ebay: Käufer behauptet, Artikel sei defekt und droht mit Anzeige

1. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Blind-Passenger
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Beginner
(55 Beiträge, 11x hilfreich)
ebay: Käufer behauptet, Artikel sei defekt und droht mit Anzeige

Hallo,

ich hoffe, die Experten hier können mir helfen.

Folgendes:

Ich habe vor ein paar Wochen bei ebay ein Notebook verkauft. Natürlich mit der üblichen Klausel Privatverkauf - ohne Gewähr, Garantie und Rückgaberecht. Es war ein älteres Gerät für 250 € plus Versand. Ich hatte es im Oktober 2005 selber gebraucht gekauft und eine Rechnung erhalten, da 1 Jahr Gewährleistung besteht. Die Rechnung kam als pdf, welches ich ihm später per Email schickte.
Das Gerät war vor dem Versand natürlich vollkommen in Ordnung, ich verkaufe ja nichts kaputtes.

Der Käufer war mir schon von Anfang an etwas suspekt. Er ließ sich erstmal gut eine Woche Zeit mit der Bezahlung - hinterher krähte er herum, er bräuchte das Gerät dringend.

Nun denn, es wurde abgeschickt(versichert mit Hermes) und damit schien die Sache erstmal erledigt.

Von wegen.

Nun war das Gerät angekommen und er behauptete, die Festplatte sei defekt.
Statt eine Antwort von mir abzuwarten und eventuell gemeinsam ein paar Schritte zur Nutzung des Gerätes durchzugehen ist er - angeblich - zu einem befreundeten PC-Fachmann und der hätte angeblich per Gutachten festgestellt, daß die Festplatte defekt sei. Er könne kein Betriebssystem darauf installieren, da die Festplatte "falsch formatiert" worden sei. Auch Vorschläge wie killmbr etc. nahm er nicht an, später behauptete er, er hätte sich daran gehalten. Ich halte diese Sache für ein Ammenmärchen. (ich habe es ihm natürlich mit formatierter Platte geschickt, da ich ja nicht meine Windows 2000 Lizenz verschenke!)

Nach einigem Hin und Her (er schrieb mindestens 5 Emails am Tag) und ein paar versuchten Hilfen von mir, die er jedoch ausschlug, fing er an, mit rechtlichen Schritten zu drohen. Er schlug vor, daß er eine andere Festplatte kaufen würde und ins Gerät einbauen lassen (dabei geht das hier sogar ohne Werkzeug, kann jeder) und ich sollte ihm diese bezahlen. Dies habe ich abgelehnt, da die Platte ja in Ordnung war.
Auch eine Rücknahme des Gerätes lehnte ich ab. Warum sollte ich auch.

Nun machte er weiter Terror. Er bezog sich auf den angeblichen PC-Experten, der für ihn so eine Art Papst zu sein scheint, der ein heiliges Wort spricht. Angeblich hätte er in Foren nach dem Fehler gesucht und sogar den Hersteller angerufen, der seine Geschichte mit dem "falschen Formatieren" angeblich bestätigte (nun, wenn man dem Hersteller das Richtige sagt, hört man sicher auch das, was man will).

Kurzum: Es kamen nur Behauptungen und Mutmaßungen, aber keine Beweise, kein Scan vom Gutachten des Fachmanns, gar nichts.

Nun drohte er mit rechtlichen Schritten, daß er die Rückgabe einklagen werde, daß er mir angebliche Arbeitsausfallkosten in Rechnung stellen würde etc. - lachhaft!
Angeblich würde er nun Anzeige wegen Betruges stellen, was ich als eine Frechheit empfinde. Außerdem drohte er, mich beim Finanzamt als "kommerziellen Käufer" anschwärzen zu wollen, womit er eigentlich keinen Erfolg haben dürfte, da ich bei ebay in fast 5 Jahren Mitgliedschaft eher selten und sporadisch Artikel verkauft habe und sonst nur etwas GEkauft.

Ich frage mich zudem, welcher "Profi" kauft sich einen für den Beruf benötigten PC beim Privatmann, nicht beim Fachhhandel?

Es kommt mir eher so vor, als ob die entsprechende Person über seinen Vater das Gerät gekauft hat ist (die Lieferadresse wich - auch mit Vornamen - von der ebay-Adresse ab), dem das Gerät nicht gefällt und der es zurückgeben will und der mit seinem Namen Schindluder bei ebay treibt.

Seltsamerweise ist er bei ebay nicht mehr angemeldet (er hatte auch gerade mal 4 Bewertungspunkte, vielleicht hat er noch mehr solchen Unfug gemacht und der Vater hat einen Riegel vorgeschoben), weil vermutlich Beschwerden gegen ihn vorliegen (als ich mir nochmal die Kaufabwicklung ansehen wollte, kam diese Meldung von ebay).
Sämtliche Hilfen meinerseits schlug er aus und tat sie als Nonsens ab, dafür schwor er dauernd auf den "Fachmann", auf angebliche Zeugen etc. na ja, steht ja alles oben.

Ich hatte schon mal sowas ähnliches und in dem Falle hat die entsprechende Person selber einen Rückzieher gemacht und eingeräumt, daß es eine fixe Idee von ihr gewesen sei.

Also wenn ich jetzt mal für mich so zusammenfasse, wie ich das sehe:
- als Privatverkäufer kann er mir nichts, da ich das Gerät auch intakt und nicht - wie er behauptet - vorsätzlich defekt verkauft habe
- der Defekt kann ja auch von ihm durch unsachgemäße Behandlung aufgetreten sein, der "Fachmann" kann ja ebenfalls dran schuld sein
- es ist fragwürdig, ob es einen Defekt überhaupt gibt, es scheint eher, ihm gefällt das Gerät nicht und er will es unter einem Vorwand an mich zurückdrücken#
- irgendwelche Anrufe, die nicht dokumentiert sind, Threads in Foren (wo er sicher auch nicht die Wahrheit geschrieben hat und deren Existenz ich anzweifle), sind doch keine Beweise vor Gericht, da lacht sich doch jeder Richter kaputt?

Es ist so oder so schon seltsam. Ich meine, wenn ich ein Auto gekauft habe und den Sitz nicht einstellen kann, weil ich nicht weiß wie, dann frage ich doch vorher nochmal den Händler, der mir dann vielleicht den versteckten Hebel zeigt, aber ich fahre doch nicht gleich in die Werkstatt, lasse einen neuen Sitz einbauen, nur weil ich nicht in der Lagebin, den alten zu bedienen und stelle das dann dem Händler in Rechnung.

Ich werde natürlich noch zu meinem Anwalt gehen(habe den Emailverkehr und alles andere schon ausgedruckt), um mich auf die Sache vorzubereiten, aber vielleicht kann ja jemand schon eine Einschätzung geben, was da nun passieren KÖNNTE.




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
inquisitor
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Da würde ich gar nix machen und den lustigen Herren mal machen lassen.


Also als Informatiker sage ich Dir kann man eine Festplatte nicht "falsch" formatieren.Zumindest nicht damit zerstören. Also der Fachmann ist enweder sau doof oder rein fiktiv.

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#2
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

seh ich genauso. ignorier das ganze.

das sind genau diese dampfplauderer, die meinen sie könnten andere einschüchtern. manchmal haben sie damit ja auch erfolg.

du hast ihm ja schon einige hilfe angeboten.

wenn er schon einen 'PC-fachmann' drangelassen hat, hat der wohlmöglich was verpfuscht.

solange hier nichts stichhaltiges kommt, ruhig blut.

die kosten und zeit für den weg zum anwalt würde ich mir auch erstmal sparen.

wenn er was von dir will, muss er den ersten schritt tun. kann mir das allerdings nicht vorstellen.

halte uns doch mal auf dem laufenden wie es weitergeht. ist immer ganz interessant.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blind-Passenger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.

Nun ja, auch nach seinem Tonfall ist der Kerl nicht ganz ernstzunehmen. Ich kenne mich eigentlich auch recht gut mit Rechnerbastelei aus und "falsch formatieren" kann man eigentlich nicht.

Außerdem wechselten sich die Vorwürfe ab zwischen angeblich verbogenen Konnektoren der Platte und daß sie mit Windows verschlüsselt worden sei.
Dabei trifft keiner der beiden Vorwurfe zu.

Dann spare ich mir erstmal den Gang zum Anwalt und lasse den Kerl ins Leere laufen.

Ich hatte eigentlich schon mal sowas ähnliches, wo ich ein Mainboard für 35 € verkauft hatte und auch der Käufer dann mit dem angeblichen "Fachmann" ankam und mit dem Anwalt drohte, allerdings ging es da ja um weitaus weniger Geld und die entsprechende Person hat sich nicht auf eine solch aggressive und bösartige Weise wie mein jetziger "Kunde" geäußert. Am Ende hat ihm das MB einfach nicht gefallen und er hat es sogar selber bei ebay weiterverkauft.

Falls es irgendwas neues gibt, kann ich es gerne schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blind-Passenger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 11x hilfreich)

Gibt tatsächlich Neuigkeiten.
Heute meldet er sich mit wieder mit großem Tamtam und einem angeblichem Beweisbild, nachdem die Festplatte einen fehlerhaften Sektor hätte, der das Booten verhindern würde.
Ob das Bild echt ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
Eigentlich ist es ja trotzdem kein Beweis, der im Zweifelsfalle vor Gericht was taugt, oder?
Er müßte mir ja - was nicht zutrifft - arglistige Täuschung nachweisen, das heißt, daß ich angeblich von diesem Defekt (der bei mir definitiv nicht vorhanden war, sonst hätte ich ja nicht mindestens 10x ein neues Betriebssystem installieren können) wußte und das Notebook so verkauft habe.

Zudem meint er, ich solle zu Hermes gehen und den Schaden da melden.
Das ist doch Unsinn, oder? Wenn schon, dann müßte er seinen Hintern zu Hermes schwingen und dort den Schaden melden (falls die Festplatte tatsächlich durch den Transport einen Schaden weg hat).

Langsam ist das ganze nur noch absurd. Zuerst sind es defekte Konnektoren, dann "falsches Formatieren", nun ist es ein defekter Sektor. Den hätte der angebliche Experte eigentlich mit ein paar simplen Tools ganz leicht nachweisen können.

Ich habe eigentlich beschlossen, dem Kerl nicht mehr zu antworten, aber damit er mir nicht täglich 1000 Mails schickt, würde ich ihm doch ganz gerne eine klare und endgültige Antwort schicken, mit der schlichten Erinnerung daran, daß er sich doch an Hermes wenden sollte.
Geht das in Ordnung?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blind-Passenger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 11x hilfreich)

Nachtrag:

Er schreibt auch, er hätte das Gerät vor Zeugen das erste Mal in Betrieb genommen und da hätte es nicht richtig funktioniert. Was da aber das Problem gewesen sein soll, war wohl noch nicht feststellbar.
Was soll man davon halten?
Ist das irgendwie wichtig?

Übrigens, laut Hermes muß man einen Schaden, der äußerlich nicht erkennbar war, spätestens nach 7 Tagen gemeldet haben, egal ob als Käufer oder Verkäufer. Diese Frist ist ja nun schon um.
Jetzt hat er ja die endgültige A-Karte, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Blind-Passenger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 11x hilfreich)

Sorry daß ich nochmal was nachtrage, aber ich habe mir nun ein endgültiges Antwortschreiben überlegt, um die Sache endlich abzuhaken. Falls jemand daran etwas auszusetzen hat, Verbesserungsvorschläge hat oder es "absegnen" will, immer raus damit.

"Nun, da Sie es ja nicht lassen, mir permanent Emails zu schreiben und damit die Sache ein für allemal aus der Welt ist, werde ich noch letztmalig zu dieser Sache äußern.

Ich fasse nochmal Ihre bisherigen Beanstandungen zusammen und sehe daraus folgendes:

These Nr.1
Sie behaupten – und in diesem Glauben scheinen Sie auch ihre bisherigen Mails verfaßt zu haben – daß ich das Notebook vorsätzlich mit einem Defekt verkauft hätte, also einen Mangel verschwiegen und damit arglistige Täuschung begangen hätte. Dies ist – ich betone es noch einmal – nicht der Fall. Es gibt auch Zeugen, die das Notebook vor dem Versand im einwandfrei funktionierendem Zustand gesehen haben.
Und selbst wenn ein Defekt vorgelegen hätte, was – ich betone es noch einmal – nicht der Fall gewesen ist – hätte ich ich natürlich erstmal von der Gewährleistung des Händlers Gebrauch gemacht. Im Zweifelsfalle hätte ich nur ein einwandfrei funktionierendes Gerät bei ebay eingestellt, denn ich habe es nicht nötig, defekte Ware anzubieten.

These Nr.2
Das Gerät hat einen Transportschaden. Nun, in diesem Falle hätten Sie dies bei Hermes melden sollen – Sie, nicht ich, ich muß hier gar nichts unternehmen. Mit Zeugen und einem laut Ihren Schilderungen eindeutig identifiziertem Defekt hätten Sie da sicher Chancen gehabt. Dazu hätten Sie 7 Tage Zeit gehabt, Pech für Sie, daß diese Frist nun verstrichen ist. Hätten Sie die Hermes AGB gelesen, hätten Sie das gewußt. Und wenn Sie beim Anwalt waren, dann frage ich mich, warum er Sie nicht auf das hier aufmerksam gemacht hat. BGB § 446 Gefahr- und Lastenübergang

Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

These Nr.3
Die Festplatte hat beim Betrieb einen Schaden erlitten, zufälligerweise erst, nachdem Sie das Gerät erhalten und in Betrieb genommen haben. Das wäre dann ein Fall für die Gewährleistung, denn wenn Sie angeblich 12 Jahre PC-Praxis haben und sich auch auskennen wollen, dann wüßten Sie, daß Festplatten nun mal nicht sehr langlebige Komponenten sind und irgendwann kaputtgehen. In dem Falle hätten Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen können.

Hätten Sie sich in diese Richtungen bemüht (Transportschaden eindeutig nachweisen oder Gewährleistung beanspruchen), hätten Sie sich den ganzen Aufwand ersparen können, den Sie angeblich auf sich genommen haben (Gang zum PC-Experten, neue Festplatte kaufen etc.).
Ihre ganze Argumentation ist einfach zweifelhaft und verworren, wie sich in vielen Punkten einfach zeigt. „Falsches Formatieren“ gibt es nicht, über diesen Humbug würde sich jeder halbwegs begabte PC-Kenner und erst recht jeder ordentliche Techniker kaputtlachen.
Desweiteren haben Sie vorher auch anscheinend keine richtigen Bemühungen getätigt, den wirklichen Defekt herauszufinden(erst jetzt soll das ja der Fall sein) und stattdessen sehr abenteuerliche Begründungen verfaßt, die vom erwähnten „falschen Formatieren“ über verbogene Festplatten-Pins reichen, und Massen an Emails geschrieben.
Ihr sogenannter PC-Fachmann – falls es den gibt – hätte solch einen angeblich vorhandenen Defekt mit entsprechenden Tools schon sehr schnell erkennen können.
Sie hätten sich erst einmal 100 % von irgendeiner Sache überzeugen sollen, bevor Sie auch nur irgendetwas unternommen hätten und mir lustige Emails geschrieben.

In meinen Augen hinkt Ihr gesamtes Anliegen gewaltig, ich kann mir daraus auch schon meinem Reim machen, erspare mir dazu aber einen Kommentar.

Ich betone noch einmal, daß dies nun meine allerletzte Email ist. Falls Sie wider Erwartens nun ein Einsehen haben und akzeptieren, daß ich Recht habe, so wünsche ich Ihnen viel Spaß mit dem Notebook und hoffe, daß wir uns nun nicht mehr gegenseitig mit Emails behelligen müssen. Vielleicht wird eine Antwort ja dementsprechend positiv ausfallen und damit wäre die Sache ja zufriedenstellend aus der Welt geschafft.

Sollten Sie allerdings meinen, mir widersprechen zu müssen – egal in welchem der oben aufgeführten Punkte – und mich weiterhin mit Emails mit abstrusem Inhalt belästigen, werde ich Ihre Email-Adresse in den Spamfilter aufnehmen und andere verdächtige Emails, die Sie mir vielleicht von anderen Email-Accounts schreiben, löschen und die Absender ebenfalls herausfiltern.

Und falls Sie immer noch der Meinung sind, Sie müßten rechtliche Schritte einleiten, dann ist das Ihre Sache und ich sehe der Sache entspannt entgegen.

Einen schönen Tag noch
XXX"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 689x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Blind-Passenger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 11x hilfreich)

Mit der Aufmerksamkeit haben Sie sicher recht, Powerseller. Jedoch ist es mir auch irgendwo ein Vergnügen, solchen Leuten zu zeigen, wo es langggeht :D .

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Nochmal zum Transportschaden. Den Schaden muss immer derjenige geltend machen, der das Paket verschickt hat. Also in diesem Falle leider Sie. Diese Erfahrung habe ich bisher bei DHL und DPD gemacht. Ich denke bei Hermes wirds nicht anders sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Blind-Passenger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 11x hilfreich)

Das wäre mir aber vollkommen neu.

Auszug aus dem Hermes AGB:
6. Haftung
6.1. Soweit in diesen AGB oder zwischen Hermes und dem Auftraggeber nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet Hermes nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB .
6.2. Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen.
6.3. Im übrigen haftet Hermes dem Auftraggeber bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Hermes verzichtet bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB , soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei Paketen unter 500,00 EUR und bei Reisegepäck unter 1.000,00 EUR pro Stück liegt.
6.4. Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Hermes kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB berufen.
6.5. Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
6.6. Ein Totalverlust oder eine Überschreitung der Regellaufzeit muss unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Regellaufzeit schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlustes oder Überschreitung der Laufzeit ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet Hermes von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt.
6.7. Ansprüche aus dem Vertrag kann im übrigen nur der Auftraggeber als Vertragspartner von Hermes geltend machen.
6.8. Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 HGB . Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von Hermes gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB entsprechend.
6.9. Der Auftraggeber haftet Hermes unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.

Stand: 01.11.2004

Ich denke, Punkt 6.5 sagt doch alles, oder? Beide können zu Hermes gehen, nur hat ja nur er den Schaden feststellen können, falls es den gibt.

Außerdem kommt mir das Gedränge, ich solle zu Hermes gehen, so vor, als würde das eine Falle sein, ein Quasischuldeingeständnis eines Defektes, den ich auf Hermes schieben will.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Kevcali hat recht, das ist gesetzlich so festgelegt, da der Vertrag mit dem Versandunternehmen stets mit dem Versender besteht. Kann hier einen ganz aktuellen Fall mit Hermes schildern: Transportschaden mit Hermes: Meine e-mail wurde sofort am nöchsten Tag beantwortet. Anhand der von mir angegbenen Sendungsnummer hat man sofort einen Fragebogen an den Empfänger versendet und ich bin die Last der Beweisführung erst einmal los. So etwas nenne ich Service.

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#13
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Halloo? Also ich verstehe die Käufer immer weniger: Kaufen bei Privat zu einem meist günstigeren Preis und heulen dann rum, weil keine Gewährleistung angeboten wird. Gerade Festplatten und andere sensible Geräte würde ich nie gebraucht kaufen, da wäre mir das Risiko viel zu groß. Lieber zahle ich ein bisschen mehr für ein Neugerät und habe dafür Gewährleistung und Garantie. Da habe ich auf die Dauer gesehen mehr davon.

Nervig ist es dann halt, wenn man sich mit solchen Käufern auseinandersetzen muss. In dem Fall hast du ihm sogar noch geholfen, er hat deine Hilfe aber abgelehnt - Der könnte mich gern haben!

Ein ähnliches Problem hatte ich auch mal mit einem Käufer, der meine alte Wasserkühlung ersteigert hat. Mit der Kühlung war ich total zufrieden, jedoch konnte ich die WaKü in meinem neuen Rechner nicht mehr verwenden. Der Artikel ging für einen überraschend hohen Preis weg. Kurz nach Auktionsende bekam ich auch schon die erste Mail des Käufers in der er mich drängt ihm schnell die Bankverbindung zu schicken. Es folgten dann noch 2-3 Mails pro Tag in welchen er u.a. auch fragte ob die WaKü auch wirklich voll funktionsfähig und gut ist.

Bereits da hatte ich so eine Vorahnung. Dann hat er endlich die WaKü erhalten und mir natürlich gleich geschrieben: Er würde vor Abgabe einer positiven Bewertung das Gerät erst noch eine Woche lang testen.

Nach Ablauf dieser Woche kam dann das, was mir schon vorher klar sein hätte müssen: Die WaKü sei undicht und nun sei sein ganzer PC nass und die Festplatte ist ebenfalls kaputt. Am Ende forderte er sogar eine neue Festplatte von mir... Obwohl die WaKü bei mir einwandfrei gelaufen ist. Am Ende lags dann an einem Einbaufehler seinerseits.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Blind-Passenger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 11x hilfreich)

Na ja, ich darf (und will) Hermes ja auch nicht diese Sache ans Bein binden, wenn es gar kein Transportschaden war?!
Wie soll er einen Transportschaden nachweisen?
Zumal er die vermeintlich endgültige Schadensursache ja erst jetzt fetgestellt haben will. Ich kann ja Hermes schlecht wegen nichts anschreiben.

Außerdem dürfte ich ja in der Hinsicht aus dem Schneider sein, da sein "Experte" am Gerät herumgefummelt hat und so vielleicht den Defekt verursacht hat. Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Blind-Passenger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 11x hilfreich)

So, habe ihm nur noch eine ganz kurze Email geschickt, daß er zu Hermes gehen soll (hatte mich verrechnet - heute ist der letzte von 7 Tagen). Ich bin nicht sein Diener und jetzt gibt er hoffentlich endlich Ruhe.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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