Ein Freund von mir wollte bzw. hat über ebay einen neuen Retro- Bosch-Kühlschrank versteigert (im Januar diesen Jahres) - Kaufpreis DM 1200,-.
In der Auktion wies er durch entsprechende Photos und eine ausführliche Beschreibung auf die Beschaffenheit des Gerätes hin.
Vor allem wies er, ebenfalls durch Beschreibung und ein Photo, Käufer auf Kratzer an der rechten Aussenseite des Gerätes hin.
Als nun der Käufer zur Abholung (war vereinbart) bei ihm auflief, sagte dieser auf einmal, dass es sich bei dem oben genannten Kratzer um eine Beule handeln würde und er keinesfalls mehr bereit sei, den Kühlschrank zum vereinbarten KP zu nehmen.
Zuerst wollte der vermeintliche Käufer handeln, dann liess er meinen Freund auf dem Kühlschrank sitzen.
Meine Frage jetzt, welche rechtlichen Möglichkeiten hat mein Bekannter? Ist nicht durch die Auktion ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen? Von einem versteckten Mangel kann doch in diesem Fall nicht die Rede sein oder?
KK
ebay - Käufer will zurücktreten! Geht das?
7. Februar 2002
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Frage vom 7. Februar 2002 | 19:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay - Käufer will zurücktreten! Geht das?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 11. April 2002 | 15:04
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich bin mir nicht sicher, aber meiner Meinung nach ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Ihr Bekannter soll mal bei Ebay per Email nachfragen, die können ihm darüber eine bessere Auskunft geben.
Außerdem, hat Ihr Bekannter ja auch auf diesen Mangel hingewiesen und dies hat der Käufer gewusst und akzeptiert.
Und jetzt?
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