Hallo,
habe über Kleinanzeigen ein Gerät verkauft und bei Abholung bezahlen lassen. Sowohl vor dem Verkauf als auch zum Zeitpunkt des Verkaufs hat das Gerät funktioniert, der Käufer hat es auch vor Ort getestet.
Nun ca. 5 Tage später behauptet er er hätte ein Gutachten erstellt welches besagt, dass das Handy einen Wasserschaden hat.
Er möchte das Geld zurück oder droht mit Anwalt.
Nun die Frage wie ich vorgehen soll? Bei mir hatte das Gerät keinen Wasserschaden (kann nicht sagen wie es bei den Vorbesitzern war), und es hat ja sowohl vor Verkauf als auch zum Übergabezeitpunkt funktioniert.
Ich habe Angst, dass er mich versucht über den Tisch zu ziehen, da er den Wasserschaden verursacht hat....
ebay Kleinanzeigen Käufer beauptet Ware sei defekt
30. Januar 2019
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Frage vom 30. Januar 2019 | 17:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Kleinanzeigen Käufer beauptet Ware sei defekt
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 30. Januar 2019 | 19:45
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Kommunikation mit Käufer einstellen. Sein Handy, sein Problem.ZitatNun die Frage wie ich vorgehen soll? :
Vermute ich auch, aber kein Grund davor Angst zu haben.ZitatIch habe Angst, dass er mich versucht über den Tisch zu ziehen, da er den Wasserschaden verursacht hat.... :
Würde ich nicht anzweifeln. Das Gutachten wird aber nicht belegen können, dass der Wasserschaden bei Übergabe vorhanden war. Dies ist nämlich die einzig relevante Info. So lange die Info nicht vorliegt. Siehe Tipp 1 dieser AntwortZitatNun ca. 5 Tage später behauptet er er hätte ein Gutachten erstellt welches besagt, dass das Handy einen Wasserschaden hat. :
Ich möchte auch so viel. Kein Plastik in den Ozeanen zum Beispiel.ZitatEr möchte das Geld zurück oder droht mit Anwalt. :
#2
Antwort vom 20. Februar 2019 | 11:04
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 12x hilfreich)
Zitatzum Zeitpunkt des Verkaufs hat das Gerät funktioniert, der Käufer hat es auch vor Ort getestet :
Nun, zumindest konnte sich der Käufer ja vom Zustand überzeugen.
Zitater hätte ein Gutachten erstellt welches besagt, dass das Handy einen Wasserschaden hat :
Klar. Ich würde auch grundlos ein Gutachten erstellen lassen ohne dass etwas kaputt ist. Kostet ja auch nix. Wie kommt der denn auf die Idee, gleich zu einem Gutachter zu laufen? Liegt dir dieses Gutachten überhaupt vor? Behaupten kann man ja viel...
ZitatDas Gutachten wird aber nicht belegen können, dass der Wasserschaden bei Übergabe vorhanden war. :
Kommt drauf an. Wenn es im Gerät Teile gibt, die rosten, ließe sich das schon nachweisen, wenn gleich auch nicht taggenau. Durch- oder abrosten wird nichts von heute auf gestern.
Allerdings - siehe unten - wird das nichts nützen, wenn das Handy unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft wurde und eine arglistige Täuschung (z.B. bewusstes Verschweigen eines Feuchtigkeitsschadens) nicht nachweisbar ist. Letzteres dürfte nur sehr schwierig zu beweisen sein.
Wenn eine Gewährleistung nicht aktiv ausgeschlossen wurde, gilt übrigens auch für Privatverkäufe eine Gewährleistung von zwei Jahren. Das sind die gleichen Regeln wie bei einem Kauf von gewerblichem Anbieter mit dem Unterschied, dass eine Privatperson die Gewährleistung ausschließen darf, ein gewerblicher Händler nicht.
[Edit] Bei einem Privatverkäufer muss - anders als bei einem Händler - der Käufer tatsächlich auch sofort nachweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat.[/Edit]
ZitatEr möchte das Geld zurück oder droht mit Anwalt. :
Naja, erstmal steht hier eine unsachgemäße Handhabung im Raum, und insofern das Handy nicht als wasserdicht, Taucherobjekt oder dergleichen verkauft wurde, muss der Käufer dir erstmal nachweisen, dass du ihm das Gerät defekt verkauft hast. Gerade vom Gegenteil konnte er sich ja überzeugen.
Im übrigen: Welcher Mangel an dem Gerät liegt überhaupt vor? Das Gerät funktioniert doch einwandfrei, oder?
ZitatIch habe Angst, dass er mich versucht über den Tisch zu ziehen :
Ich hoffe, du hast dir die IMEI- und Seriennummer des verkauften Handys notiert. Will nichts unterstellen, aber es wäre nicht der erste und sicher nicht der letzte, der sein eigenes Handy ins Klo wirft, sich ein baugleiches Modell kauft und seinen alten Schrott dem Verkäufer dann als Mangel aufdrücken will.
Ich wäre hier mehr als skeptisch und würde ohne schriftlichen Beleg erstmal gar nichts machen.
-- Editiert von DatLicht am 20.02.2019 11:07
-- Editiert von DatLicht am 20.02.2019 11:16
-- Editiert von DatLicht am 20.02.2019 11:16
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