Hallo,
ich hatte mir per ebay eine Grafikkarte ersteigert.
Der Verkäufer war wohl eine Privatperson.
Gezahlt habe ich den Auktionspreis + 6,70€ Versandkosten. 6,70€ entsprechen normalerweise dem Preis eines versicherten Post-Paketes, dies war jedoch nicht explizit angegeben.
Der Verkäufer verschickte die Ware dann als unversichertes Päckchen, welches die Post idiotischwerweise in einem 100-Parteien-Mietshaus im Eingangsbereich bei den Briefkästen ablegte. (Der Hausverwalter sagt er habe dort ein Päckchen für mich gesehen, als ich vorbeikam, war keines mehr da - höchst wahrscheinlich geklaut)
Habe ich jetzt eine Chance, mein Geld von der Post oder dem Verkäufer zurückzubekommen?
Der entscheidende Fehler liegt meiner Meinung nach bei der Post, aber als Empfänger habe ich da soweit ich informiert bin keine Ansprüche. Wenn ich mich richtig erinnere hat auch der Verkäufer nur eine Schickschuld, haftet also nicht bis ich die Ware erhalten habe. Spielt die Tatsache, dass der Verkäufer 6,70€ Versandkosten gefordert hat, und damit den Eindruck erweckt hat, er verschicke die Ware als Paket eine Rolle? Wie könnte ich mein Geld evtl. doch von der Post zurückbekommen?
Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Thomas
ebay - Post-Päckchen weg
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Das ist so ein geringer Betrag...
Natürlich erweckt es den Anschein, daß dies ein Paket sein soll, allerdings glaube ich eher, daß da noch die Verpackung in dem Betrag drinsteckt. Postpakete sind auch *******eteuer. 4,10 EUR für ein Päckchen + 2,20 EUR für ein neues Paket sind auch 6euro30 ;(
Wenn da nix von Paket steht, bist Du jetzt um eine Erfahrung reicher
Viele Grüße
Werner
poste mal den Link der Auktion, hat er irgendetwas bezüglich versichertem Versand angegeben? Allein die Angabe von 6,70 EUR kann nicht darauf schliessen lassen. Vielleicht nimmt er die Differenz zwischen Porto und 6,70 für Verpackung oder den Weg zur Post.... das habe ich neulich als Antwort auf eine Anfrage bekommen.
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Hallo,
muss mich leider dem gesagtem anschliessen. Von der Post gibt es nichts, da ein Päckchen nicht versichert ist und mit der quittungslosen Anlieferung die Beförderung beendet ist. Und dass das Päckchen da war, ist ja unstrittig. Im Normalfall hätte der Postbote aber klingeln oder eine Karte hinterlassen müssen. Jedoch leiten sich hieraus keinerlei Ansprüche ab.
Wenn in der Artikelbeschreibung nicht ausdrücklich die Rede vom versicherten Versand ist, ist ein solcher auch nicht Bestand des Kaufvertrages. Insofern ist dies nicht relevant.
In diesem Fall liegt wohl offensichtlich ein Diebstahl vor und kein Transportschaden. Somit bliebe dir nur eine Anzeige gegen unbekannt, die man sich meist sparen kann.
Fazit : Bei zukünftigen Auktionen immer den versicherten Versand explizit vereinbaren
Danke für eure Antworten, obwohl sie mir bis jetzt nicht viel Hoffnung machen... Bei der Auktion ist auch von Versandversicherung nicht die Rede.
Bei Stöbern hier im Forum habe ich folgendes Gefunden:
Zitat:
Die Post muss dafür Sorge tragen, dass das Päckchen in Deinen persönlichen Bereich gegeben wird (sprich der Postbote muss es entweder durch den Breifschlitz schieben, einen Vermerk hinterlassen, oder Dir das Päckchen persönlich übergeben). Wenn es einfach nur so vor der Haustür steht, dann hast Du nichts zu befürchten, wenn es weg ist. Hier liegt die Schuld also beim Postboten!
Zitat Ende
Ich habe ja sogar einen Zeugen dafür, dass das Paket nur im Eingangsbereich abgestellt war! Nützt mir das denn jetzt auch was? Sollte ich mich bei der Post beschweren und mein Geld fordern, oder gleich zum Anwalt? Oder ist das Zitat unwahr und ich bleibe auf dem Schaden sitzen?
Ich hab mir mal die AGB der Post angesehen. Dabei habe ich folgenden Abschnitt gefunden:
6 Haftung
(1) Die Deutsche Post haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB
) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen.[...]
Meiner Meinung nach ist das Ablegen eines Päckchens in einem öffentlichen Flur leichtfertig. Für diesen Fall sind auch in den AGB's keine Höchsthaftungsgrenzen genannt.
Kann ich aufgrund dieses Absatzes Glück haben und vieleicht sogar auf Kulanz hoffen, oder habe ich da als Laie eine juristische Fußangel übersehen?
MfG
Thomas Hagen
Hallo,
wie gesagt, haftet die Post bei Päckchen grundsätzlich nicht, weder bei Verlust noch bei Beschädigung. Der Vorwurf der Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hebt, wenn er nachgewiesen kann, die Haftungsausschlüsse und die Haftungsbegrenzungen aus (gem. HGB). Dies könnte z.B. ein Diebstahl sein.
Dieser Nachweis dürfte etwas schwierig werden, weil es ja keinen Zeugen gibt, der gesehen hat, wie der Postbote das Päckchen im Hausflur gelegt hat. Vielleicht hat er auch jemanden zufällig an der Tür getroffen, der das Päckchen angenommen hat, nachdem beim Klingeln niemand aufgemacht hat. Auf diesem dünnen Eis eine Klage gegen die Post anzustrengen, halte ich nicht für ratsam.
Aber man könnte noch mal mit der Post sprechen, ob etwas zu machen ist. Die Hotline ist : 01802/33 33. Ein Gespräch soll angeblich 6 ct pauschal kosten (lt. Ratgeber Recht im Internet). Vielleicht bringts ja was. Zumindestens Gewissheit
Ich würde entsprechend dem EBay - Käuferschutz meine Forderungen beim Verkäufer geltend machen .
Ein Verschulden der Post ( auch wenn dieses wie Sie schildern , objektiv vorliegt ) ist für Sie momentan irrelevant , da Forderungen gegen die Post nur der Versender geltend machen kann. Auch läßt sich nicht mit Bestimmtheit sagen , ob es sich bei dem beobachteten Päckchen überhaupt um das von Ihnen erwartete gehandelt hat, somit ist auch dieser Punkt irrelevant aber zumindest hinsichtlichder Arbeitsauffassung der Postangestellten bemerkenswert.
Er ist beweispflichtig für vertragsmäßig geschuldetes Verhalten - also die korrekte Versendung.
Kann er dieses nicht , kommt er in Schwierigkeiten ,wie folgendes Urteil zeigt
http://www.flick-sass.de/versand.html
EBay gibt dem Verkäufer die Möglichkeit seine Kosten beim Versand bis ins Detail genau aufzuschlüsseln .
Das beschriebene Verhalten bei den Kosten in Verbindung mit der Tatsache ,daß es dem Versender möglich ist , die Sendung als unfreies Paket zu versenden ohne Kostenrisiko bei Nichtannahme - da Käufer in der Regel in Vorkasse tritt - ist als grob fahrlässig einzustufen, wenn nicht sogar bedingter Vorsatz vorliegt in Form der Angebotsgestaltung.
Auch ich kenne meine Pappenheimer und bin dazu übergegangen , meine Überweisungen mit dem Zusatz "unter Vorbehalt bei beleghaftem Versand" zu versehen. Die Sendungen kommen zwar in der Regel trotz ausreichend Porto immer noch als Päckchen an , wenn einige Verkäufer diesen Nervenkitzel benötigen - bitte ...
Übrigens selbst dann handelzt es sich bei der Verpackung seltenst um eines der "teuren" Packsets der Post - alte "recycelte" , teilweise schon mehrfach versendete Kartons sind da in der Überzahl .
Umgekehrt habe ich es aber auch schon erlebt,daß Verkäufer sehr wohl die Packsets der Post verwendet haben , und somit letztendlich sogar noch Unkosten zugeschossen haben - so geht es also auch...
Wie gesagt : Fristen entsprechend dem Käuferschutz stellen und gegebenenfalls Antrag stellen.
Ich zitiere:
"Betrug wird bei eBay wie folgt definiert:
Sie haben für einen Artikel bezahlt, ihn aber nicht erhalten "
Daß der Verkäufer den Versand aufgrund der Versandform nicht beweisen kann ,ist in diesem Fall Ihr Vorteil.
Ich möchte auch die Frage nach der Ebay-Artikelnr erfragen.
Denn üblicherweise wird folgendes angegeben:
Verpackung und Versand in / nach Deutschland EUR 4,10
Versandversicherung pro Artikel (optional) EUR 2,60
Wenn er nichts zum Thema "Versicherung" geschrieben hat, kannst du es vergessen.
Das Thema "Gefahrenübergang" beim Transport ist in diesem Forum ja auch schon ausgiebig genug besprochen worden...
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