ebay Systemfehler vor Auktionsende

22. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Wumbaba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
ebay Systemfehler vor Auktionsende

Hallo allerseits,

ich möchte folgendes Problem schildern:

Haben bei ebay ein Auto zum ersteigern angeboten. Kurz vor Ende der Auktion war die Auktion verschwunden. Bieter meldeten sich, weil sie nicht mehr mitbieten konnten. Die Auktion wurde beendet ohne das Interessenten mitbieten konnten. Ebay kontaktiert und Vorfall beschrieben. Ebay antwortet am Problem vorbei: "sie könnten keine Gebühren erlassen". Erneut Beschwerde eingereicht und Vorfall mit Screenshots und Aussage eines Interessenten, das er 15 Sekunden vor Schluss sein Gebot nicht abgeben konnte, da die Auktion angeblich zurück gezogen sei, was ja nicht stimmt da die Auktion später als beendet erklärt wurde.
Der letzte Bieter bot 1,53 Stunden vor Schluss und will jetzt natürlich das Auto.

Wer weiss etwas über einen solchen Vorfall/Systemfehler. Der Schaden ist nicht zu beziffern. Es könnten vermutlich einige Hundert Euro sein, die uns dadurch entgangen sind.


vielen Dank für entsprechende Hinweise

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@Wumbaba

Sowohl dein Angebot zum Verkauf wie auch die Gebote sind verbindliche Willenerklärungen und ein Kauvertrag kommt nicht erst zum (regulären) Auktionsende zustande sondern grundsätzlich auch bei einer vorzeitigen Beendigung (vgl § 10 der ebay AGBs). Dass vor Beendigung der Auktion keine Gebote mehr abgegeben werden konnten, ist vergleichbar.

Gründe für eine Anfechtung des Kaufvertrages sind nicht ersichtlich, da ein niedrigerer Preis als erwartet kein gesetzlicher Anfechtungsgrund ist.

Du wirst das Auto dem Verkäufer übereignen müssen, da ein gültiger Kaufvertrag besteht.

Theoretisch könntest du Schadenersatzansprüche gegenüber Ebay geltend machen. Allerdings ist der Schadenersatz lt. den Ebay AGBs, denen du zwangsläufig zugestimmt hast, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, d.h. bei einfachen technischen Störungen ausgeschlossen (vgl. § 19 der Ebay AGBs).

Vor solchen unerfreulichen Dingen kann man sich nur wirkungsvoll schützen, indem man einen entsprechend hochen Startpreis festlegt.

Grüße, Borion

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wumbaba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Aber ist das wirklich so, dann ist man der Willkür und den technischen Fehlern vom Webseitenbetreiber ebay ausgesetzt. Das kann doch niemand ernsthaft wollen, weder ebay noch die Zahler des Auktionshauses, nämlich die ebay-Verkäufer/-Händler. Auch im Nachhinein ist man natürlich schlauer, aber hätte, wenn und aber können die Rechte eines Bürgers ebenso wenig schützen wie die Uneinsichtigkeit eines Websitebetreibers. Denn ebay hat sicherlich kein Interesse an negativen Schlagzeilen, aber so lange das Geschäft läuft, ist das vermutlich irrelevant.

Ich habe ebay in meiner weiteren Beschwerde darauf hingewiesen, dass die Grundsätze bei Systemausfällen
im vorliegenden Fall erfüllt sind und zumindest die
Gebühren erstattet werden müssen. Würde ebay dazu nicht stehen, wird deutlich wie ebay es mit der Einhaltung Ihrer
eigenen AGBs hält...

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 488x hilfreich)

quote:
dann ist man [...] den technischen Fehlern vom Webseitenbetreiber ebay ausgesetzt


Das ist man bei jedem System.

Mal dumm gesagt, wenn du dein Auto in einer Kleinanzeige als "Preis VS" reinstellst und ein Interessent bietet dir um 12:00 den Preis von 1000 EUR und um 15:00 entscheidest du dich "OK, ich verkaufe es dir für 1000", und dann stellt sich heraus, um 14:00 wollte dich jemand anrufen von 1200 EUR bieten, kam aber wegen Problemen mit der Leitung nicht durch, dann kannst du auch nicht die Teledumm in Regreß nehmen (oder den Vertrag auflösen), weil du durch technische Probleme nicht alle Angebote zur Kenntnis nehmen konntest.

In der Praxis könnte es auch problematisch sein, das gerichtsfest zu belegen. Als eBay-Anwältin würde ich jeden Zeugen auseinandernehmen, ob er sicher ist, sich nicht verklickt zu haben etc. Wenn du es überhaupt schaffst, einen der mutmaßlichen potentiellen K zur Aussage zu bewegen.
Und dann könntest du immer noch nicht beweisen, wie hoch der Endpreis denn dann gewesen wäre (ohne Kenntnis des eingegebenen Gebotes des Käufers), den Beweis müßtest du also erst von eBay beiziehen lassen etc.

quote:
Gründe für eine Anfechtung des Kaufvertrages sind nicht ersichtlich, da ein niedrigerer Preis als erwartet kein gesetzlicher Anfechtungsgrund ist.


Naja, der TE würde ja nicht wegen des Preises anfechten, sondern weil seiner Ansicht nach wegen des irregulären Verlaufes kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Problem ist die Anspruchsgrundlage, weswegen sollte man die Willenserklärung (da gab es ja nur eine, beim Einstellen) anfechten können, Irrtum und Täuschung sind ja nicht erkennbar.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

quote:
Naja, der TE würde ja nicht wegen des Preises anfechten, sondern weil seiner Ansicht nach wegen des irregulären Verlaufes kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Problem ist die Anspruchsgrundlage, weswegen sollte man die Willenserklärung (da gab es ja nur eine, beim Einstellen) anfechten können, Irrtum und Täuschung sind ja nicht erkennbar.


Ja genau, es liegt weder ein gesetzlicher Anfechtungsgrund vor noch sehen die sogenannten Ebay Grundsätze für diesen Fall eine Anfechtungsmöglichkeit vor.

Und der BGH hat ja bereits grundsätzlich entschieden, dass es sich bei einer Auktion auf Ebay um ein grundsätzliches verbindliches Angebot handelt.

Sehr ärgerlich für den Verkäufer, aber juristisch kommt er aus der Geschichte nicht mehr raus.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1175 Beiträge, 746x hilfreich)

Ist es denn erwiesen, dass es sich um einen Systemfehler seitens ebay handelt?
Laut EP stützt sich TE auf die Aussage eines Interessenten.
Evtl. lag es aber auch an einer schlechten I-Net Verbindung des Bieters.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wumbaba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Wir selbst konnten die letzten Minuten und Sekunden an meinem PC nicht mitverfolgen, bei Aufrufen der noch als Aktiv gekennzeichneten Auktionen, im vorliegenden Fall war es nur die mit dem Auto, erschien nicht die Auktionsseite sondern nach mehrmaligen Aufrufversuchen nur der Hinweis: "Es tut uns leid, aber diese Seite ist derzeit nicht verfügbar." An einem anderen PC hat ein Beobachter festgestellt, dass das Angebot nicht mehr
unter den Beobachteten Artikel zu finden war, mit dem Hinweis: Einige Ihrer Daten sind zur Zeit nicht verfügbar, Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut",
dort ist das Angebot auch nicht unter den "Beendeten" aufgeführt. Ein weiterer Beobachter und Interessent teilte uns per SMS mit, dass er es schade findet, dass wir die Auktion zurückgezogen hätten, da es ihm nicht möglich war mit zu bieten.
Meine Versuche an die Daten des Auktionsgegenstandes zu kommen verliefen auch nach Ende der Auktion frustran, da
erhielt ich u.a. den Hinweis: "Unbekannter Artikel - Die Artikelnummer 123456789 ist bei ebay.com offenbar nicht gültig. Bitte gehen Sie zurück und versuchen es erneut."
oder auch folgende Meldung in Mein ebay: "Einige Ihrer Daten sind zur Zeit nicht verfügbar, Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut" und der Versuch einem Mitglied eine Nachricht zu senden schlug fehl mit dem Hinweis: "Der Artikel zu dem Sie eine Nachricht senden möchten ist ungültig". Ein Interessent schrieb die Nachricht: "Ich habe für das Auto geboten, 15 Sekunden vor Schluss ist das Angebot nicht mehr vorhanden gewesen."
(Alle diese Hinweise habe ich per Screenshot gesichert, da auffällig viele Störungen kurz hinter einander und diese auch an ebay gesendet)

Es hatten also mehrere Personen von verschiedenen PCs aus nicht die Möglichkeit zum Zeitpunkt der letzten Minuten/Sekunden vor Schluss an die Auktion ran zu kommen. So war auch das letzte Gebot ca. 2 Stunden vor Ende der Auktion gemacht worden.

Abschliessend danke ich für die Hinweise hier, hatte mich erstmals für mein Problem hier angemeldet, da ich 10 Jahre ebay Auktionen mitmache und so etwas noch nicht erlebt habe. Wie es aussieht stehen die Chancen schlecht, dass ebay seinen Fehler einräumt und angemessen reagiert.

Vielen Dank nochmal für die Unterstützung! Wir werden das Auto an den Letztbietenden übergeben und ebay um Rückerstattung der Gebühren ersuchen.

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Huhu, ich wollte am Sonntag Abend ein Geburtstagsgeschenk für meinen Sohn ersteigern und da kam auch dieser Systemfehler.
Der Artikel existierte laut Ebay plötzlich nicht mehr (einen Tag später war er aber wieder problemlos aufzurufen).
Hab mich auch geärgert- aber was will man machen?


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Wumbaba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

ebay hat nach nochmaliger Prüfung des Sachverhaltes Gebühren erstattet, das ist doch auch akzeptabel.

Vielen Dank für alle die mir geschrieben haben und mir etwas zur Rechtslage erklärten.

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

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