schließlich würde ich nichts für einen anwalt bezahlen müssen


Wieso das denn nicht?

Du zahlst nur dann "nichts", wenn du keinen Anwalt nimmst oder wenn du wegen Mittellosigkeit Beratungshilfe/PKH bekommst oder, unwahrscheinlich, dein Anwalt ohne Vorschuß arbeitet *und* du gewinnst *und* die Gegenseite danach zahlungsfähig ist.

Wenn du nicht zu 100% gewinnst oder die Gegenseite pleite ist, zahlst du natürlich deinen Anwalt als Auftraggeber selbst.

Auch wenn du vielleicht gewinnst, wird dein Anwalt erst mal einen Vorschuß sehen wollen. Etc.

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#6
 Von 
guest-12302.04.2010 12:25:29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich würde pkh bekommen habe aber auch eine rechtschutzversicherung und die würde die kosten glaub ich auch übernehmen.

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#7
 Von 
Danjo88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was hast du denn gekauft?

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#8
 Von 
guest-12302.04.2010 12:25:29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hab ein handy gekauft

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