ebay Kleinanzeigen bar abgeholt und droht mit Anwalt ohne mir ersichtlichen Grund

26. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.08.2019 11:22:20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Kleinanzeigen bar abgeholt und droht mit Anwalt ohne mir ersichtlichen Grund

Habe am 7. August meinen BenQ Monitor verkauft. Über Ebay Kleinanzeigen. Der Mann ist in meine Wohnung gekommen und hat ihn abgeholt und für 200 bar bezahlt. Die ganze Zeit anwesend war meine Schwester.
Er wollte ihn vor Ort NICHT testen obwohl ich es ihm angeboten habe. Der Monitor war zweifelsfrei einwandfrei (Wurde am 17. Januar bei Amazon gekauft und am 22. Januar geliefert). Er besteht nun darauf dass ich ihm die Original-Rechnung von Amazon schicke damit er die Garantie für den Bildschirm hat falls was ist.
Dagegen sträubte ich mich zu erst da ich mir wegen Datenschutz nicht sicher war, ob das gut ist.
Und der Typ vor Ort sehr schmierig rüberkam.
Dann hat er sofort mit dem Anwalt gedroht.

"ich verschicke keine rechnung entweder behalten oder zurück geben dann bekommen sie ihre 200 zurück gar kein thema"
Seine Antwort daraufhin war:
"Ich werde Rücksprache mit meinem Anwalt halten."

Ab dann ist es mir komisch vorgekommen. Ich hab ja sogar Rücknahme angeboten, zum vollen Preis, wieso droht man da mit einem Anwalt? Auf was könnte dieser Mensch aus sein?
-Ich möchte so schnell es geht mich von diesem Typen distanzieren und auch generell von eBay und eBay Kleinanzeigen Abstand nehmen, da es so komische Fälle und Leute gibt...lese in diesem Forum schon seit längerem mit ohne selber aktiv zu sein.

Vielleicht hat jemand einen Rat oder ist ihnen das schlüssig?
Mittlerweile habe ich ihm die Amazon Rechnung geschickt um meine Ruhe zu haben. Daraufhin kam keine Antwort.
Auch nicht auf meine zweite Nachricht: "Wollen Sie den Bildschirm nun behalten oder zurückgeben???"
Allerdings lässt es mir keine Ruhe, weil dieser Typ mit dem Anwalt gedroht hat. Er hat auch diesen negativen Bewertungs-Smiley in ebay Kleinanzeigen, das kann ich jetzt nachvollziehen.
Ich habe in der Annonce in ebay Klein nur die Daten reingeschrieben vom Monitor und das er nur zur Abholung und gegen bar zu verkaufen ist.
Hätte ich irgendwelche Gewährleistungs Ausschlüsse schreiben müssen und darauf will der raus und mich deshalb verklagen? Oder hab ich irgendwas anderes übersehen.
Ich kann Ihnen bei Interesse auch gern den kompletten Verlauf abfotografieren und schicken.

LG Sebastian

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

so lange man nicht weiß was Sache ist, sollte man Ruhe bewahren...
Mein Lebenstipp: Kommunikation mit Käufer einstellen.

sollte sich wirklich ein Anwalt melden, hier nochmal posten..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Wurde der Bildschirm explizit mit vorhandener (Rest-)garantie verkauft? Dann gehört es meines Erachtens nach zu den vertraglichen Nebenbedingungen des Verkäufers, dass man einen entsprechenden Kaufbeleg zur Durchsetzung der Garantieansprüche (oder ein alternatives "Werkzeug" - zB Urkunde eine Produktregistrierung) mitliefert.

Zitat (von amz523802-41):
Hätte ich irgendwelche Gewährleistungs Ausschlüsse schreiben müssen

nicht müssen, aber sollen.

Zitat (von amz523802-41):
und mich deshalb verklagen?

mehr als unwahrscheinlich

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wichtig wäre erstmal noch, hast du in deiner Anzeige etwas von Garantie geschrieben? Sprich das Gerät hat noch Garantie bis X!? Wenn ja schuldest du die Rechnung zwecks möglichen Garantieansprüchen.

Zitat:
Dagegen sträubte ich mich zu erst da ich mir wegen Datenschutz nicht sicher war, ob das gut ist.
Was soll denn der Quatsch?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
wichtig wäre erstmal noch, hast du in deiner Anzeige etwas von Garantie geschrieben? Sprich das Gerät hat noch Garantie bis X!?
Hmm.... selbst wenn das nicht explizit erwähnt worden wäre. Wenn man z.B. geschrieben hat, dass das Gerät erst 1/2 Jahr alt sei, dann kann man als Käufer durchaus erwarten, dass man die vorhandene Restgarantie, im Fall dr Fälle, auch nutzen kann. Es sei denn, der Verkäufer hätte explizit darauf hingewiesen, dass die Restgarantie nicht Bestandteil des Kaufes sei. Ich sehe den Verkäufer dann durchaus, im Rahmen seiner neben-vertraglichen Pflichten, dazu verpflichtet dem K eine Garantie Inanspruchnahme zu ermöglichen.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.08.2019 11:22:20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wie gesagt in der Anzeige standen nur die Technischen Daten von dem Monitor und das er gegen Abholung und bar zu verkaufen ist. Mehr hatte ich nicht reingeschrieben. Und ich hab ihm ja mittlerweile die Rechnung geschickt was auch schon wieder etliche Tage her ist und keine Antwort kam.
Ebenso wenig auf mein Angebot er kann den Monitor zurück geben und bekommt von mir seine 200 zurück.

Ich habe auch als der Typ vor Ort war nichts versprochen und es wurde nichts ausgemacht.
Er wollte ihn nicht mal testen hat meiner Schwester 200 in die Hand gedrückt den Bildschirm genommen und ist weg.
Darum kommt es mir jetzt auch so spanisch vor dass man mit dem Anwalt droht nur weil ich zuerst keine Rechnung schicken wollte - so als ob der auf irgendwas aus wäre.


-- Editiert von amz523802-41 am 26.08.2019 16:44

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von amz523802-41):
Darum kommt es mir jetzt auch so spanisch vor dass man mit dem Anwalt droht nur weil ich zuerst keine Rechnung schicken wollte - so als ob der auf irgendwas aus wäre.

Mit dem Anwalt drohen ist das "Das sage ich meiner Mama" des erwachsenen Mannes. Nicht verunsichern lassen. Derartige Ankündigungen sind Luftnummern. Wer irgendeinen "Anspruch" hat, oder ernsthaft meint zu haben, geht zum Anwalt. Das muss man nicht mit klingenden Trompeten ankündigen.

Zitat (von amz523802-41):
mittlerweile die Rechnung geschickt

Spätestens damit hätte man den "Mangel" ohnehin nachgebessert.

Zitat (von amz523802-41):
Ebenso wenig auf mein Angebot er kann den Monitor zurück geben und bekommt von mir seine 200 zurück.

Auf derartige Angebote sollte man zukünftig verzichten. Das kommt einem irgendwann nach.
Soll Käufer geben, die würden jetzt einen Schrottmonitor kaufen, ihnen die 200€ abluchsen und Sie doof aus der Wäsche schauen lassen. Aber unterstellen wir mal nicht das Schlechte.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120347 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn man z.B. geschrieben hat, dass das Gerät erst 1/2 Jahr alt sei, dann kann man als Käufer durchaus erwarten, dass man die vorhandene Restgarantie, im Fall dr Fälle, auch nutzen kann.

Korrekt. Nur bedarf es dazu nicht der Rechnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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