ebay - Bitcoin - falsche Artikelbeschreibung

7. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Meinzi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)
ebay - Bitcoin - falsche Artikelbeschreibung

Hallo zusammen :)

Mir ist folgendes passiert. Ich habe bei ebay auf einen Bitcoin geboten und die Auktion mit 301 Euro gewonnen.

Zum besseren Verständnis, falls es jemand nicht kennt: Bei Bitcoins handelt es sich um eine digitale Währung, die mittels eines Programms (vergleichbar mit einer Brieftasche), aufbewahrt werden kann. Über eine Adresse (vergleichbar mit einer Kontonummer) kann man Bitcoins von anderen Nutzern empfangen. Mit Bitcoins kann auf diversen Plattformen Handel getrieben werden oder in Shops bezahlt werden.

Die Artikelbeschreibung bestand aus einem Bild, das eine Münze mit der Prägung des Bitcoin-Logos, zeigte und der eigentlichen Beschreibung "Sie bieten hier auf einen Bitcoin (BTC)."

Ich hab mir also nichts böses gedacht und dem Verkäufer bevor ich bezahlt habe nochmal geschrieben, ob ich das Geld überweisen soll und er mir den Bitcoin, dann an meine Bitcoin-Wallet-Adresse überweist. Dies hat er bestätigt.

Nun habe ich aber diesen Bitcoin niemals überwiesen bekommen, sondern per Einschreiben, eine Münze mit der Prägung des Bitcoin-Logos erhalten.

Wie sich also herausstellte war das die Münze, die auf dem Bild zu sehen war. Ich bin aber davon ausgegangen, dass es sich bei dieser Auktion um einen "echten" Bitcoin handelt, von einer Münze oder ähnlichem wurde in der Artikelbeschreibung nichts erwähnt. Es wurde auch nicht auf das Bild verwiesen.

Ich habe einen Fall bei ebay eröffnet wegen fehlerhafter Artikelbeschreibung und der Bitte auf Rückerstattung des Betrages, jedoch antwortet der Verkäufer nicht.

Ich komm mir also irgendwie verarscht vor, das ich jetzt eine Münze für 301 Euro habe, die vermutlichen einen Wert von nicht einmal einem Euro hat.

Wie geh ich nun am besten vor? Habe ich ein Recht auf Rückzahlung, da ich getäuscht wurde oder in einem Irrtum auf den Artikel geboten habe?

Lohnt sich hier die Anzeige wegen Betruges bei der Polizei und das Einschalten eines Anwaltes?

Bin über jede Hilfe dankbar :)


Viele Grüße
Meinzi





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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
und er mir den Bitcoin, dann an meine Bitcoin-Wallet-Adresse überweist. Dies hat er bestätigt.
Spätestens durch diese Bestätigung - wenn es denn genau so formuliert war - und daraufhin die Lieferung von nur einer Münze ist es Betrug.

Ich würde eine Frist setzen, bis zu der der Betrag zurückzuzahlen ist (Bankverbindung nicht vergessen), und dabei gleich eine Anzeige in Aussicht stellen (die ich übrigens in jedem Fall erstatten würde, egal ob der Verkäufer zurückzahlt oder nicht).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Meinzi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Hier ist der genaue Wortlaut.
Nachricht:

quote:

Hallo ...,

wie möchten Sie die Auktion abwickeln?

Soll ich Ihnen das Geld an die bei ebay hinterlegte Adresse überweisen und Sie überweisen mir dann den Bitcoin an meine Bitcoin-Wallet-Adresse?

Viele Grüße
...


Antwort:
quote:
Hallo ...,

Genau, an die hinterlegten Bankdaten, Danke
Sobald das Geld angekommen ist, schicke ich den Bitcoin los

- ...



Sollte ich zunächst online versuchen eine Frist zu setzten über eine Nachricht in ebay oder direkt per Einschreiben? Sind 7 Tage eine angemessene Frist?

Mir ist gerade aufgefallen, dass noch 7 weitere Auktionen vom gleichen Verkäufer mit der gleichen Beschreibung nur wenige Minuten später geendet haben. Alle sind im Bereich von 250-350 Euro.
Ich vermute mal, dass es den Höchstbietern bei diesen Auktionen ähnlich ergangen ist wie mir. Gibt es eine Möglichkeit die Nutzernamen von den Auktionsgewinner herauszufinden? Ebay verschlüsselt diese ja leider, so dass Sie nur der Verkäufer sehen kann.

Viele Grüße
Meinzi



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-- Editiert Meinzi am 07.12.2013 20:34

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Entweder im ebay-Forum oder auktionshilfe nen Thread eröffnen, da kannst du dann Nutzername etc vom Verkäufer posten, das sollte die anderen Geschädigten dann zu Dir führen, wenn sie Google nutzen.

7 Tage sind mMn aber zu kurz, auch wenn Überweisungen nur noch einen Tag dauern sollten, dazu der Postweg. 14 Tage sollten hier angemessen sein.

Auch wenn die Antwort jetzt nicht eindeutig ist, ein Bitcoin ist ein Bitcoin und definitiv keine physische Münze, womit dir definitiv eine Erstattung zusteht.

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-- Editiert Droid am 07.12.2013 20:40

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
Hier ist der genaue Wortlaut. ...
Der Verkäufer denkt wohl, er wäre schlau genug (weil er nie von transferieren o.ä. schreibt). Aber ob das die Staatsanwaltschaft und letztendlich das Gericht auch so sehen wird, möchte ich zumindest bezweifeln.

Für dich spielt es aber gar keine Rolle, ob es nun wirklich als Betrug gewertet wird, der Vertrag ist in jedem Fall nichtig (weil es keine Einigkeit in der Sache gab).

quote:
Sollte ich zunächst online versuchen eine Frist zu setzten über eine Nachricht in ebay oder direkt per Einschreiben? Sind 7 Tage eine angemessene Frist?
Über Ebay sollte imho im ersten Schritt reichen, dir läuft die Zeit nicht davon. Als Frist empfinde ich 7 Tage schon als ausreichend, zur Sicherheit würde ich aber doch 14 Tage wählen. Falls du bis Fristablauf keine Geld bekommen hast, melde dich bitte nochmal hier.

Wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du auch noch hilfsweise wegen Irrtum anfechten.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Meinzi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich werde nun wie vorgeschlagen vorgehen und eine Frist über ebay setzten, sowie den Kauf wegen Inhaltsirrtum anfechten.

Falls ich mein Geld nicht zurück bekommen, melde ich mich nochmal.

Danke nochmals für eure schnelle Hilfe :)

Viele Grüße
Meinzi

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich werde nun wie vorgeschlagen vorgehen und eine Frist über ebay setzten, sowie den Kauf wegen Inhaltsirrtum anfechten. <hr size=1 noshade>



Das wäre keine so gute Idee. Nach § 122 BGB wärst du dann schadensersatzpflichtig.

Du solltest wegen arglistiger Täuschung anfechten, siehe § 123 BGB , Betrug.

Muß man aber nicht machen, genau genommen ist hier gar kein Kaufvertrag zustande gekommen. Der Verkäufer schuldet dir schon jetzt ohne Weiteres Schadensersatz, dein Geld kannst du sowieso zurückfordern, er ist schon jetzt in Verzug mit der Rückzahlung.

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-- Editiert asap am 09.12.2013 10:11

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Das wäre keine so gute Idee. Nach § 122 BGB wärst du dann schadensersatzpflichtig. <hr size=1 noshade>
Was für ein Schaden denn? Die Münze hat praktisch keinen Wert, bleiben vielleicht die Versandkosten, das wars'. Einen Anspruch auf diesen Mini-Schadenersatz sehe ich natürlich trotzdem nicht, es war schließlich die Schuld des Verkäufers.

quote:<hr size=1 noshade>Muß man aber nicht machen, genau genommen ist hier gar kein Kaufvertrag zustande gekommen. Der Verkäufer schuldet dir schon jetzt ohne Weiteres Schadensersatz, dein Geld kannst du sowieso zurückfordern, ... <hr size=1 noshade>
Ja, sehe ich auch so. Die Auktion könnte noch als Missverständnis durchgehen, aber spätestens die Nachfrage und deren Beantwortung machen es ganz eindeutig.

quote:<hr size=1 noshade>... er ist schon jetzt in Verzug mit der Rückzahlung. <hr size=1 noshade>
Da bin ich mir nicht so sicher. In Verzug würde ja bedeuten, dass sich der TE schon jetzt - auf Kosten - des Verkäufers einen Anwalt nehmen könnte, und da wäre ich noch etwas vorsichtig. Imho ist es besser, ihn nochmal ausdrücklich in Verzug zu setzen.

Und noch was: Wer knallhart ist und das Risiko eines Prozesses nicht scheut, der könnte auch einfach mal die vereinbarte Ware verlangen (eben ein Bitcoin). Und plötzlich wird sich vielleicht die Gegenseite auf einen Irrtum berufen (in dem Fall aber mit Schadenersatz, also wäre Anwalt und Gericht ggf. von ihm zu zahlen).
Aber ACHTUNG: Der Prozessgegner muss dafür liquide sein.

Übrigens, dem Verkäufer würde ich raten, das Geld schnellstmöglich zurückzuzahlen, vielleicht entgeht er ja damit einer Anzeige, oder er kann später glaubhaft machen, dass es doch nur ein Missverständnis/Versehen war. Wenn er sich jetzt aber der Rückabwicklung verweigert, ist die Sache eigentlich klar.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da bin ich mir nicht so sicher. In Verzug würde ja bedeuten, dass sich der TE schon jetzt - auf Kosten - des Verkäufers einen Anwalt nehmen könnte, und da wäre ich noch etwas vorsichtig. Imho ist es besser, ihn nochmal ausdrücklich in Verzug zu setzen. <hr size=1 noshade>



Ich bin mir da aber ganz sicher. Nach § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB schuldet der Verkäufer schon jetzt Schadensersatz, auch die Anwaltskosten.

Trotzdem sollte man um den ganzen Aufwand zu sparen noch mal mahnen, entweder du zahlst svchnellstens zurück, oder ich muss dich anzeigen/zum Anwalt gehen.

Ein Irrtum i.S. des § 119 I liegt nicht vor, § 119 II wird von der Sachmängelhaftung als lex specialis verdrängt.

Sinnhaft, bzw. möglich ist nur die Anfechtung des Gebots nach § 123 BGB .

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Meinzi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
Das wäre keine so gute Idee. Nach § 122 BGB wärst du dann schadensersatzpflichtig. <hr size=1 noshade>

Zitat:
Was für ein Schaden denn? Die Münze hat praktisch keinen Wert, bleiben vielleicht die Versandkosten, das wars'. Einen Anspruch auf diesen Mini-Schadenersatz sehe ich natürlich trotzdem nicht, es war schließlich die Schuld des Verkäufers.


Auch wenn der Verkäufer keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, aber mal rein aus Interesse. Der "Schadensersatz" bestünde hier aus der Rücksendung der Münze und den angefallenen Versandkosten?

quote:<hr size=1 noshade>
Muß man aber nicht machen, genau genommen ist hier gar kein Kaufvertrag zustande gekommen. Der Verkäufer schuldet dir schon jetzt ohne Weiteres Schadensersatz, dein Geld kannst du sowieso zurückfordern, ... <hr size=1 noshade>

Zitat:
Ja, sehe ich auch so. Die Auktion könnte noch als Missverständnis durchgehen, aber spätestens die Nachfrage und deren Beantwortung machen es ganz eindeutig.


Wie muss ich das verstehen, dass hier kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Warum ist das so? Dann wäre ja auch eine Anfechtung hinfällig, da kein Kaufvertrag besteht oder?

quote:<hr size=1 noshade>Ein Irrtum i.S. des § 119 I liegt nicht vor, § 119 II wird von der Sachmängelhaftung als lex specialis verdrängt. <hr size=1 noshade>


Das verstehe ich nicht so ganz. Warum liegt hier kein Irrtum vor?


Also kurz gesagt, ich warte ab, ob ich eine Rückzahlung des Geldes bis zu der über ebay gesetzten Frist erhalten habe. Falls dies nicht geschieht, setzte ich nochmals schriftlich eine Frist mit Hinweis auf Hinzunahme eines Anwaltes und Erstattung einer Anzeige.


Spielt es eigentlich eine Rolle ob nur ich Anzeige erstatte, oder noch 7 weitere Geschädigte?


Viele Grüße
Meinzi


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-- Editiert Meinzi am 09.12.2013 21:00

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das verstehe ich nicht so ganz. Warum liegt hier kein Irrtum vor?
<hr size=1 noshade>


Weil § 119 BGB das definiert, was ein Irrtum ist:

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, ...

Das sind Fälle des Vertippens, Verschreibens, Softwarefehler u.Ä. Man will "A" sagen, beim Empfänger kommt aber "B" an.

Wenn man sich über die Eigenschaften der Ware irrt, ist das kein Irrtum in diesem Sinn. Das ist dann ein Fall für die Sachmängelhaftung, wenn die Ware von der Beschreibung abweicht. Das gilt sogar, wenn eine völlig andere Sache als die gekaufte geliefert wird, s. § 434 III.

Die Anfechtung deswegen ist ausgeschlossen, sonst könnte sich meistens der Verkäufer seiner Haftung aus der Gewährleistung durch Anfechtung entziehen, § 119 II gilt nicht, ist ausgeschlossen.

Wegen der arglistigen Täuschung kann man nach § 123 anfechten, das ist aber eine ganz andere Baustelle.

quote:<hr size=1 noshade>Wie muss ich das verstehen, dass hier kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Warum ist das so? Dann wäre ja auch eine Anfechtung hinfällig, da kein Kaufvertrag besteht oder? <hr size=1 noshade>


Es ist einfach so, daß erst ein Kaufvertrag zustande kommt, wenn aus Sicht beider Parteien Klarheit darüber besteht, was konkret überhaupt verkauft werden soll.

Hier sendet der Verkäufer "will Münze verkaufen", der Käufer antwortet "will Bitcoin kaufen". Damit gibt es keine Einigung über eine Kaufsache, damit keinen Kaufvertrag. Schon wegen der Höhe des Gebots weiss der Verkäufer ganz genau, daß nicht auf die Münze geboten wird.

Nach § 123 sollte man den Vertrag trotzdem anfechten, das ist das Sicherste und das Einfachste. Man könnte ja auch auf die Idee kommen, es sei tatsächlich der Vertrag über den Bitcoin zustande gekommen.

quote:<hr size=1 noshade>Spielt es eigentlich eine Rolle ob nur ich Anzeige erstatte, oder noch 7 weitere Geschädigte?
<hr size=1 noshade>


Je öfter er das abgezogen hat, um so höher wird die Strafe ausfallen. "Anzeigen" kann das Jeder, auch du. Betrug ist ein Offizialdelikt, Polizei/StA müssen dem nachgehen, so bald sie wie und von Wem auch immer davon Kenntnis erhalten.

Du darfst die Anzeige durchaus als Drohung einsetzen um wieder zu deinem Geld zu kommen. Eine lange Fristsetzung ist hier eigentlich gar nicht nötig, eine doppelte schon gar nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
Auch wenn der Verkäufer keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, aber mal rein aus Interesse. Der "Schadensersatz" bestünde hier aus der Rücksendung der Münze und den angefallenen Versandkosten?
Ich muss meine Aussage von oben etwas zurücknehmen. Wenn er einen Anspruch hätte, dann wären das wohl 300 Euro (das war ja das zweit- und auch das dritthöchste Gebot, 300 wären also erreicht worden*) minus dem tatsächlichen Preis in einer späteren Auktion, plus Versandkosten.
Aber das darf man so nicht betrachten, die anderen - auch potentielle Betrugsopfer - sind sicher kein Maßstab für den Wert.

*der Verkäufer war doch "travler978", richtig? [dann hätte ich noch einige Anmerkungen]

quote:
Wie muss ich das verstehen, dass hier kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Warum ist das so? Dann wäre ja auch eine Anfechtung hinfällig, da kein Kaufvertrag besteht oder?
Ein Kaufvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung über die Selbe Sache, das trifft hier nicht zu. Aber das muss man der anderen Seite schon mitteilen, egal du es jetzt Anfechtung oder Widerruf nennst (die Gerichte deuten solche Begriffe um).

quote:
Spielt es eigentlich eine Rolle ob nur ich Anzeige erstatte, oder noch 7 weitere Geschädigte?
Es kommt imho darauf an, wann der Verkäufer über die irrtumserzeugende Gestaltung seiner Angebote informiert war (es mag ja sein, dass er wirklich nicht wußte, was ein Bitcoin ist, er dachte halt es wäre die Münze - ich hatte vor ein paar Tagen mal meine Mutter gefragt, was sie bei der Auktion erwarten würde, und sie wußte beispielsweise nicht, was ein Bitcoin überhaupt ist).
Wenn er aber nach einer Beschwerde nochmals und unverändert Auktionen eingestellt hat, dann wäre es Betrug, davor könnte er sich herausreden.
Wenn jetzt 10 Anzeigen eingehen, es sich aber immer um den selben Zeitraum handelt, dann ist es wie eine Anzeige. Ich hoffe, du verstehst was ich meine.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:
Ich muss meine Aussage von oben etwas zurücknehmen. Wenn er einen Anspruch hätte, dann wären das wohl 300 Euro (das war ja das zweit- und auch das dritthöchste Gebot, 300 wären also erreicht worden*) minus dem tatsächlichen Preis in einer späteren Auktion, plus Versandkosten.
Aber das darf man so nicht betrachten, die anderen - auch potentielle Betrugsopfer - sind sicher kein Maßstab für den Wert.


Sehe ich nicht so. Bei einer Anfechtung muss nur das negative Interesse ersetzt werden, also in diesem Fall die Versandkosten, ggf. ebay Gebühren und ähnliches.
Schadensersatz statt der Leistung kommt ja gerade nicht in Frage.

quote:
Wenn jetzt 10 Anzeigen eingehen, es sich aber immer um den selben Zeitraum handelt, dann ist es wie eine Anzeige. Ich hoffe, du verstehst was ich meine.

Das mag zutreffen, falls es eine Art "Folgefehler" bei fehlendem Vorsatz (er wusste es eben nicht besser) ist.
Ansonsten sind es 10 Straftaten, bei denen es auf Grund der Anzahl schon etwas härter gehandhabt werden wird als bei 1 Betrug.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Meinzi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für eure Erklärungen, das leuchtet schon ein.

quote:
*der Verkäufer war doch "travler978", richtig? [dann hätte ich noch einige Anmerkungen]


Ja, das ist richtig.

quote:
Aber das muss man der anderen Seite schon mitteilen, egal du es jetzt Anfechtung oder Widerruf nennst (die Gerichte deuten solche Begriffe um).

Bedeutet das, dass es vor Gericht keine so große Rolle spielt welche Wort ich als Laie wähle, wenn die Absicht/Aussage ersichtlich ist?

quote:
Wenn er aber nach einer Beschwerde nochmals und unverändert Auktionen eingestellt hat, dann wäre es Betrug, davor könnte er sich herausreden.

Die anderen Auktionen endeten nicht viel später. Also hat er sie vermutlich alle nacheinander erstellt, womit man wohl von vornherein keinen Betrug unterstellen kann.

Wie müsste man es einschätzen, wenn der Käufer nicht an der Klärung der Sache interessiert ist, also gar keine Rückmeldung gibt? Kann man dann von Betrug ausgehen?

quote:
Wenn jetzt 10 Anzeigen eingehen, es sich aber immer um den selben Zeitraum handelt, dann ist es wie eine Anzeige. Ich hoffe, du verstehst was ich meine.

Ja ich denke ich weiß was du meinst. Meine Gedanke war, dass wenn dem Verkäufer Betrug nachgewiesen wird, auch die Größenordnung des Betruges eine Rolle spielt. Sprich, dass das Strafmaß bei 300 Euro ein anderes wäre als bei 3000 Euro.


Viele Grüße
Meinzi



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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

ich denke, wir können ewig diskutieren, was hier nun vorliegt (Betrug, Irrtum, mangelhafte Ware), im Ergebnis läuft es immer darauf hinaus, dass das Geld zurück kommt. Über die Kleinigkeit "Versandkosten" muss man wohl auch nicht streiten, es geht in erster Linie um die 301 Euro.

quote:
Sehe ich nicht so. Bei einer Anfechtung muss nur das negative Interesse ersetzt werden, also in diesem Fall die Versandkosten, ggf. ebay Gebühren und ähnliches.
Schadensersatz statt der Leistung kommt ja gerade nicht in Frage.
Ich hatte bei meiner zitierten Aussage ja extra das Wörtchen "hätte" ünterstrichen.
Damit meinte ich den Fall, dass der Fehler (der Irrtum) auf Seiten das Käufers liegt.
In unserem Fall ist das aber ziemlich sicher nicht so, daher gibt es überhaupt keinen Anspruch auf Schadenersatz (wer so blöd beschreibt, dass es falsch verstanden werden muss, der muss auch die Versandkosten zahlen).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bedeutet das, dass es vor Gericht keine so große Rolle spielt welche Wort ich als Laie wähle, wenn die Absicht/Aussage ersichtlich ist? <hr size=1 noshade>


Solange man es damit nicht übertreibt ja.
Siehe §133 BGB .

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo nochmal (hatte sich überschnitten),

quote:
Ja, das ist richtig. [der Verkäufername]
OK, dann sehe ich leider keine großen Chancen auf Erfolg, es deutet ziemlich stark auf einen Betrüger hin.
Ich würde sofort Anzeige erstatten.

quote:
Bedeutet das, dass es vor Gericht keine so große Rolle spielt welche Wort ich als Laie wähle, wenn die Absicht/Aussage ersichtlich ist?
Genau.

quote:
Die anderen Auktionen endeten nicht viel später. Also hat er sie vermutlich alle nacheinander erstellt, womit man wohl von vornherein keinen Betrug unterstellen kann.
Ja. Es gibt aber andere verdächtige Punkte. Beispielsweise gibt es kostenlosen Versand eigentlich selten bei Münzen (ich bin da selber stark aktiv, und "kostenlos" ist für mich immer ein Warnzeichen, ich könnte euch da zahlreiche Beispiele zeigen).

Was mich aber wundert ist, dass er die Münze wirklich geschickt hat. Für einen Betrüger ist das eigentlich sinnlos, er muss wissen, dass das nichts ändert, hätte er sich also auch sparen können.

Stefan


-- Editiert reckoner am 09.12.2013 23:20

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Die anderen Auktionen endeten nicht viel später. Also hat er sie vermutlich alle nacheinander erstellt, womit man wohl von vornherein keinen Betrug unterstellen kann.



Jetzt verstehe ich gar nichts mehr, du hattest oben geschrieben:

quote:
Ich hab mir also nichts böses gedacht und dem Verkäufer bevor ich bezahlt habe nochmal geschrieben, ob ich das Geld überweisen soll und er mir den Bitcoin, dann an meine Bitcoin-Wallet-Adresse überweist. Dies hat er bestätigt.


Der Bitcoin, Silkroad etc. pp. ist in den vergngenen Tagen durch alle Medien gegangen. Es ist kaum vorstellbar, daß man das nicht mitbekommen hat, erst recht wenn man "Bitcoins" verkauft.

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
Der Bitcoin, Silkroad etc. pp. ist in den vergngenen Tagen durch alle Medien gegangen. Es ist kaum vorstellbar, daß man das nicht mitbekommen hat, erst recht wenn man "Bitcoins" verkauft.
Ich hatte ja oben schon mal berichtet, dass beispielsweise meine Mutter noch nie etwas von Bitcoin gehört hatte, denkbar ist das also schon*.

Andererseits gebieten es wohl schon die Sorgfaltspflichten, dass man sich bevor man etwas bei Ebay einstellt etwas informiert (ich darf auch nicht irgendeinen Kellerfund als seltenes Oldtimerteil anbieten, wenn ich das nicht einigermaßen überprüft habe).

*ich persönlich kenne Bitcoins schon seit Jahren, ich hatte sogar mal eine Software dafür, die Bitcoins generiert, mir war das dann aber zu heiß (war vielleicht ein Trojaner? - man sollte in der Firewall sogar die Ports freigeben, aber nicht mit mir)

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Meinzi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
OK, dann sehe ich leider keine großen Chancen auf Erfolg, es deutet ziemlich stark auf einen Betrüger hin.
Ich würde sofort Anzeige erstatten.


Meinst du mit Erfolg, dass ich mein Geld überhaupt wieder bekomme oder dass es nur über eine Klage wiederbekomme?


quote:
Ja. Es gibt aber andere verdächtige Punkte. Beispielsweise gibt es kostenlosen Versand eigentlich selten bei Münzen (ich bin da selber stark aktiv, und "kostenlos" ist für mich immer ein Warnzeichen, ich könnte euch da zahlreiche Beispiele zeigen).


Für mich hat das in dem Moment den Eindruck nochmal verstärkt, dass es sich hier tatsächlich um einen Bitcoin handelt, da ja für dessen Überweisung keine Kosten anfallen.


quote:
Was mich aber wundert ist, dass er die Münze wirklich geschickt hat. Für einen Betrüger ist das eigentlich sinnlos, er muss wissen, dass das nichts ändert, hätte er sich also auch sparen können.

Das verstehe ich auch nicht so richtig. Zumal er ja auch nicht so ist, dass er seine Identität irgendwie versucht zu verschleiern. Er müsste sich ja eigentlich denken, dass er damit nicht so einfach davon kommen kann.

quote:
Der Bitcoin, Silkroad etc. pp. ist in den vergngenen Tagen durch alle Medien gegangen. Es ist kaum vorstellbar, daß man das nicht mitbekommen hat, erst recht wenn man "Bitcoins" verkauft.

Das denke ich auch. Wenn man Ihn googelt findet man sogar eine Homepage von Ihm, auf der er IT-Dienstleistungen anbietet. Weshalb ich eigentlich davon ausgehe, dass er genau weiß was ein Bitcoin wirklich ist.


quote:
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr, du hattest oben geschrieben:

Was versteht du nicht mehr?


Viele Grüße
Meinzi

-----------------
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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
Meinst du mit Erfolg, dass ich mein Geld überhaupt wieder bekomme oder dass es nur über eine Klage wiederbekomme?
Leider beides. Ich vermute, dass der Täter entweder kein Geld hat (dann bringt dir auch eine Klage und ein Titel nicht viel), oder aber dass es ihn gar nicht gibt (Fakeaccount).
Ich befürchte auch, dass hier die Kosten für Anwalt und Gericht herausgeschmissenes Geld sind.

EDIT: Nach kompletten Lesen deines Beitrages (Identität klar, es gibt eine Hompage von ihm) könnte es auch anders sein.

quote:
Für mich hat das in dem Moment den Eindruck nochmal verstärkt, dass es sich hier tatsächlich um einen Bitcoin handelt, da ja für dessen Überweisung keine Kosten anfallen.
Ja eben, der Verkäufer wusste, dass es eine reale Münze sein soll, da passt das kostenlos nicht so richtig; es sollte dich sogar vom Nachdenken abhalten (imho).
Ich kenne das beispielsweise von 'kopierten' Sammlermünzen, aber das führt hier glaube ich zu weit.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Meinzi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Ich befürchte auch, dass hier die Kosten für Anwalt und Gericht herausgeschmissenes Geld sind.


Wie hoch dürften die Kosten im Falle eines Prozesses denn ungefähr sein? Wäre auch ein gerichtliches Mahnverfahren möglich?

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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Wie hoch dürften die Kosten im Falle eines Prozesses denn ungefähr sein?


Bei ca. 300 EUR Streitwert:

105 EUR für's Gericht und 157,68 EUR pro beteiligtem Anwalt. Im worst case also 420,36 EUR.

-----------------
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2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wenn man Ihn googelt findet man sogar eine Homepage von Ihm, auf der er IT-Dienstleistungen anbietet.
Da fällt mir gerade noch was verdächtiges ein. Ist es nicht ziemlich ungewöhnlich, dass ein IT'ler keinen Ebayaccount hat? Bei einem Rentner, der zufällig ein paar dieser Münzen bekommen hat, wäre das vorstellbar, aber hier?
Imho hat er* diesen - neuen - Account extra für diesen Betrug(!) angelegt.

*sicher ist wohl noch nicht, ob der Täter und der angebliche Accountinhaber identisch sind

@Meinzi: Halte uns doch bitte auf dem Laufenden.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ahubsch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich würde diese komplette Bitcoin-Geschichte lieber vergessen.
Hätte ich mal damals für nen paar $ ordentlich eingekauft.

Ein Bekannter von mir hat jetzt erst einmal ausgesorgt...

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2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Meinzi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Imho hat er* diesen - neuen - Account extra für diesen Betrug(!) angelegt.

*sicher ist wohl noch nicht, ob der Täter und der angebliche Accountinhaber identisch sind


Das ist nun sicher, die sind identisch. Ich habe ihn heute telefonisch erreicht.
Aussage war, dass er bisher nicht in ebay geschaut hat und noch nichts mitbekommen hat. Er ist aber der Meinung, dass es ersichtlich ist, dass es sich um eine Münze handelt und dass Sie wesentlich wertvoller ist, als nur ein paar Euro. Zu einer Rückabwicklung des Kaufes war er nicht bereit, weiteres will er über ebay Regeln. Dann war das Gespräch vorbei...

quote:
@Meinzi: Halte uns doch bitte auf dem Laufenden.

Werde ich machen. Ich warte jetzt erst mal ab, ob jetzt nochmal was kommt über ebay. Ansonsten kommen eben die nächsten Schritte.

quote:
Ich würde diese komplette Bitcoin-Geschichte lieber vergessen.
Hätte ich mal damals für nen paar $ ordentlich eingekauft.

Ein Bekannter von mir hat jetzt erst einmal ausgesorgt...

Da hatte dein Bekannter wohl Glück. Aber deswegen sehe ich trotzdem nicht ein, dass man jetzt Betrügen kann wie man möchte.


Viele Grüße
Meinzi

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Werde ich machen. Ich warte jetzt erst mal ab, ob jetzt nochmal was kommt über ebay. Ansonsten kommen eben die nächsten Schritte.



Die anderen Käufer sind sicher nicht so geduldig.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, ob er Allen das Geld zurückzahlen kann ist fraglich. Noch wird das Geld auf seinem Konto sein.

Ich würde da sofort wegen arglistiger Täuschung anfechten und das Geld mit kurzer Frist zurückfordern.

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2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Meinzi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Ich würde da sofort wegen arglistiger Täuschung anfechten und das Geld mit kurzer Frist zurückfordern.


Diese Fristsetzung erfolgt dann schriftlich oder? Bei ebay könnte er ja behaupten, dass er nie etwas bekommen hat.

Mach ich das dann am besten per Einschreiben mit Rückschein?

Viele Grüße
Meinzi

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2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Diese Fristsetzung erfolgt dann schriftlich oder? Bei ebay könnte er ja behaupten, dass er nie etwas bekommen hat.

Mach ich das dann am besten per Einschreiben mit Rückschein?



Allein der thread läuft jetzt 4 Tage.

So lange du dein Geld nicht massiv einforderst, siehst du es ganz sicher nicht wieder.

Umgegehend per ebay, parallel per Mail, Fax, SMS, Einwurfeinschreiben (kann nicht zurück kommen). Wenn du das doppelt und 3fach machst, wird ihm ggf. kein Richter glauben, daß er Alles nicht gelesen hat.

DAS ist hier sicher nicht das Problem.

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