ebay Problem - Post vom Anwalt

6. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
schmaukinh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Problem - Post vom Anwalt

Hallo Leute bräuchte mal dringend nen rat, also mein Onkel hat kurzzeitg bei mir gewohnt und dann hab ich mich als versandadresse für seinen ebay account angegeben weil er dort was bestellt hat auf jeden fall ist er vor kurzem wieder ausgezogen und hat ne sache nicht bezahlt und jetzt hab ich post vom anwalt bekommen das ich nun bezahlen müsste kann das obwohl ich nicht inhaber des kontos bin und auch sonst nichts mit dem konto zu tun habe.Die Anwältin sagte was von fernabsatzgestz und ich müsste bezahlen. weiß jemand rat ??

LG




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Wenn Dein Onkel einen eigenen eBay-Account hat und nur bei Dir eine Zeit lang gewohnt und nur Deine Adresse als Versandadresse angeben hat, hast Du mit dem Kaufvertrag nichts zu tun.

Würde dem Anwalt das genau so mitteilen und damit sollte die Sache erledigt sein. Kannst auch mitteilen, wo sich Dein Onkel jetzt niedergelassen hat, musst Du aber nicht.

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#2
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 164x hilfreich)

Öhm... also wenn die Anwältin da was von einem "Fernabsatzgesetz" faselt, dann würde ich mal überprüfen, ob es die Anwältin überhaupt real gibt, denn als Juristin sollte ihr bekannt sein, dass es das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr gibt und die Bestimmungen z. T. in das BGB integriert wurden.

Ansonsten hat es hier bogus1 bereits treffend auf den Punkt gebracht.

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#3
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
und jetzt hab ich post vom anwalt bekommen


Die Post müsste doch eigentlich an den Vor- und Nachnamen vom ONKEL gehen. ;)

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#4
 Von 
schmaukinh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

hab ihr das auch so erklärt ich zeig euch jetzt mal ihre antwort-email

Guten Tag Herr Walkemeyer,

Bezug nehmend auf Ihre Mitteilung teile ich Ihnen nach Rücksprache mit meinem Mandanten mit, daß Sie als Empfänger des Artikels gelistet sind. In wie weit Sie als Versandort von einem Dritten genutzt werden, ist für meinen Mandanten nicht von Belang und allenfalls eine familieninterne bzw. zuvilrechtliche Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrem Onkel. An der Zahlungsverpflichtung gegenüber meinem Mandanten ändert Ihre Einlassung gemäß Fernabsatzgesetz hingegen nichts. Bitte erfüllen Sie die Forderung innerhalb der vorgegebenen Frist, da sonst weitere Kosten auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf-Rohrbach, Rechtsanwältin


was nun ????

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Diese Antwort entbehrt jeglicher rechtlicher Substanz. Man kann kaum glauben, dass eine Anwältin (?) solchen Unsinn verzapfen kann.

Ein eBay Kaufvertrag wird zwischen den eBay Partnern geschlossen. Nur das sind die Vertragspartner. Und selbstverständlich kann einer bei einer Person wohnen und sich dahin den Artikel schicken lassen, er könnte auch den Verkäufer bitten, den Artikel nach Alaska oder Honolulu zu schicken.

Insbesondere hat eine Zahlungsverpflichtung nicht das Geringste mit dem Fernabsatzgesetz zu tun.

Teile Ihr einfach mit, dass Ihre Rechtsauffassung nicht mit geltendem Recht vereinbar wäre und dass damit für Dich die Angelegenheit erledigt wäre. PUNKT:

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#6
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 164x hilfreich)

Das Schreiben ist auffällig dilettantisch. Mal abgesehen davon, dass es das Fernabsatzgesetz zwischenzeitlich nicht mehr gibt, hätte das Ganze mit dem FernAbsG so und so nichts zu tun, da die hier maßgeblichen Bestimmungen auch vor der Schuldrechtsreform bürgerliches Recht waren.

Ich kann dir nur empfehlen, dich schlau zu machen, ob der Absender von diesem Mumpitz wirklich die benannte Anwältin ist, und Anzeige wegen Betrugsversuch in Tateinheit mit der missbräuchlichen Verwendung von Titeln und Berufsbezeichnungen stellen, sollte das nicht der Fall sein.

Fakt ist: du bist nicht der Vertragspartner des Verkäufers, sondern grundsätzlich der Accountinhaber. Auf den Umstand einer abweichenden Lieferanschrift kommt es dabei nicht an.

Ich würde das Schreiben daher kurz und bündig mit dem Satz "Ihr Schreiben weise ich als unbeachtlich zurück; damit hat es sein Bewenden" beantworten.

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#7
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 164x hilfreich)

Mal ne ganz andere Frage: war der Verkäufer gewerblich oder privat?

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#8
 Von 
schmaukinh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

war ein privater verkäufer der warenwert war 3,50 jetzt will sie 35 euro haben, von den 35 euro sind 10 euro als mahngebühren des verkäufers deklariert.

Bei einem ebay-privatverkäufer mahngebühren geht sowas überhaupt ?? alles sehr dubios.....

und vielen dank für eure Hilfe, echt super von euch

lg

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#9
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 164x hilfreich)

Ein Privatverkäufer kann durchaus auch Mahngebühren verlangen i. H. seiner tatsächlichen Auslagen z. B. das Porto für eine Mahnung. Wie das 10 EUR ausmachen kann, ist allerdings nicht nachvollziehbar.
Voraussetzung dafür ist übrigens, dass er zuvor in Verzug gesetzt hat, d. h. er muss nachweisen können, dass er dem Schuldner erfolglos eine Frist zur Zahlung gesetzt hat UND dass der Schuldner diese Fristsetzung auch tatsächlich erhalten hat.

Die Anwaltskosten von 25 EUR sind auch nicht nachvollziehbar. Korrekt würden sie sich auf 1,30 Geschäftsgebühr (= 32,50) + Auslagenpauschale (= 6,50) + Umsatzsteuer (=7,41) = Gesamt: 46,41 EUR belaufen.

Komm... prüf das mal nach mit dieser Anwältin. Das riecht nach Betrugsversuch!

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#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)
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#11
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

> Ein Privatverkäufer kann durchaus auch Mahngebühren verlangen i. H. seiner tatsächlichen Auslagen z. B. das Porto für eine Mahnung. Wie das 10 EUR ausmachen kann, ist allerdings nicht nachvollziehbar.
Voraussetzung dafür ist übrigens, dass er zuvor in Verzug gesetzt hat, d. h. er muss nachweisen können, dass er dem Schuldner erfolglos eine Frist zur Zahlung gesetzt hat UND dass der Schuldner diese Fristsetzung auch tatsächlich erhalten hat.

Dann könnte hier ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt oder direkt geklagt werden und keine halbgaren Rechtsansichten vermittelt werden.

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#12
 Von 
schmaukinh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

also zuerst einmal habe ich nach hause nie post bekommen also hat der meinem onkel wahrscheinlich diese üblichen ebay - emails geschickt deswegen wunderten mich die 10 euro mahngebühren so ich zeig euch mal die aufstellung

hauptforderung 3,78
mahnkosten gläubiger 10,00
zinsen 0,11
RA-Kosten 15,81
Auslagen 4,50

Gesamt 34,20

was sagt ihr ???

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#13
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Der Sinn dieser Kostennote wird sich uns schon deshalb verschließen müssen, weil niemand wissen kann, ob Dein Onkel auf irgendwelche Emails geantwortet hat und deshalb nachgewiesen werden kann, ob er wirksam in Verzug gesetzt wurde. Jedenfalls können für eine 1. Mahnung keine Mahngebühren erhoben werden.

Du hast mit der Sache nichts zu tun und damit sollte es hier auch gut sein, Du kannst dem weiteren Verlauf gelassen entgegensehen, kannst Dich gerne melden, wenn es etwas Neues gibt.

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#14
 Von 
schmaukinh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

lol habe gerade bei der auskunft angerufen die finden unter dem namen nichts und ne telfonnummer ist auf dem schreiben nicht drauf, habe mir jetzt die nummer der anwaltskammer geben lassen und rufe daa montag an sollte da rauskommen das dass verarsche war werde ich den kollegen wegen Titelmissbrauchs anzeigen, und sowas wegen 3,78 bzw. warenwert war sogar nur 1,78 der rest porto echt unglaublich......

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
schmaukinh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ach übrigens auf dem Anwaltsschreiben wurde nicht unterschrieben sondern nur angefügt schreiben ist ohne unterschrift gültig, normalerweise unterschreiben die anwälte doch aber in diesem fall wäre dass ja auch wenn das eine ente ist urkundenfälschung viell. deshalb der zusatz...

hat jemand erfahrungen damit ???

danke und lg

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 298x hilfreich)

Erfolgloser Jura-Student als Anwalt ein Star
Im Jurastudium hatte er versagt, im Gerichtssaal feierte er trotzdem große Erfolge: Ein falscher Advokat führte 300 Prozesse - und gewann die meisten. Niemand fragte den vermeintlichen "Dr. jur." nach seinen Zeugnissen.


Ein 49-jähriger Hilfsarbeiter hat sich über Jahre als Anwalt ausgegeben und sogar die Mehrzahl seiner rund 300 Prozesse gewonnen. Wegen Titelmissbrauchs ist der erfolglose Jurastudent nun vom Landgericht Paderborn zu einer Strafe von 6000 Mark verurteilt worden. Der mittlerweile auf dem Bau arbeitende Mann hatte sich Ende 1997 in einer Paderborner Kanzlei als promovierter Jurist vorgestellt. Der Arbeitgeber stellte den vermeintlichen "Dr. jur." ein, ohne dessen Zeugnisse zu verlangen.

Bis Anfang 2001 vertrat der falsche Advokat zahlreiche Mandanten vor dem Paderborner Amts- und Landgericht sowie dem Sozialgericht Detmold. Der Schwindel wurde dem Gericht zufolge erst bei einem Berufungsverfahren Anfang dieses Jahres entdeckt. Womöglich müssen alle Prozesse, in denen der Hochstapler als Anwalt tätig war, neu aufgerollt werden.

Zwar nicht als Anwalt, aber als gelegentlicher Hilfsarbeiter bleibt der 49-Jährige der Kanzlei allerdings noch länger erhalten: Er schuldet seinem Chef 27.000 Mark.

Quelle:
http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,155607,00.html

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
schmaukinh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

und noch eine Sache der typ ist weil jemand gefragt hatte doch gewerblicher Verkäufer...

aber der eigentliche Hammer ist das der ebay-Typ Wolf heisst und die angebliche Anwältin Wolf-Rohrbach also ich weiss nicht keine vorhandene Tele..und kein weiterer Eintrag bei der Auskunft riecht sehr nach Verarschung find ich...

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