ebay-Kauf - Verkäufer ist angeblich verstorben; Kauf war ohnehin unwirksam?!

7. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shanoby
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay-Kauf - Verkäufer ist angeblich verstorben; Kauf war ohnehin unwirksam?!

Guten Tag,

ich habe mir im Juni auf ebay ein Spiel vorbestellt, welches erst im November veröffentlicht wird. Nun habe ich eine Nachricht von der Schwester des Verkäufers (über seinen Account) erhalten, in der stand, dass der Verkäufer angeblich verstorben sei. Trotzdem möchte ich, dass der Kaufvertrag erfüllt wird, da ich ja keinen Beweis habe, dass er wirklich verstorben ist. Die Schwester des Verkäufers ist aber der Ansicht, dass der Kauf sowieso unwirksam war, da der Kauf gegen die AGB von ebay verstoßen hat und damit kein "echter" Kaufvertrag zustande gekommen ist. Es ist nämlich nicht gestattet Artikel einzustellen, deren Veröffentlichung mehr als 30 Tage in der Zukunft liegen. In diesem Fall waren es sogar 5 Monate. Ihrer Meinung nach solle ich das Geld via PayPal zurückfordern.

Ich habe dazu jetzt mehrere Fragen:

- Habe ich einen Anspruch auf die Kopie einer Sterbeurkunde, um den Tod des Verkäufers bezeugen zu können?
- Kann der Verkäufer, falls er doch noch leben sollte und es sich hierbei um eine Lüge handelt, den Kauf annullieren, weil er gegen die AGB von ebay verstoßen hat? Ist der Kauf wirklich unwirksam?
- Habe ich einen Anspruch darauf, dass eines der Familienmitglieder des Verkäufers den Vertag erfüllt? Ich möchte nämlich mein Spiel haben

PS: Der Artikel wurde via Sofortkauf erworben. Deswegen war ich mir jetzt nicht sicher, ob das unter Kaufrecht oder Internetauktionen fällt.

Mit freundlichen Grüßen



-- Editiert von Shanoby am 07.10.2018 16:05

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Tag .)

Wurde denn schon bezahlt? Sieht mir sehr merkwürdig aus - welcher Privatverkäufer verkauft denn mehrere Monate im Voraus etwas, das noch gar nicht existiert? Riecht nach Betrug.

Ansonsten aber: der Anspruch besteht gegen den Verkäufer; demnach gegen den/die Erben. Die Sterbeurkunde erscheint mir insofern irrelevant. Interessant wäre viel mehr eine Erbausschlagung uä. Des Weiteren ist der Vertrag nach meiner spontanen Einschätzung sehr wohl wirksam.

Freue mich immer über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht
Schöne Grüße
Droitteur

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shanoby
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Tag .)

Wurde denn schon bezahlt? Sieht mir sehr merkwürdig aus - welcher Privatverkäufer verkauft denn mehrere Monate im Voraus etwas, das noch gar nicht existiert? Riecht nach Betrug.

Ansonsten aber: der Anspruch besteht gegen den Verkäufer; demnach gegen den/die Erben. Die Sterbeurkunde erscheint mir insofern irrelevant. Interessant wäre viel mehr eine Erbausschlagung uä. Des Weiteren ist der Vertrag nach meiner spontanen Einschätzung sehr wohl wirksam.

Freue mich immer über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht
Schöne Grüße
Droitteur


Das mit dem Betrug denke ich nicht. Es handelt sich hier um ein Spiel, welches im Juni diesen Jahres präsentiert wurde. Die Collectors Edition war sehr schnell ausverkauft und deshalb haben einige ihre bereits vorbestellte Collectors Edition für teilweise das doppelte weiterverkauft, um eben schon im Voraus einen hohen Gewinn zu erzielen. Versand erfolgt dann eben (normalerweise) nach Release. Und ja, ich habe bereits via PayPal bezahlt.

Mit Erbrecht und so weiter kenne ich mich kaum aus. Ich weiß nur, dass der Verkäufer 20 Jahre alt war (oder ist) und noch bei den Eltern gelebt hat. Das hat mir die Schwester bereits mitgeteilt.

-- Editiert von Shanoby am 07.10.2018 17:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Shanoby):

Ich habe dazu jetzt mehrere Fragen:

- Habe ich einen Anspruch auf die Kopie einer Sterbeurkunde, um den Tod des Verkäufers bezeugen zu können?

Nein.
Der Tod des Verkäufers ist aber auch unerheblich, dadurch werden vom Verstorbenen geschlossene Verträge nicht unwirksam. Sofern sie nicht das Erbe ausschlagen, treten die Erben in den Vertrag ein.
Zitat:
- Kann der Verkäufer, falls er doch noch leben sollte und es sich hierbei um eine Lüge handelt, den Kauf annullieren, weil er gegen die AGB von ebay verstoßen hat? Ist der Kauf wirklich unwirksam?

Der Kaufvertrag wird zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen. Die AGB von Ebay regeln, was Käufer oder Verkäufer in ihrem Vertragsverhältnis zu Ebay für Pflichten und Rechte haben.
Die AGB von Ebay werden nur dann Bestandteil des Vertrags zwischen Käufer und Verkäufer, wenn beide das so vereinbaren.
Zitat:

- Habe ich einen Anspruch darauf, dass eines der Familienmitglieder des Verkäufers den Vertag erfüllt? Ich möchte nämlich mein Spiel haben

Wenn ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist: ja.
Zitat:

PS: Der Artikel wurde via Sofortkauf erworben. Deswegen war ich mir jetzt nicht sicher, ob das unter Kaufrecht oder Internetauktionen fällt.

Ebay-"Auktionen" sind rechtlich keine Auktionen ("Versteigerung" im Sinne des §156 BGB ), sondern ganz normale Kaufverträge zwischen Höchstbietendem und Verkäufer.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Sofern sie nicht das Erbe ausschlagen, treten die Erben in den Vertrag ein.

Herauszubekommen, wer jetzt Erbe des Verkäufers geworden ist, kann für den Käufer aber ganz schön aufwändig werden. Möglicherweise sind ja mehrere Personen Erbe geworden, das würde es noch komplizierter machen.
Was ich sagen will: Falls es sich nicht gerade um einen hochwertigen Kaufgegenstand handelt, lohnt es sich möglichweise nicht, der Sache hinterherzurennen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Möglicherweise sind ja mehrere Personen Erbe geworden, das würde es noch komplizierter machen.


Nein, das würde die Sache einfacher machen, da sämtliche Erben gesamtschuldnerisch haften und der Käufer sich somit aussuchen kann, von welchem Erben er die Vertragserfüllung verlangt.

Zitat:
Ich weiß nur, dass der Verkäufer 20 Jahre alt war (oder ist) und noch bei den Eltern gelebt hat.


Das schließt trotzdem nicht aus, dass er z.B. durch einen Unfall verstorben ist.

In dem Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass die Eltern die Erben sind.

2x Hilfreiche Antwort

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