ebay - Käufer will nicht zahlen

15. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Z_Alex
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
ebay - Käufer will nicht zahlen

Hallo,
ich habe ein neues Fahrrad bei ebay versteigert. Der Gewinner der Auktion hat 181,- geboten. Ein Tag später schrieb mir der Käufer er habe das Rad für seinen Sohn gekauft und der wolle jetzt ein anderes haben und schlägt mir vor an einen anderen Bieter zu verkaufen. Darauf schrieb ich ihm, dass es nicht möglich ist und er muss das Fahrrad nehmen oder sonst die ebay-Gebühren (25,18 €) erstatten. Jetzt hat eine ganz andere aurede: die Beschreibung sei fehlerhaft. In der Beschreibung ist angegeben (wörtlich): "im Handel nicht unter 600,- € zu finden! Hier schon ab 1,- €". Der Käufer behauptet er habe das Rad für 120,- € im Supermatrkt gesehen.
Wie gehe ich weiter vor? Oder bin ich derjenige, der Unrecht hat? Kann ich den Käufer zumindest dazu zwingen, die ebay-Gebühren zu erstatten?
Danke im Voraus für eure Anteorten!

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Am einfachsten wäre wahrscheinlich, du zögest das ebay-Mahnverfahren durch. Dabei klickst du den Punkt "Vk und K haben sich geeinigt, den Kauf nicht abzuschliessen" an. Dann wird dein K nicht verwarnt, aber du bekämest die Vk-Provision erstattet.

Du könntest das Rad aber auch dem 2. Bier anbieten, der es nehmen kann, aber nicht mehr muss.

Weitere Ratschläge folgen sicher noch :)

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#2
 Von 
Z_Alex
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist nicht die Verkaufsprovision, sondern ca. 18,- € Einstellgebühr. Diese wird, soviel ich weiß, nicht erstattet. Bitte, weitere Ratschläge!

Gruß
Alex

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#3
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Was spricht denn dagegen es dem 2. Bieter anzubieten? Ist der Betrag so gravierend unterschiedlich? Oder gibt es keinen? ;)

Und wenn sie das Fahrrad bei Nichtverkauf wiedereinstellen und es dann verkauft wird, dann müssen sie für das 2. Mal keine Einstellgebühren bezahlen.
(Vllt den Satz mit den 600 Eur löschen oder umformulieren, sonst könnte das nochmal passieren)

Welcher Supermarkt bietet denn das Fahrrad für 120 Euro an? ;)

Also wenn einer sagt es gibt das Rad nicht für unter 600 € und der andere hats neu für 120 € gesehen, muss sich ja eine Seite irren.

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#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

1. Die mit dem Angebot verbundenen Kosten sind keine Einklagbaren Kosten im Sinne von Schadensersatz bzw. Vertrauensschaden.

Nur der Elösunterschied zwischen diesem und erneutem Verkauf ist einklagbar - allerdings mit ungewissem Ausgang - siehe einschlägige Urteile

2.Ebay erstattet seit neuestem auch die Einstellgebühr .

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#5
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

2. immer?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Z_Alex
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke an alle. @ Psst:
was ist denn der Erlösunterschied zwischen diesem und ernuetem Verkauf? Ist das nicht die Einstellgebühr? Was ist wenn ich den Artikel nicht erneut einstellen möchte?

Wo finde ich bei ebay die Option für die Erstattung der Einstellgebühr und bei welchen Fällen klappt das?

Gruß
Alex

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#7
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

" Datum: Freitag, 16. April 2004
Zeit: 18:31 Uhr MEZ
*** NEUE (VERKAUFS)MÖGLICHKEITEN NACH DEM ENDE EINES ANGEBOTS ***

Liebe eBay-Verkäufer,

wenn Sie einen Artikel einmal nicht verkauft haben oder zusätzliche Artikel verkaufen wollen, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Diese Optionen haben wir nun erweitert:

1. Angebote an unterlegene Bieter
Wenn ein Bieter von seinem Kauf zurücktritt bzw. der Kauf einvernehmlich aufgehoben wird, haben Sie die Möglichkeit, einem unterlegenen Bieter ein Angebot zu machen. Bisher mussten Sie 7 Tage warten, jetzt können Sie das Angebot unmittelbar nach Rücktritt bzw. einvernehmlicher Aufhebung unterbreiten. Dabei spielt es keine Rolle, welchem der unterlegenen Bieter der Artikel dann angeboten wird.
Aber auch, wenn Sie einen Artikel erfolgreich versteigert haben, haben Sie jetzt die Möglichkeit, weitere gleiche Artikel, die Sie bisher noch nicht angeboten haben, den unterlegenen Bietern anzubieten.
Bitte lesen Sie vorher die detaillierten Informationen dazu auf dieser Seite.
2. Bei Wiedereinstellung wegen unzuverlässigem Käufer auch Gutschrift der Angebotsgebühr
Wenn ein Käufer unzuverlässig ist und nicht zahlen sollte, können Sie den Artikel wiedereinstellen. Dabei wurde Ihnen bisher die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Jetzt wird Ihnen auch die Angebotsgebühr gutgeschrieben. Allerdings nur beim ersten Wiedereinstellen. Wenn Sie einen Artikel ein drittes Mal anbieten möchten, sollten Sie die Funktion "Ähnlichen Artikel verkaufen" nutzen. Danach können Sie im Bedarfsfall wieder die Funktion "Artikel wiedereinstellen" nutzen.
Bitte beachten Sie, dass diese Neuerung für alle Angebote gilt, die seit dem 9. Februar 2004 zum ersten Mal eingestellt wurden. Lesen Sie auf dieser Seite ( http://pages.ebay.de/help/sell/relist.html ) weiterführende Informationen.

Herzliche Grüße

eBay-Team"


http://www2.ebay.com/aw/de-marktplatz.shtml

Die Gebührenumlage ist gemäß eBay AGB - untersagt - Sie können also nichts einfordern , was nicht auch wirksam Vertragsbestandteil geworden ist . Die Gebühren müßen im Preis einkalkuliert sein .

Was Sie einfordern können neben der Vertragserfüllung sind vergebliche Aufwendungen gemäß § 284 BGB - wobei sich dieser aber immer auf den nachvertraglichen Zeitraum bezieht:

Das wären neben einem möglichen Mindererlös aus dem Deckungsverkauf begründet durch denErfüllungsanspruch u.a. :

- die anfallenden Einstellgebühren für den dritten Versuch sollte der Artikel beim zweiten Anlauf , der ja seit neuestem kostenlos ist , wie oben nachzulesen ist , nicht verkauft werden.

-Arbeitsaufwand

Aber Sie müßten die Aufwendungen nachweisen können ebenso wie den niedrigeren Verkaufspreis .

Andererseits ist ja nicht gesagt , daß dieser unbedingt geringer ausfallen muß . Dieses ist gleichzeitig die Chance das angebot zu überarbeiten - :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

In der Beschreibung ist angegeben (wörtlich): "im Handel nicht unter 600,- € zu finden! Hier schon ab 1,- €".

Wo kommen da die 18 Euro Einstellgebühr her ??

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#9
 Von 
leona
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 12x hilfreich)

spielt das denn eine rolle?
<img src="http://www.americancandy.de/board/images/smiles/geschockt.gif">vielleicht 10 fotos, fettschrift, rosa band, hoher einstellpreis? :)

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#10
 Von 
Z_Alex
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Es handelt sich um eine Powerauktion. Allein diese Option kostet 14,95 €. Dazu kommen noch XXL-Bilder und so weiter. Wie leona stelle ich auch die Frage: was spielt das für eine Rolle?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Powerauktion? Sie meinen wohl Top-Angebote.
Powerauktion ist für mehrere Artikel... kostet auch keine 14 EUR sondern normal vom Gesamtstartpreis ausgegangen... na ja, wie auch immer.

Sie können dem K doch keine Einstellgebühren auferlegen wollen die gar nicht angefallen sind.
Was sie alles machen um den Artikel zu verkaufen ist doch ihre Sache... kann der K doch nichts für wenn sie aufwenige Werbemaßnahmen bezahlen.

Und was ist denn nun mit dem Radl? Wenn es das nicht unter 600 im Laden gibt, kann er nicht KV zurücktreten...
Selbst wenn es eine Unverbindliche Preisempfehlung war, schliesslich haben sie damit geworben, dann sollte es auch stimmen.
120 zu 600 ist schon ein gewaltiger Unterschied.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Powerauktion? Sie meinen wohl Top-Angebote.
Powerauktion ist für mehrere Artikel... kostet auch keine 14 EUR sondern normal vom Gesamtstartpreis ausgegangen... na ja, wie auch immer."


Denk doch mal nach - Powerauktion , mehrere identische Artikel , massive Nutzung von Sonderformaten ...

Zusammensetzen - Gewerb... - oder etwa nicht ... ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Es spielt sehr wohl eine Rolle, ob hier
Forderungen in den Raum gestellt
werden, die einer Nachprüfung nicht
standhalten - damit steht und fällt die
Glaubwürdigkeit des Autors, der hier
kostenlos Unterstützung erwartet.

Wenn mit dem Marktwert der Ware geworben
wird, so muss dieser ebenso nachvollziehbar
sein wird die Entgegnung des Bieters. Diese
Wertangabe ist Bestandteil der Ausschreibung
und kann mit entscheidend für das Gebot sein.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

spielt das denn eine rolle?
vielleicht 10 fotos, fettschrift, rosa band, hoher einstellpreis?


@ leona:
Da er es "ab 1 Euro" angeboten hat, fällt der hohe Einstellpreis wohl weg.

Ausserdem wars ja nur ne höfliche Frage an den TE.

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