Sachlage: Ich habe am 11.7. auf ebay einen FreestyleLibre 3 Sensor zur Blutzuckermessung gekauft.
Diese Sensoren werden normalerweise im Direktverkauf über den Hersteller verkauft.
Wenige Tage später erhielt ich ein Paket vom Hersteller, Inhalt ein Testsensor, den man nach Angabe seiner Daten kostenlos beim Hersteller über dessen Homepage bestellen kann.
Ich habe keinen Testsensor bei der Firma bestellt.
Herausgestellt hat sich dann, dass der Ebay-Verkäufer meine Daten aus dem Sensorverkauf dazu missbraucht hat, einen Testsensor über die Herstellerhomepage an mich senden zu lassen.
In der Anzeige war weder ein Hinweis auf eine Bestellung eines Testsensors zu sehen, noch die deutlich unterschiedliche Packung eines Testsensors abgebildet gewesen.
Der Verkäufer hat also den Hersteller dazu missbraucht, mir einen kostenlosen Sensor zu schicken und selbst den für einen Sensor üblichen Preis abkassiert. Außerdem meine Daten unerlaubt im Internet verwendet, einschließlich dem Anlegen einer emailadresse mit meinem Namen, auf die ich wegen fehlender Zugangsdaten keinen Zugriff habe.
Auf Anruf hin und Abfrage meiner gespeicherten Daten beim Hersteller wurde mir bestätigt, dass am 11.7.2024 ein Account mit meinem Namen, Adresse und einer mir unbekannten Emailadresse mit meinem Namen als Bestandteil dieser emailadresse angelegt wurde.
Des weiteren existiert mein seit 2021 bestehender Account, den ich selbst zwecks Bestellung angelegt hatte.
Ich werde vom Hersteller verlangen, unter Berufung auf die DSGVO, dass der am 11.7.2024 angelegte Account gelöscht wird, weil Missbrauch mit meinen Daten betrieben wurde.
Unter dem Strich habe ich ansonsten keinen Schaden genommen, außer dem Missbrauch meiner Daten. Vor allem betrogen wurde der Hersteller, der von mir umfassend in Kenntnis gesetzt wurde. Nach ein paar wenig aufwendigen Recherchen habe ich über 100 Geschäfte nach diesem Muster, gekoppelt an 2 Accounts gefunden. Ich denke, der Hersteller sollte sich darum kümmern.
Meldung bei ebay ist erfolglos gewesen. Finde ich sehr irritierend, zumal ich ein Geschäft im Detail nachweisen konnte.
Warum poste ich hier? Nicht für eine Rechtsberatung, denn dafür habe ich meine Rechtschutzversicherung, Mich interessiert, welche Tatbestände in der Situation relevant sind. Wieso sieht ebay keine Verstoß gegen ihre Richtlinien? Der Datenmissbrauch und der Betrug am Hersteller ist in meinem Fall eindeutig nachweisbar.
[ebay] Perfider Betrug
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Meine Erfahrung bei eBay.:
Da ich selbst Diabetiker bin (IDDM) ist mir das selbe aufgefallen und habe ebenso eine Meldung an Ebay gemacht.
Keine Reaktion, der Verkäufer verkauft weiter munter.
ZitatIch werde vom Hersteller verlangen, unter Berufung auf die DSGVO, dass der am 11.7.2024 angelegte Account gelöscht wird, weil Missbrauch mit meinen Daten betrieben wurde. :
Dummerweise findet sich gerade in der DSGVO, das in solchen Fällen ein Verbot der Löschung (gleich aus mehreren Gründen) vorsieht.
ZitatMich interessiert, welche Tatbestände in der Situation relevant sind. :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Es dürften die Bereiche der DSGVO, des BGB und des StGB betroffen sein.
ZitatWieso sieht ebay keine Verstoß gegen ihre Richtlinien? :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten Richtlinien etc. liest, denn da pflegen sich regelmäßig aufklärende Details draus zu ergeben.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
ZitatDer Datenmissbrauch und der Betrug am Hersteller ist in meinem Fall eindeutig nachweisbar. :
Aber es sind offenbar noch keine entsprechenden Nachweise existent.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Aber es sind offenbar noch keine entsprechenden Nachweise existent
Ich kann nachweisen, dass meine Daten missbraucht wurden, denn ich habe keinen Eintrag mit einer mir unbekannten Emailadresse und meinem Namen und Wohnort in der Datenbank des Herstellers erzeugt.
Zudem habe ich den Testsensor erhalten und niemals eine Dienstleistung gekauft, bei der für mich ein Testsensor beim Hersteller bestellt wird. Nichts anderes ist das nämlich, was da gerade abläuft.
Das es diesen Beitrag gibt habe ich schriftlich.
Zitat:Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten Richtlinien etc. liest, denn da pflegen sich regelmäßig aufklärende Details draus zu ergeben.
Ich dachte, die Richtlinien von ebay sind bekannt.
Der Hersteller ist informiert.
Da ich nicht wirklich einen Schaden erlitten habe, mache ichs mir einfach und klinke mich aus. Sollen sie fleißig weiter machen, mit Account Nr. 3 seit dem letzten Wochenende. Schaden liegt derzeit, wenn man von ausgeht, dass jeder angegebene Verkauf ein Testsensor ist, bei locker 8000 Euro, bezogen auf die Verkaufszahlen und wenn dem nicht Einhalt geboten wird, wirds erheblich mehr werden.
ZitatIch dachte, die Richtlinien von ebay sind bekannt. :
Nö, woher denn auch?
Es gibt jede Menge Leute die sich nicht mit Details dieses Unternehmens beschäftigen.
Auch Ermittler, Staatsanwalt und Gerichte werden da nicht groß auf die Suche gehen.
Hallo,
schade, ich dachte anhand des Titels "Perfider" an etwas wirklich schlimmes. Dabei ist es praktisch nur ein Standardfall.
Trotzdem:
Klarer Betrug würde ich sagen.Zitat:In der Anzeige war weder ein Hinweis auf eine Bestellung eines Testsensors zu sehen, noch die deutlich unterschiedliche Packung eines Testsensors abgebildet gewesen.
Geh' zur Polizei und zeig das an. Mit dem Hinweis, dass es kein Einzelfall ist düfte da durchaus ermittelt werden.
Hast du denn nichts bezahlt?Zitat:Unter dem Strich habe ich ansonsten keinen Schaden genommen,
Den sehe ich nun gerade nicht unbedingt.Zitat:außer dem Missbrauch meiner Daten.
Denn der Händler darf deine Daten natürlich verwenden soweit das nötig ist. Beispielsweise darf er deine Adresse an ein Versandunternehmen weitergeben. Oder eben an den Hersteller der dann direkt versendet.
Anderes Beispiel: Du gehst in ein Geschäft und reklamierst etwas. Der Händler bestellt dann ein Ersatzteil in/auf deinen Namen, welches direkt zu dir gesendet wird; das wäre völlig in Ordnung.
Das die Email-Adresse auf deinen Namen läuft weißt du woher?
Oder geht es dir darum, dass sie z.B. stern3007@xxx.de lautet? Da muss ich dich enttäuschen, man kann und darf beliebige Emailadressen generieren (ich könnte z.B. olaf-scholz@xxx.de wählen und auch benutzen, das wäre kein Datenmissbrauch).
Und nochwas zum Schluss: Es ist keinerlei Betrug, nur weil man für etwas das gratis zu bekommen ist Geld verlangt. Da ist schon mal ein Mann sehr reich geworden, weil er Grundstücke auf dem Mond verkauft hat.
Stefan
Der bisherigen Schilderung nach sehe ich einen Betrug am Hersteller der Sensoren, allerdings sehe ich keinen Verstoß gegen ebay Richtliniien und auch keinen gesetzlichen Verstoß gegenüber den Käufern der Sensoren. Diese haben nämlich sicherlich der Weitergabe ihrer Daten an entsprechende Stellen zugestimmt.
Zitat:Hast du denn nichts bezahlt?
Sicher habe ich bezahlt, aber ich habe keinen Verlust gemacht, eher 6,50 gewonnen gegenüber einem Kauf eines Sensors beim offiziellen Vertrieb. Einen Testsensor hätte ich nie bestellt, weil ich von ausgegangen bin, dass dies nur einmalig möglich ist und ich vor langer Zeit schonmal einen beim Hersteller angefordert und erhalten hatte.
Offensichtlich gibt es beim Hersteller keinen Datenabgleich bei Anmeldung eines neuen Accounts, dann wäre aufgefallen, dass es den Namen mit meiner Anschrift schonmal gibt.
Zitat:Denn der Händler darf deine Daten natürlich verwenden soweit das nötig ist. Beispielsweise darf er deine Adresse an ein Versandunternehmen weitergeben. Oder eben an den Hersteller der dann direkt versendet.
Die Sensoren werden nur über den Hersteller im Direktvertrieb (nennt man das so?) verkauft. Selbst Apotheken kämpfen seit Jahren damit, Sensoren verkaufen zu düfen und sind bisher gescheitert.
Sensoren kann man bei ebay normalerweise von privat kaufen, von den Besitzern, die diese vorher über den Hersteller erworben haben. Bei diesen Verkäufen ist der Hersteller absolut nicht involviert. Also auch keinerlei Basis, irgendwelche Daten von mir beim Hersteller anzugeben.
Zitat:Denn der Händler darf deine Daten natürlich verwenden soweit das nötig ist
Es war nicht nötig, denn es wurde ein üblicher Kaufsensor angeboten, kein Testsensor. Wie ich schon schrieb, Kaufsensoren haben eine deutlich andere Umverpackung und die korrekte hätte auf den Bildern eingebunden werden müssen. Es wurde auch kein Bild mit der MHD-Angabe gepostet. Kann derjenige auch nicht, weil das MHD bei den Testsenoren nicht immer dasselbe ist.
Es wurde also bewußt verschleiert, was sich wirklich dahinter verbirgt.
Zitat:Du gehst in ein Geschäft und reklamierst etwas. Der Händler bestellt dann ein Ersatzteil in/auf deinen Namen, welches direkt zu dir gesendet wird; das wäre völlig in Ordnung.
Das hat doch mit der Situation hier nichts zu tun. Für diese Testsensoren gibt es nur einen Ansprechpartner. Das ist der Hersteller und nicht ein Verkäufer auf ebay.
Zitat:Das die Email-Adresse auf deinen Namen läuft weißt du woher?
Vom Hersteller, nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass sie doch bitte mal überprüfen, wann ich angeblich einen Account für einen Testsensor angelegt haben soll. Ich habe seit 2021 einen Account bei dem Hersteller, ursprünglich angelegt für MEINE Bestellung eines mir zustehenden Testsensors, damals noch das Vorgängermodell FSL2. In diesem Account befand sich kein Eintrag zur Bestellung eines FSL3 Testsensors. Der hätte ja dann vorhanden sein müssen.
Zusätzlich zu diesem Acoount wurde am 11.7. ein weiterer Account, identisch mit meinen Daten (Name + korrekte Anschrift) angelegt. Und das ausgerechnet am Bestelltag bei ebay. Auf die dort angegebene Emailadresse habe ich keinen Zugriff, weil es nicht die meinige ist, nur mein Name verwendet wurde. Ich besitze ergo keine Logindaten zu diesem emailaccount und bekomme somit auch die mit so einer Bestellung verbunden emailverkehr nicht mit, z.B. Zusendung der Sendeverfolgungsnummer.
Zitat:Und nochwas zum Schluss: Es ist keinerlei Betrug, nur weil man für etwas das gratis zu bekommen ist Geld verlangt.
Das sehe ich auch so. Dann muss man aber ein korrektes Bild posten, einen Hinweis auf den Kauf einer Dienstleistung geben, sodaß der Käufer erkennen kann, auf was er sich einlässt. Es wurde aber suggeriert, dass man einen "Kaufsensor" bestellt.
Ich werde keine Anzeige erstatten, denn unter dem Strich habe ich keinen Nachteil. Ich habe den Hersteller kontaktiert, die mir zum Nachweis vorliegenden Unterlagen in Kopie schonmal zugestellt und jetzt ist der Hersteller dran.
Er ist der wirklich Geschädigte, zumal wenn man sieht, dass munter weiter gemacht wird auf ebay. Es gibt mittlerweile den 3. Account nach dem Muster, seitdem mir das aufgefallen ist und es wird fleißig bestellt.
Der Schaden wird in wenigen Tagen auf einer 5 stelligen Summe angekommen sein alleine mit den mir bekannten Accounts und ein Ende scheint nicht abzusehen. Vorausgesetzt habe ich, dass alles Testsensoren sind und den Kaufpreis angenommen. Das nicht nur ich einen Testsensor bekommen habe, kann man alle schon an den Bewertungen erkennen.
Entweder der Hersteller unternimmt was, oder er scheint es zu tolerieren.
Fazit: Da das offensichtlich alles nicht ernst genommen wird, ist das doch ein guter Tipp, wenn man selbst mal einfach Geld verdienen will ;-)
-- Editiert von User am 19. Juli 2024 13:18
Zitatallerdings sehe ich keinen Verstoß gegen ebay Richtliniien und auch keinen gesetzlichen Verstoß gegenüber den Käufern der Sensoren :
Doch sehe ich schon. Ein Angebot muss klar und deutlich mitteilen, worum es geht. Der Verkäufer bietet eine Dienstleistung an, nämlich das Bestellen eines Testsensors beim Hersteller.
Davon ist aber nirgendwo die Rede, es wird sogar das falsche Bild gepostet. Die Original Verpackung eines Testsensors enthält klar und deutlich die Aufschrift Testsensor.
Und das soll legal sein? Dann kann ich mir ja so meinen nächsten großen Karibikurlaub mit Schifffahrt finanzieren ;-)
-- Editiert von User am 19. Juli 2024 13:59
Zitatund bekomme somit auch die mit so einer Bestellung verbunden emailverkehr nicht mit, z.B. Zusendung der Sendeverfolgungsnummer. :
Hier hat man Anspruch das die Mailadresse korrigiert wird bzw. das man Zugriff auf den Account beim Hersteller bekommt um da selbst zu agieren.
ZitatEntweder der Hersteller unternimmt was, oder er scheint es zu tolerieren. :
Der Hersteller ist der, der den Hauptnachteil hat, er ist auch der welcher am effektivsten vorgehen könnte.
Aber eventuell kann er es nicht, weil Lücken in seinen vertraglichen Vereinbarungen ausgenutzt werden. Oder er will einfach nicht.
ZitatEs wurde aber suggeriert, dass man einen "Kaufsensor" bestellt. :
Zitatin Angebot muss klar und deutlich mitteilen, worum es geht. :
Hilft den Kunden aber nicht wirklich was, dann Rechte aus dem UWG könnten nur Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen ableiten.
Der Käufer hat einen Sensor bekommen, der identisch ist mit dem Kaufsensor, hier also keinen Schaden erlitten.
Die falsche Verpackung dürfte unbeachtlich sein, da diese eh entsorgt wird.
Zitat:Der Käufer hat einen Sensor bekommen, der identisch ist mit dem Kaufsensor, hier also keinen Schaden erlitten.
Die falsche Verpackung dürfte unbeachtlich sein, da diese eh entsorgt wird.
Dann fehlt immer noch der Hinweis darauf, dass nur eine Dienstleistung verkauft wurde, kein Sensor.
Das Geschäft funktioniert nur, wenn man die Dienstleistung verheimlicht, denn einen Sensor für 0 Euro bestellen schaffen in der Regel ebay Kunden ohne Zuhilfenahme eines solchen Services und das dann kostenlos ;-)
Ich muss mich beim Hersteller mal nach den detaillierten Bedingungen für den FSL3 Testsensor erkundigen. Wenn man sich den Vorgänger, den FSL2 zum Testen bestellt hat, war die Kostenlosigkeit an eine Bedingung gebunden. Man musste nach der Testzeit ein Formular ausfüllen und zurücksenden, quasi als Bezahlung für den Sensor. Wurde kein Formular entsprechend den Bedingungen verschickt, kommt eine Rechnung vom Hersteller über den aktuellen Sensorpreis.
Hallo,
Vielleicht missverstehen wir uns etwas, aber ich meinte die Emailadresse, nicht den Account bei dem Hersteller.Zitat:Vom Hersteller, nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass sie doch bitte mal überprüfen, wann ich angeblich einen Account für einen Testsensor angelegt haben soll.
Letztgenannter könnte imho ebenso durch deinen Auftrag gedeckt sein.
Noch ein anderes Beispiel: Du kaufst einen Laptop und buchst dazu eine Kompletteinrichtung. Dann dürfte der Verkäufer auch für dich (in deinem Namen) einen Microsoftaccount anlegen.
Unsinn. Einmal auf den Markt gebrachte Ware kann und darf weiterverkauft werden (es gibt ein paar Ausnahmen, die imho hier aber nicht zutreffen*).Zitat:Für diese Testsensoren gibt es nur einen Ansprechpartner. Das ist der Hersteller und nicht ein Verkäufer auf ebay.
Wenn der Hersteller so blöd ist und sein offenbar schwer erkämpftes Monopol** durch solche Gratisabgaben zunichte macht, dann ist das halt so - selber Schuld.
*vielleicht fallen solche Testsoensoren aber doch unter irgendwelche medizinrechtlichen Vorschriften (etwa die Nachverfolgung der Lieferkette), da bin ich aber überfragt
**du hast die ausgeschlossenen Apotheken ja erwähnt
Ja. Und deshalb ist es meiner Ansicht nach Betrug gegenüber dem Käufer. Er hat einen Kaufsensor bestellt, aber einen Testsensor bekommen. Ob die (innen) identisch sind spielt keine Rolle.Zitat:Es war nicht nötig, denn es wurde ein üblicher Kaufsensor angeboten, kein Testsensor. Wie ich schon schrieb, Kaufsensoren haben eine deutlich andere Umverpackung und die korrekte hätte auf den Bildern eingebunden werden müssen. Es wurde auch kein Bild mit der MHD-Angabe gepostet. Kann derjenige auch nicht, weil das MHD bei den Testsenoren nicht immer dasselbe ist.
Es wurde also bewußt verschleiert, was sich wirklich dahinter verbirgt.
Beispielsweise könnte der Käufer auch wieder ein Händler sein, und mit den Testsensoren kann er nichts anfangen, denn dafür bekommt er kein Geld.
Oder der Käufer hat auch schon einmal einen Testsensor geordert und sich dabei verpflichtet, dass nur einmal zu tun (das wäre eine mögliche Bedingung). Den weiteren Testsensor konnte/durfte er daher gar nicht bestellen. Damit wäre auch das Betrug.
Einen solchen Hinweis muss es aber nicht geben. Viele Händler bei Ebay verkaufen gar nicht, sondern leiten die Aufträge nur weiter. Man kann beispielsweise in China 1000 Stück von einem Produkt kaufen und diese direkt an 1000 Kunden liefern lassen. Das muss man dem Kunden aber nicht offenbaren.Zitat:Dann fehlt immer noch der Hinweis darauf, dass nur eine Dienstleistung verkauft wurde, kein Sensor.
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Mag sein, kann ich bisher aber auch nicht erkennen. Dazu müsste man die genauen Bedingungen anschauen, unter denen die Testsensoren vertrieben werden.Zitat:Der bisherigen Schilderung nach sehe ich einen Betrug am Hersteller der Sensoren, ...
Muss man da z.B. nur Name und Adresse angeben, dann darf das natürlich auch ein Vermittler übernehmen.
Und einen Nachteil hat er nicht einmal, denn er bekommt ja genau die Daten die er wollte sowie die Werbung (beim Drogendealer ist die erste Pille auch manchmal gratis

Verifiziert er dabei nicht auf Doppelungen - selber Schuld.
Warum hat eigentlich nicht der Inhaber der Emailadresse das Recht, das der Name und die Lieferadresse korrigiert wird?Zitat:Hier hat man Anspruch das die Mailadresse korrigiert wird bzw. das man Zugriff auf den Account beim Hersteller bekommt um da selbst zu agieren.
Wenn ich mich irgendwo als Olaf Scholz anmelde, kann dann wirklich der Bundeskanzler diesen Account übernehmen? Glaube ich kaum ...
Stefan
ZitatOb die (innen) identisch sind spielt keine Rolle. :
Das sieht die Rechtsprechung deutlich differenzierter
ZitatBeispielsweise könnte der Käufer auch wieder ein Händler sein, und mit den Testsensoren kann er nichts anfangen, denn dafür bekommt er kein Geld. :
Du hast schon mitbekommen, was das Thema dieses Threads ist?
ZitatOder der Käufer hat auch schon einmal einen Testsensor geordert und sich dabei verpflichtet, dass nur einmal zu tun (das wäre eine mögliche Bedingung). :
Wäre hier ja irrelevant.
ZitatDen weiteren Testsensor konnte/durfte er daher gar nicht bestellen. :
Hat er ja auch nicht, insofern braucht man darüber nicht zu philosophieren.
ZitatWarum hat eigentlich nicht der Inhaber der Emailadresse das Recht, das der Name und die Lieferadresse korrigiert wird? :
Weil er die Zugangsdaten hat und das selber machen kann - da gibt es keine Rechtgrundlage das Mitarbeiter des Unternehmens das machen.
ZitatWenn ich mich irgendwo als Olaf Scholz anmelde, kann dann wirklich der Bundeskanzler diesen Account übernehmen? :
Das ist die Sache mit den Äpfeln und den Birnen. Es bringt nichts, diese zu vergleichen, auch wenn es beides Obst ist.
ZitatGlaube ich kaum ... :
Glauben ist was sinnvolles – bezüglich der Entität der man bevorzugt huldigt … in der Juristerei zählen mehr die Fakten …
Wer die besseren Beweise / Anwälte / mehr Geld hat, gewinnt in der Regel.
Hallo,
Natürlich. Und zwar, dass hier ein Händler eine minderwertige Ware geliefert hat (was daran minderwertig ist hatte ich beispielhaft dargelegt).Zitat:Du hast schon mitbekommen, was das Thema dieses Threads ist?
Warum ist es irrelevant, wenn er durch den Kauf indirekt vertragsbrüchig geworden ist? (er hat sich verpflichtet, das Gratisangebot nur einmal wahrzunnehmen)Zitat:Wäre hier ja irrelevant.
Natürlich hat er - unbewusst - nochmal bestellt, wie kann man daran zweifeln? Das er dafür jemand anderen beauftragt hat ändert nichts daran.Zitat:Hat er ja auch nicht, insofern braucht man darüber nicht zu philosophieren.
Wenn etwa bei Bestellung des Testsensors eine Vertragsstrafe vereinbart worden wäre für den Fall, dass der Service ein zweites Mal genutzt wird, dann wäre diese Strafe jetzt fällig (aber natürlich von dem Ebay-Verkäufer rückforderbar).
Um das wirkliche Ändern der Daten ging es mir natürlich nicht. Sondern darum, wessen Account das eigentlich ist.Zitat:Weil er die Zugangsdaten hat und das selber machen kann - da gibt es keine Rechtgrundlage das Mitarbeiter des Unternehmens das machen.
Was ist denn der ausschlaggebende Punkt? Der Name, die Adresse, eine Steuernummer, oder oder oder?
Wenn ich z.B. bei Facebook einen Account eröffne unter dem Namen "Olaf Scholz", mit meinem Geburtsdatum, mit deiner IBAN und mit einem Foto von Brad Pitt. Wessen Account ist das dann?
Das jeder Beteiligte das Recht hat, seine Daten löschen zu lassen könnte sein (also du deine IBAN). Aber wer kann den Zugang zu dem Account bekommen, und damit weitere Daten einsehen (konkret bei den Sensoren wären das sogar Gesundheitsdaten)?
Da kann man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass der Betreiber den Zugang ausschließlich an den geben darf der den Zugang generiert hat (sprich: sich das Passwort* ausgedacht hat). Wie er das verifiziert ist sein Problem.
*natürlich dürfen Passwörter gar nicht herausgegeben werden, sondern es muss ein neues vergeben werden (in ordentlichen Systemen kennt die andere Seite das Passwort ja auch gar nicht)
Fazit: Dein "... bzw. das man Zugriff auf den Account beim Hersteller bekommt um da selbst zu agieren." mag zwar funktionieren, könnte aber datenschutzrechtlich gehörige Probleme erzeugen.
Stefan
Zitat:Wenn etwa bei Bestellung des Testsensors eine Vertragsstrafe vereinbart worden wäre für den Fall, dass der Service ein zweites Mal genutzt wird, dann wäre diese Strafe jetzt fällig (aber natürlich von dem Ebay-Verkäufer rückforderbar).
Über solche Folgen denke ich auch gerade nach. Denken wir mal hypothetisch, dass folgende Bedingungen existieren. Existiert haben sie beim Vorgänger des jetzigen Testsensors. Ob es beim heutigen auch der Fall ist, muss ich beim Hersteller erfragen, bzw. wird sich das dann ja bald zeigen.
Beim FSL2 war dieser Sensor nur kostenlos, wenn eine Leistung erbracht wurde. Diese bestand im Ausfüllen eines Fragebogens, welchen man nach Beendung der 2 wöchigen Testphase erhielt und sozusagen als "Bezahlung" zurücksenden musste. Machte man das nicht, bekam man eine Rechnung über den vollen Preis. Ich weiß nicht mehr, ob dieser Fragebogen per Post oder per Mail kam. Per Mail wäre fatal, weil ich nicht in den Mailaccount komme, da nicht meiner.
Zitat:Wenn ich z.B. bei Facebook einen Account eröffne unter dem Namen "Olaf Scholz", mit meinem Geburtsdatum, mit deiner IBAN und mit einem Foto von Brad Pitt. Wessen Account ist das dann?
Wenn da mein voller Name steht, die korrekte Anschrift, dürfte unabhängig vom Passwort klar sein, wer Anspruch auf den Acc hat. Es gibt nun mal nur eine D.O. in der S-Str. in T. Zumal falsche Angaben bei Geb.datum und IBAN
auch noch offensichtlich machen, dass da ein Missbrauch von Daten stattfand.
Wenn wirklich eine IBAN notwendige gewesen wäre und man falsche Daten angibt, wäre das nicht auch ein Straftatbestand? Zu dem man nun wirklich nichts kann, weil man selbst das nicht initiiert hat.
ZitatNatürlich. :
Es ist ein Thema, das ein Händler bereits Geld damit verdient hat - was Deine Behauptung
ZitatBeispielsweise könnte der Käufer auch wieder ein Händler sein, und mit den Testsensoren kann er nichts anfangen, denn dafür bekommt er kein Geld. :
deutlichst in Richtung ad absurdum führt.
ZitatUnd zwar, dass hier ein Händler eine minderwertige Ware geliefert hat :
Die Ware ist aber nicht minderwertig, daran ändern auch diverse Fehlinterpretationen nichts.
Der Testsensor unterscheidest sich technisch nicht vom Kaufsensor.
ZitatNatürlich hat er - unbewusst - nochmal bestellt, wie kann man daran zweifeln? :
Das passiert schon mal wenn man sich mit rechtlichem auskennt.
Bestellt hat ein anderer, nicht der TS - weder bewusst noch unbewusst.
ZitatWenn etwa bei Bestellung des Testsensors eine Vertragsstrafe vereinbart worden wäre für den Fall, dass der Service ein zweites Mal genutzt wird, dann wäre diese Strafe jetzt fällig :
Nö.
ZitatWas ist denn der ausschlaggebende Punkt? Der Name, die Adresse, eine Steuernummer, oder oder oder? :
Genau das.
ZitatDa kann man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass der Betreiber den Zugang ausschließlich an den geben darf der den Zugang generiert hat :
Eigentlich müsste man zum Schluss kommen, das dies immer im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren entschieden werden muss - es gibt da schlicht keine vorgegebene Tabelle oder Checkliste.
ZitatBeim FSL2 war dieser Sensor nur kostenlos, wenn eine Leistung erbracht wurde. Diese bestand im Ausfüllen eines Fragebogens, welchen man nach Beendung der 2 wöchigen Testphase erhielt und sozusagen als "Bezahlung" zurücksenden musste. Machte man das nicht, bekam man eine Rechnung über den vollen Preis. :
Dann wäre die Rechnung ungerechtfertigt, solange man den Erhalt des Fragebogens mit Nichtwissen bestreitet und der Absender den Zugang nicht nachweisen kann.
Hallo,
Nein, ziemlich sicher nicht.Zitat:Wenn da mein voller Name steht, die korrekte Anschrift, dürfte unabhängig vom Passwort klar sein, wer Anspruch auf den Acc hat.
Das Unternehmen kann sich doch gar nicht auf deine Behauptung verlassen. Du bist schließlich der der sich - vielleicht unzulässig - Zugang zu dem Account verschaffen will.Zitat:Es gibt nun mal nur eine D.O. in der S-Str. in T.
Du hast weder Passwort noch kannst du auf den Emailaccount zugreifen, das wars dann. Ein Unternehmen das trotzdem und ohne richtlerlichen Beschluss den Zugang gewährt landet imho in Teufels Küche.
Selbst dann hättest du allenfalls einen Anspruch auf Löschung, nicht aber auf Einsicht in den Account.Zitat:Zumal falsche Angaben bei Geb.datum und IBAN auch noch offensichtlich machen, dass da ein Missbrauch von Daten stattfand.
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Wieso? Es gibt bei vielen Dingen mehrere Zwischenhändler.Zitat:deutlichst in Richtung ad absurdum führt.
Und in diesem konkreten Fall ist es sogar genau das Gegenteil von absurd, denn bekanntlich kann etwa ein Apotheker gar nicht anders an die Sensoren kommen.
Also sind z.B. Remittenden eines Buches auch gleichwertig zu dem richtigen Buch? Weil, es steht ja das selbe drin ...Zitat:Die Ware ist aber nicht minderwertig, daran ändern auch diverse Fehlinterpretationen nichts.
Der Testsensor unterscheidest sich technisch nicht vom Kaufsensor.
Mir fallen da noch Druckerpratonen ein, Refill sind da ganz klar minderwertig (selbst wenn sie nachweislich und garantiert einen gleichwertigen Druck erzeugen). Zugegeben, ist nicht ganz vergleichbar, denn da ist ja gerade der Inhalt (die Tinte) eine andere.
Noch ein anderes Szenario: Man bestellt die besagten Senoren, und bekommt sie als ausländische Version (chinesisch oder so). Da ist der Inhalt dann auch identisch, trotzdem ist das Produkt mangelhaft weil es eben nicht dem Angebot entspricht.
Der andere hat aber in seinem Auftrag und auf seinen Namen bestellt; genau darum geht es doch.Zitat:Das passiert schon mal wenn man sich mit rechtlichem auskennt.
Bestellt hat ein anderer, nicht der TS - weder bewusst noch unbewusst.
Und da liegt dann der Betrug, denn der TS durfte das nicht, dazu hat er sich vertraglich verpflichtet [wohlgemerkt: wir bewegen uns jetzt in meiner Beispielannahme aus # 11 , also dass das auch so vereinbart war]
Stefan
Zitat:Das Unternehmen kann sich doch gar nicht auf deine Behauptung verlassen. Du bist schließlich der der sich - vielleicht unzulässig - Zugang zu dem Account verschaffen will.
Deine Antwort hierzu finde ich merkwürdig. Es gibt einen eindeutigen Nachweis, mein Perso, der die Richtigkeit der Daten bestätigt.
ZitatDeine Antwort hierzu finde ich merkwürdig. :
Es ist nicht seine einzige merkwürdige Antwort ...
Ich würde ja vermuten, das es an der Hitze liegt ...
ZitatAlso sind z.B. Remittenden eines Buches auch gleichwertig zu dem richtigen Buch? Weil, es steht ja das selbe drin ... :
Mir fallen da noch Druckerpratonen ein, Refill sind da ganz klar minderwertig (selbst wenn sie nachweislich und garantiert einen gleichwertigen Druck erzeugen). Zugegeben, ist nicht ganz vergleichbar, denn da ist ja gerade der Inhalt (die Tinte) eine andere.
Das ist wieder die Sache mit den Äpfeln und den Birnen. Es bringt nichts, diese zu vergleichen, auch wenn es beides Obst ist und Du anscheinend gerade Deine Obstphase hast.
ZitatNoch ein anderes Szenario: Man bestellt die besagten Senoren, und bekommt sie als ausländische Version (chinesisch oder so). Da ist der Inhalt dann auch identisch :
Ich wusste gar nicht, das es sich bei Deutsch und Chinesisch um identische Sprachen handelt...
ZitatDer andere hat aber in seinem Auftrag und auf seinen Namen bestellt :
Nö.
Hallo,
Und der Perso beweist, dass es nicht noch eine Person mit gleichem Namen an der Adresse gibt? (innerhalb der Familie ist das gar nicht so selten)Zitat:Deine Antwort hierzu finde ich merkwürdig. Es gibt einen eindeutigen Nachweis, mein Perso, der die Richtigkeit der Daten bestätigt.
Oder das du auch wirklich du bist? (nur weil man sich etwa für seinen Vater ausgibt* darf man doch trotzdem nicht einfach an seine Daten kommen)
*von dem man den Perso irgendwann einmal abfotografiert haben könnte
Nein, die Remittenden sind sogar ein genau passendes Beispiel dafür, dass das Gleiche nicht unbedingt gleichwertig ist.Zitat:Das ist wieder die Sache mit den Äpfeln und den Birnen.
Und ich wusste nicht, dass es sich bei "Sensor" und "Testsensor" um identische Wörter handelt.Zitat:Ich wusste gar nicht, das es sich bei Deutsch und Chinesisch um identische Sprachen handelt...
Außerdem ist doch deiner Ansicht nach egal was außen drauf steht, Hauptsache es ist das Richtige drin.
Stefan
Zitat:Und der Perso beweist, dass es nicht noch eine Person mit gleichem Namen an der Adresse gibt? (innerhalb der Familie ist das gar nicht so selten)
Oder das du auch wirklich du bist? (nur weil man sich etwa für seinen Vater ausgibt* darf man doch trotzdem nicht einfach an seine Daten kommen)
Das ist doch jetzt Haarspalterei. Selbstverständlich kann ich mit meinem Perso meine Identität nachweisen. Und ja, es gibt an meiner Adresse, ein 2 Familienhaus mit nur 2 Parteien, keine Person mehr, die genauso heißt und dort wohnt.
Spätestens beim Bildvergleich kommt ein Betrug heraus. Und jetzt komme mir nicht damit, wie soll man das denn machen ;-)
Hallo,
Klar, du weißt das. Aber wie soll die andere Seite das sicherstellen?Zitat:Das ist doch jetzt Haarspalterei. Selbstverständlich kann ich mit meinem Perso meine Identität nachweisen. Und ja, es gibt an meiner Adresse, ein 2 Familienhaus mit nur 2 Parteien, keine Person mehr, die genauso heißt und dort wohnt.
Du musst es mal so sehen: Unternehmen haben andauernd damit zu tun, dass sich Familienmitglieder, Nachbarn, Freunde, Expartner, Arbeitskollegen, Vorgesetzte oder sonst wer fälschlicherweise als die Person ausgeben; und die können das dann auch durch bestimmte persönliche Daten belegen (Geburtsdatum, IBAN, Steuernummer, Perso u.s.w. - an all das ist leicht ranzukommen).
Das darf in der digitalen Welt aber nicht funktionieren, solange die Daten zur Verifizierung öffentlich oder halböffentlich sind. Das erreicht man eben durch Passwörter und als Ausweg die Emailadresse - hat man beides nicht ist es recht schwer in einen Account zu kommen (nicht unmöglich, aber eben schwer - erkundige dich mal bei Erben was die manchmal für Probleme haben).
Ein Postadresse reicht übrigens auch nicht unbedingt, wenn diese nicht vorher verifiziert wurde (PostIdent oder so). Zudem braucht man zum Postempfang auch nur einen Briefkasten, der ist ganz schnell hinmanipuliert.
Außerdem bin ich immer noch der Meinung, dass es nicht dein Account ist. Name und Adresse reicht da imho nicht. Wenn ich auf meinen Kofferanhänger deinen Namen und deine Adresse schreibe (so bescheuert das vielleicht auch wäre) ist es trotzdem nicht dein Koffer.
Du hast das Recht auf Löschung der Daten, mehr aber nicht.
Aber egal, wir schweifen hier schon lange deutlich vom Thema ab.
Stefan
Das Bild ist Bestandteil der Artikelbeschreibung. ich vermute, dass dort steht "Abbildung ähnlich". Falls nicht, dass wäre tatsächlich ein falscher Sensor geliefert worden, allerdings wäre dem Käufer kein Schaden entstanden.ZitatDie Original Verpackung eines Testsensors enthält klar und deutlich die Aufschrift Testsensor. :
Nein, denn der Hersteller wird ja betrogen.ZitatUnd das soll legal sein? :
Das ist ja auch so, du hast einen Testsensor gekauft.ZitatEs wurde aber suggeriert, dass man einen "Kaufsensor" bestellt. :
Unsinn, es wurde eine ganz normale Ware geliefert wie man sie auch ansonsten bekommen hätte. Es werden keine unterschiedlichen Sensoren hergestellt. Das wäre völliger Unsinn denn der Hersteller würde beide Varianten zertifizieren müssen. Das ergibt bei einer solchen Ware keinen Sinn.ZitatUnd zwar, dass hier ein Händler eine minderwertige Ware geliefert hat :
Der Käufer hat genau die Ware bekommen die er erwartet und bestellt hat. Es gibt hier keinen Betrug am Käufer nur evtl. einen Betrug am Hersteller.
Zitat:Der Käufer hat genau die Ware bekommen die er erwartet und bestellt hat.
Nein das ist falsch. Ich habe keinen Testsensor bestellt, den ich für 0 Euro bei Hersteller hätte bekommen können.
Es gab keinen Hinweis wie Bild ähnlich. Es war nirgendwo ersichtlich, dass man für mich einen Testsensor mit meinen Daten bei Abbott bestellt.
Einen Schaden habe ich genau genommen schon, denn ich kann mir jetzt bei Abbott sicher keinen Testsensor für 0 Euro bestellen, weil jemand meine Daten missbraucht hat.
Du hast einen Sensor bestellt und bekommen.ZitatIch habe keinen Testsensor bestellt, den ich für 0 Euro bei Hersteller hätte bekommen können. :
Nichts anderes hättest du bekommen wenn du den Sensor direkt beim Hersteller gekauft hättest.
Du hast genau das bekommen wofür du bezahlt hast.
Du bist also auch der Meinung, dass da alles rechtens ist?
Ja dann ist mein großer teurer Urlaub ja gesichert. Dann kann ich das genauso machen. Ist ja total easy.
Für die Frage nach einem Verstoß gegen die DSGVO wären die Artikelbeschreibung und die AGB des Verkäufers interessant. Wenn er die Daten an ein Drittunternehmen (lies: den Hersteller) weitergibt, um den Vertrag erfüllen zu können, muss er vorher die Zustimmung des Kunden einholen und bräuchte einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Hersteller.
Allerdings sehe ich auch (nicht böse gemeint) eine gewisse Blauäugigkeit beim TE. Wenn der Hersteller den Verkauf derart kontrolliert, dass noch nicht mal Apotheken die Sensoren vertreiben dürfen, dann kann die Anzahl legaler Angebote auf Ebay nicht der Rede wert sein; es müsste sich auf eine Handvoll Leute beschränken, die ein paar wenige Sensoren übrig haben, weil sie entweder auf eine andere Lösung umgestiegen sind oder aber den Haushalt eines verstorbenen Patienten auflösen. Auch wenn der TE finanziell keinen Verlust erlitten hat, sieht man ja, dass es ihn trotzdem ärgert.
ZitatDu bist also auch der Meinung, dass da alles rechtens ist? :
Das Problem ist, dass nicht jede unseriöse Geschäftspraktik gleich ein Betrug im strafrechtlichen Sinn ist.
Ich vermag hier auch keinen Betrug im strafrechtlichen Sinn zu erkennen. Das ist halt die Kunst windiger Geschäftsleute, dass sie hart am Rand der Legalität arbeiten, diesen aber nicht oder nicht weit genug überschreiten, um die Staatsanwaltschaft auf den Plan zu rufen.
Ich würde mich auch "abgezockt" fühlen - aber für einen Betrug ist ein finanzieller Schaden nötig. Und daran fehlt es. Der Käufer hat "nur" einen immateriellen Schaden (kann keinen gratis-Sensor mehr bestellen) und der Verkäufer hat keinen, wenn er die Testsensoren sowieso verschenkt.
ZitatDu bist also auch der Meinung, dass da alles rechtens ist? :
Es reicht nicht wenn es "nicht rechtens" ist, es muss halt justiziabel sein.
Und der Käufer hat hier die schlechtesten Karten.
Der Hersteller die besten (falls seine AGB keine entsprechenden Lücken hätten) und die Wettbewerber werden sich denknotwendigerweise hüten, ihm mittels Abmahnungen in die Parade zu fahren.
Zitat:dann kann die Anzahl legaler Angebote auf Ebay nicht der Rede wert sein; es müsste sich auf eine Handvoll Leute beschränken, die ein paar wenige Sensoren übrig haben
Dann schau mal auf ebay. Legal dürften nur Privatverkäufe sein, weil der Hersteller das alleinige Vertriebsrecht hat. Selbst Apotheken dürfen keine Sensoren verkaufen.
Ein Grund für die Verkäufe ist schlichtweg Armut.
Der Verkäufer, um den es hier geht, hat übrigens einen gewerblichen Account.
ZitatDann schau mal auf ebay. Legal dürften nur Privatverkäufe sein, weil der Hersteller das alleinige Vertriebsrecht hat. :
Auch wieder:
Ein Verstoß gegen das alleinige Vertriebsrecht berechtigt den Hersteller zur Abmahnung und Unterlassungsklage gegen die illegalen Verkäufer, reicht aber nicht für eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft / Polizei interessieren würde.
D.h. der Hersteller müsste selbst aktiv werden (wenn er will).
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