ebay-Käufer meint, Ware sei defekt

16. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
hellbirn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
ebay-Käufer meint, Ware sei defekt

Hallo Checker!

Ich habe ein Problem mit einer Auktion, bei der ich eine Festplatte verkauft habe. Sie wurde bei mir extra formatiert, damit keine Daten übrig bleiben. Das klappte ohne Probleme, sie war also bei mir funktionstüchtig. Nach dem versicherten Versand mit Hermes meldete sich der Käufer und meint, die Platte sei defekt. Ich bot ihm an, ihm eine andere Festplatte zu schicken, weil ich zufällig noch eine der gleichen Sorte habe. Er soll mir auf seine Kosten die erste Platte zurückschicken und auch das Porto für die zweite beilegen. Das will der Käfer aber nicht, ich soll die zweite auf meine Kosten schicken.

Könnte mir bitte jemand sagen, wie hier die Rechtslage ist? In der Auktion stand "Privatauktion, keine Gewährleistung oder Garantie oder Rücknahme". Habe ich nicht dann mit dem Versand der Ware meine Pflichten erfüllt? Wer weiß, ob der Käufer die Platte nicht runterfallen lassen hat oder falsch angeschlossen o.ä.?

Wäre nett, wenn ihr mich erleuchten könntet!

Danke,

hellbirn




22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

eigentlich sind Sie raus aus der Sache da Sie die Gew. ausgeschlossen haben,sehr häufig werden HDD's falsch gejumpert oder sonstwie falsch behandelt und laufen bei dem Käufer dann wegen Fehlbedienung nicht,davon ab ist eine Festplatte ein Verschleissteil und kann beim transport kaputt gehen.

Wie alt die Platte?
Haben Sie den Kaufbeleg noch?

Wenn die Platte noch rel.neu ist,greift die Herstellergarantie.
Dazu benötigt der Kunde die Original Rechnnung und kann im Internet mit Seriennr. einen Austausch beantragen.

Wenn die oben genannten Punkte zutreffen,wäre dem Käufer so am meisten geholfen.

Wer Festplatten gebraucht kauft,ist allerdings auch selbst schuld.

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#2
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@lilicat:

>davon ab ist eine Festplatte ein Verschleissteil und kann beim transport kaputt gehen.

??? und welche Schlussfolgerung ziehen sie daraus ???

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#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@tommy: Es wäre von Vorteil wenn Sie eigene Ideen hätten und Diese hier anbringen,sonst wird der Eindruck erweckt das Sie über wenig nützliches Halbwissen verfügen und zur Sorte: wichtigtuer oder Dummschwätzer gezählt,das wollen wir doch nicht.;)

Verschleiss: Platte geht durch Alter kaputt

Transport: Transportschaden beim Versender innerhalb v. 7 Kalendertagen melden( Empfänger) ansonsten keine Haftung,keinen Tausch,etc.

Festplatte muss allerdings professionell gepackt werden.

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#4
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@lilicat:

Ich gehe nicht näher drauf ein, wer hier ein Dummschwätzer ist.

Sie haben auf meine Frage nach ihrer Schlussfolgerung nicht geantwortet.

Das eine Festplatte ein Verschleißteil ist und (wie fast alles) beim Transport kaputt gehen kann, ist für den hier beschriebenen Sachverhalt völlig unwichtig!!

Nur dies wollte ich Ihnen durch meinen Beitrag mitteilen, leider haben sie es wohl nicht verstanden. Ich hoffe Ihnen nun weitergeholfen zu haben.

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#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wenn Sie etwas mitteilen wollen, ist es am einfachsten DIES MITZUTEILEN,oder sehen Sie das anders?

Deshalb mein Verweis darauf wie Ihr Beitrag wirken kann.



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"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Das war doch nur eine ganz normale Frage von tommy? Warum gehen Sie gleich so an die Decke?
Ich habe mich nämlich auch sofort gefragt, warum Sie Verschleißteil mit Transportschaden in Zusammenhang bringen bzw. warum die Eigenschaft Verschleißteil einen Defekt rechtfertigen soll.
Somit würde auch mich Ihre Schlußfolgerung interessieren. (Bin ich jetzt auch ein Dummschwätzer?)

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#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

---Doppelposting gelöscht---

-- Editiert von klagdichreich am 16.11.2005 15:50:23

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#8
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Nach dem versicherten Versand mit Hermes meldete sich der Käufer und meint, die Platte sei defekt.

Dummerweise muss er nachweisen, dass der Mangel von Anfang an vorlag. Darüber hinaus haben Sie die Gewährleistung ausgeschlossen, so dass Sie ohnehin nur dann haften, wenn Sie einen Mangel arglistig (vorsätzlich) verschwiegen haben.

Bei Festplatten gibt es für den Versand/Transport den sog. Parkmodudus für die Köpfe. Bei älteren Platten musste dieser via Hilfsprogramm explizit geschalten werden. Heute sollte dies automatisch funktionieren - muss es aber nicht. Letzteres könnte der Fall gewesen sein. Dann ist es kein Wunder, dass die Platte nun defekt ist. Haften müssen Sie dafür m.E. mangels Wissen aber nicht.

Steffen

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#9
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@klagdichreich: Da Ihre Beiträge in der Regel inhaltlich interessant und meist sachlich richtig sind,halte ich Sie nicht für einen "Dummschwätzer".

Davon abgesehen wollte ich nur darauf hinweisen das der Käufer der eine gebrauchte Platte von Privat kauft ein hohes Risiko selbstgewählt eingeht:
1. Verschleiss ( entweder defekt oder bald defekt)

2. Transportrisio: enorm hoch bei Platten

Ich werde in Zukunft meine Beiträge am Besten mehrfach durchlesen,damit keine Fragen offen bleiben.

Sollten Diese in der Sache falsch sein,lasse ich mich gerne von Leuten die MEHR wissen belehren.

Ansonsten gibt es zu tommi21 eine Historie die ich Ihnen und Anderen die dieser Thread interessiert ersparen werde.
(deshalb ging ich "hoch",wobei das noch nicht "oben" war.)

lili

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#10
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

oh mann, ich halte es net mehr aus...
so schwer ist das thema doch net, dass hier 90% der beiträge verkehrt sein müssen...

zum beitrag von stwe kann man echt nix mehr sagen *kopfschüttel*




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#11
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

.

-- Editiert von lilicat am 16.11.2005 17:32:45

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#12
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

@Tommy21

zum beitrag von stwe kann man echt nix mehr sagen *kopfschüttel*

Sie haben wohl die Weisheit mit Löffeln zu sich genommen oder sind Sie hier ebenfalls nur unterwegs um Stimmung zu machen (Troll, NeuerOrdner usw). Bei dieser Tonart einer Baubude und Unsachlichkeit, die hier in den letzten Wochen herrscht, verliert man echt langsam die Lust.

Also entweder Sie werter Herr @Tommy21 beteiligen sich mit sachlichen Beiträgen oder lassen es am besten ganz sein (damit sind insbesondere Ihre spitzen Bemerkungen gemeint). Es steht Ihnen frei, sich woanders eine neue Plattform zu suchen. Dort sind dann bestimmt auch 90% der Beiträge richtig.

-- Editiert von stwe am 16.11.2005 17:58:31

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#13
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

(unterschreib)

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#14
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@stwe:

Vielleicht sollten lieber Sie nur posten, wenn sie auch wirklich wissen was sie schreiben...

>Darüber hinaus haben Sie die Gewährleistung ausgeschlossen, so dass Sie ohnehin nur dann haften, wenn Sie einen Mangel arglistig (vorsätzlich) verschwiegen haben.

??? die Platte muss funktionsfähig beim Käufer ankommen!! Dafür haftet der Verkäufer, unabhängig von einem Gewährleistungsausschluss. Mit arglistig/vorsätzlich verschwiegen hat das nichts zu tun.

Das Problem im Forum ist, dass viele mit Halbwissen um sich schmeissen und der Fragesteller keine wirklichen Tipps erhält.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@tommi21: Das Problem ist das Sie anscheinend nicht gelesen haben das es sich hier um ein Laien Forum handelt.

Sie selbst fragen User die anscheinend über wenig Rechtskenntnisse verfügen ob Sie in der Lage sind alleine eine Toilette zu benutzen.

Das halte ich für wenig professionell.

@klagDichReich: Nur mal zur Erklärung:
Tommi hat auch mich schon als Jemanden bezeichnet der über keinerlei Kenntnisse verfügt und dies auf seine gewohnte charmante und höfliche Art.) :(
Sie glauben demnach doch nicht im Ernst das ich eine "Frage" von ihm sachlich beantworten werde.

Demnach einfach etwas differenzieren bevor Sie das nächste Mal für tommi21 in die Bresche springen.

lili

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#16
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Die polemische Art und Weise Tommy´s, sich an diesem Forum zu beteiligen ist mir durchaus bekannt. In diesem Fall hat mich Ihre Aussage aber ebenfalls stutzig gemacht, daher fragte ich nach. Prinzipiell bin ich nicht daran interessiert, für jemanden in die >>Bresche<< zu springen.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@lili:

Nein, der Sinn eines Laienforums ist mir durchaus bekannt.

Vielleicht sollte man in seinen Beiträgen noch schreiben "meiner Ansicht nach" usw.

Andernfalls erweckt man den Eindruck man wüsste bescheid und verschreckt meiner Meinung nach den armen Fragesteller.

@kdr: na ganz ohne Polemik wäre es doch langweilig, ist nicht böse gemeint ;-)

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#18
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Das ist wohl wahr. Wären hier nur Juristen am Start, wäre ich auch schon lange nicht mehr hier.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#19
 Von 
caustic
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vom Sachverhalt her erinnert mich der Fall hier deutlich an meinen. Ich habe Ihn hier im Formum schon mal geschildert. Meine Meinung:

1. Wegen der Transportgeschichte wäre zu klären, war die Festplatte ordnungsgemäß verpackt. Dazu gehört eine Antistatikverpackung eine dämpfende Verpackung. ( Anmerkung von mir, ich habe noch nie über ebay eine Festplatte wirklich ordnungsgemäß verpackt bekommen, denn die Verpackungen für einzelne Festplatten der Hersteller sind doch recht aufwändig. )
2. Es wäre vielleicht hilfreich, die genauen Angaben zu dem Verkauf mal einzusehen.
3. Unbedingt, sollte geprüft werden, ob irgendwelche Angaben vom Produkt das versendet wurde abweichen.

Irgendwie erinnert mich die Story hier nämlich zu 100% an meinen Fall, nur ich bin Käufer einer defekten Festplatte.
Bei mir war die Platte 1. Nachweislich nicht ordnungsgemäß verpackt gewesen. 2. Der Verkäufer hat die Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen, hat aber zusätzlich noch am selben Tag wo er die Auktion eingestellt hat auf die Frage zur Herstellergarantie eines potentiellen Käufers geantwortet und die Frage und Antwort in der Auktion veröffentlicht, wobei er die üblichen 5 Jahre Herstellergarantie und ein Herstellungsdatum von 2005 angegeben hat.
Damit dachte ich ursprünglich, der Kauf ist risikolos. Nur Pustekuchen die Platte ist OEM Ware und hat keine Herstellergarantie.

Ich habe die Sache nachdem der Verkäufer zu keiner Einigung bereit war der Polizei übergeben, wo nach einer Prüfung meine Sichtweise zugestimmt wurde, dass hier zumindest eine Arglistige Täuschung wegen der falsche Angaben vorliegt und der Kaufvertrag wegen Nichterfüllung so nicht gültig ist.

Ich bin mal gespannt, was da insgesamt rauskommt. Ich warte jetzt erst mal ab, was der Staatsanwalt schreibt, ob eingestellt wird oder nicht. Auf jeden Fall werde ich danach meinen Anwalt nehmen, weil einfach so ungeschoren dvonkommen , obwohl ich dem Verkäufer alle Optionen offen gehalten habe, von Rückabwicklung, über Ersatzlieferung usw...nein!
Dann wurde noch falsche Handhabung unterstellt, naja, ca. 15 Jahre Erfahrung im IT Sektor dürften reichen um ne SCA2 Platte anzuschließen. Die Dinger kann man eigentlich im Betrieb rein und rausnehmen und wenn man sie falsch anschließt zerstört man den Stecker ;) .
Wenn ich meinem Anwalt glauben schenken kann, wird das für den Kollegen der mir die Platte verkauft hat enorm teuer.
Nur so mein Senf zu der Story hier.
Mann oder Frau müsste mal die Auktion sehen.

Gruß
caustic

-- Editiert von caustic am 17.11.2005 15:54:09

-- Editiert von caustic am 17.11.2005 15:56:33

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

@Tommy21

??? die Platte muss funktionsfähig beim Käufer ankommen!! Dafür haftet der Verkäufer, unabhängig von einem Gewährleistungsausschluss. Mit arglistig/vorsätzlich verschwiegen hat das nichts zu tun.

§ 444 BGB bei Privatauktionen: Erst lesen, dann posten. Ganz wichtig - auch in einem Laienforum.

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

§ bekannt, trotzdem hat verkäufer funktionsfähige platte angeboten, un´d haftet unter anderem für schlechte verpackung. sinnlos weiter zudiskutieren

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Wie kommen Sie auf §444? Hat er arglistig Mängel verschwiegen oder falsche Angaben zur Beschaffenheit der Sache gemacht? Ich denke nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

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