ebay Kleinanzeigen Käufer beauptet Ware sei defekt

30. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
melons
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Kleinanzeigen Käufer beauptet Ware sei defekt

Hallo,
habe über Kleinanzeigen ein Gerät verkauft und bei Abholung bezahlen lassen. Sowohl vor dem Verkauf als auch zum Zeitpunkt des Verkaufs hat das Gerät funktioniert, der Käufer hat es auch vor Ort getestet.
Nun ca. 5 Tage später behauptet er er hätte ein Gutachten erstellt welches besagt, dass das Handy einen Wasserschaden hat.
Er möchte das Geld zurück oder droht mit Anwalt.

Nun die Frage wie ich vorgehen soll? Bei mir hatte das Gerät keinen Wasserschaden (kann nicht sagen wie es bei den Vorbesitzern war), und es hat ja sowohl vor Verkauf als auch zum Übergabezeitpunkt funktioniert.
Ich habe Angst, dass er mich versucht über den Tisch zu ziehen, da er den Wasserschaden verursacht hat....

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von melons):
Nun die Frage wie ich vorgehen soll?
Kommunikation mit Käufer einstellen. Sein Handy, sein Problem.

Zitat (von melons):
Ich habe Angst, dass er mich versucht über den Tisch zu ziehen, da er den Wasserschaden verursacht hat....
Vermute ich auch, aber kein Grund davor Angst zu haben.

Zitat (von melons):
Nun ca. 5 Tage später behauptet er er hätte ein Gutachten erstellt welches besagt, dass das Handy einen Wasserschaden hat.
Würde ich nicht anzweifeln. Das Gutachten wird aber nicht belegen können, dass der Wasserschaden bei Übergabe vorhanden war. Dies ist nämlich die einzig relevante Info. So lange die Info nicht vorliegt. Siehe Tipp 1 dieser Antwort


Zitat (von melons):
Er möchte das Geld zurück oder droht mit Anwalt.
Ich möchte auch so viel. Kein Plastik in den Ozeanen zum Beispiel.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von melons):
zum Zeitpunkt des Verkaufs hat das Gerät funktioniert, der Käufer hat es auch vor Ort getestet


Nun, zumindest konnte sich der Käufer ja vom Zustand überzeugen.

Zitat (von melons):
er hätte ein Gutachten erstellt welches besagt, dass das Handy einen Wasserschaden hat


Klar. Ich würde auch grundlos ein Gutachten erstellen lassen ohne dass etwas kaputt ist. Kostet ja auch nix. Wie kommt der denn auf die Idee, gleich zu einem Gutachter zu laufen? Liegt dir dieses Gutachten überhaupt vor? Behaupten kann man ja viel...

Zitat (von radfahrer999):
Das Gutachten wird aber nicht belegen können, dass der Wasserschaden bei Übergabe vorhanden war.


Kommt drauf an. Wenn es im Gerät Teile gibt, die rosten, ließe sich das schon nachweisen, wenn gleich auch nicht taggenau. Durch- oder abrosten wird nichts von heute auf gestern.

Allerdings - siehe unten - wird das nichts nützen, wenn das Handy unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft wurde und eine arglistige Täuschung (z.B. bewusstes Verschweigen eines Feuchtigkeitsschadens) nicht nachweisbar ist. Letzteres dürfte nur sehr schwierig zu beweisen sein.

Wenn eine Gewährleistung nicht aktiv ausgeschlossen wurde, gilt übrigens auch für Privatverkäufe eine Gewährleistung von zwei Jahren. Das sind die gleichen Regeln wie bei einem Kauf von gewerblichem Anbieter mit dem Unterschied, dass eine Privatperson die Gewährleistung ausschließen darf, ein gewerblicher Händler nicht.
[Edit] Bei einem Privatverkäufer muss - anders als bei einem Händler - der Käufer tatsächlich auch sofort nachweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat.[/Edit]

Zitat (von melons):
Er möchte das Geld zurück oder droht mit Anwalt.


Naja, erstmal steht hier eine unsachgemäße Handhabung im Raum, und insofern das Handy nicht als wasserdicht, Taucherobjekt oder dergleichen verkauft wurde, muss der Käufer dir erstmal nachweisen, dass du ihm das Gerät defekt verkauft hast. Gerade vom Gegenteil konnte er sich ja überzeugen.

Im übrigen: Welcher Mangel an dem Gerät liegt überhaupt vor? Das Gerät funktioniert doch einwandfrei, oder?

Zitat (von melons):
Ich habe Angst, dass er mich versucht über den Tisch zu ziehen


Ich hoffe, du hast dir die IMEI- und Seriennummer des verkauften Handys notiert. Will nichts unterstellen, aber es wäre nicht der erste und sicher nicht der letzte, der sein eigenes Handy ins Klo wirft, sich ein baugleiches Modell kauft und seinen alten Schrott dem Verkäufer dann als Mangel aufdrücken will.

Ich wäre hier mehr als skeptisch und würde ohne schriftlichen Beleg erstmal gar nichts machen.

-- Editiert von DatLicht am 20.02.2019 11:07

-- Editiert von DatLicht am 20.02.2019 11:16

-- Editiert von DatLicht am 20.02.2019 11:16

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.437 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen