ebay - Radio ersteigert, Stein erhalten

8. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sacki83
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
ebay - Radio ersteigert, Stein erhalten

Hallo!
Ich gebe es ja nicht und versuche weiterhin bei ebay einzukaufen aber so langsam kostet es wirklich nerven.

Ich habe ein Blaupunkt MP3 Radio ersteigert, 119 € (inkl. Versand) an den Herren überwiesen. In erwartung auf mein neues Radio habe ich das Paket (Original-Karton vom Radio) sofort geöffnet und musste feststellen, dass sich in diesem Paket lediglich ein blöder Stein befand.
Mein Dad, der das ganze gesehen hat, ist dann mit mir erstmal zur Polizei. Haben dort eine Strafanzeige gestellt.
Was kann ich noch tun? - Beim Käuferschutz von ebay... ist es dabei nicht so, dass ich, wenn ich diesen nutze keinerlei Ansprüche mehr geltend machen kann?

Schönen Dank schon mal.
Andi

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Nein , Sie treten nur Forderungen in Höhe der durch den Käuferschutz u.U. geleisteten Zahlung an diesen ab .

Beispiel :

119 Euro - Versand 7 Euro - Eigenbehalt 25 Euro = 87 Euro Versicherungsschutz durch eBay .

Sie haben die Möglichkeit darüber hinausgehende Forderungen , also den Selbstbehalt , Versandkosten , Kosten für Mahnverfahren / Eintreibung / Anwalt , Verzugszinsen auf diese Summe etc. auch darüber hinaus zivilrechtlich einzutreiben .

Sie sollten von nun an zweigleisig fahren :

alles nötige für den Käuferschutz veranlassen und beantragen - gleichzeitig aber auch zivilrechtlich die gesamte Summe ohne Abzug einer möglichen Leistung durch eBAy einzufordern .

Sollte der Käuferschutz zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich einspringen läßt sich die Summe immer noch reduzieren.

Musterschreiben und weiterer Ablauf etc.:

http://www.internetrecht-rostock.de/mahnbescheid-allgemein.htm

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

kann man die auktionsnr. erfahren?

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sacki83
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Klar! Die auktionsnummer ist die: 4507900330

Schönen Dank schon mal für die super Antwort!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

bestätigt wird hier mal wieder die traurige gewissheit, dass es dinge im leben gibt, die man eigentlich kaum glaubt....die dreistigkeit nimmt wohl immer mehr zu und die hemmschwelle der menschen immer mehr ab. was heißt: vorsicht bei null-feedback-mitgliedern :-((

sie müssen ja wahrscheinlich nachweisen, dass die ware NICHT im paket war. kam es denn mit dhl? denn da ist doch m.E. das gewicht aufgedruckt und wenn sie z.b. ein paket mit einem 3kg-stein erhalten haben...dann ist klar, dass so viel kein radio wiegt!!!

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"sie müssen ja wahrscheinlich nachweisen, dass die ware NICHT im paket war."

Nein, nachweisen muß er nichts . Es liegt dem Verkäufer / Versender anheim , den Nachweis für den erfolgten Übergang der (Gegen-)Leistungsgefahr - beim nichtgewerblichen Händler mit Übergabe an den Transporteur - zu erbringen .

Umgekehrt kann der Käufer dieses natürlich durch entsprechende Indizien / Nachweise - Zeugen , Paketaufkleber mit Gewicht etc. - erheblich erschweren bis unmöglich machen ... :)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sacki83
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten morgen!
Also ich habe das Paket im beisein von meinem Nachbarn und meinem Vater geöffnet, ich denke mal, dass das ausreichen wird, wenn ich die beiden als Zeugen aussagen lassen werde, wenn es denn soweit kommt, dass es vor Gericht geht.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen