Guten Tag,
Ich hätte eine Frage, und zwar hab ich vor ein paar Wochen einen Artikel auf eBay ersteigert: Wert 1100€. Der Verkäufer ist Privater Verkäufer und ich bin Gewerblich auf eBay angemeldet.
Habe den Artikel leider Überwiesen, deshalb wird eBay da wohl nichts machen.
Laut Artikelbeschreibung ist der Artikel kaum benutzt und voll funktionsfähig.
Als der Artikel ankam war dieser defekt, an der Maschine ist eine Welle stark verbogen und Kugellager sind defekt. Dadurch erwärmt sich die Maschine stark und fing sogar nach kurzer Zeit zu rauchen an. Der Schaden entstand beim Verkäufer durch eine Fehlbenutzung, da dieser nicht die Bedienungsanleitung gelesen hat.
Wenn man den defekt kennt ist dieser bereits bei genaueren hinsehen auf den Artikelfotos ersichtlich, somit ist bewiesen das der defekt bereits beim Verkäufer vorhanden war.
Um die Maschine zu reparieren wären Ersatzteile im Wert von 210€ nötig, welche ich jetzt gerne vom Verkäufer erstattet hätte.
Der Verkäufer sagt er müsste mir das Geld nicht zahlen und ich könnte auch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, da er Privater Verkäufer ist, er die Rückgabe ausgeschlossen hat und von dem Schaden angeblich nichts wusste.
Er droht mir jetzt auch mit Anwalts und Lohnausfallkosten weil ich das Geld von ihm verlange.
Könntet ihr mir bitte sagen wer hier im Recht ist?
ob sich ein Anwalt bei dem Betrag lohnen würde oder ob ich zur Polizei gehen soll?
Vielen dank im Vorraus.
-- Editiert von Markus010394 am 15.11.2018 07:19
-- Editiert von Markus010394 am 15.11.2018 07:20
ebay Verkäufer verkauft defekten Artikel
Wenn er in der Artikelbeschreibung lügt muss er etwaigen Schaden natürlich bezahlen. Das hat mit einem Haftungsausschluss als privatverkäufer nichts zu tun.
Nur wie beweist man dass er vom Defekt wusste? Wie dass du als erfahrener Händler getäuscht wurdest?
Die beiden fragen musst du dir meiner Meinung nach auch stellen.
Das mit dem lohnkostenausfall ist übrigens völliger Schwachsinn. Vielleicht wäre es sogar gut ihm nahezulegen einen eigenen Anwalt aufzusuchen. Der ihm dann erklären kann dass man nicht einfach so Lügen darf in einer Artikelbeschreibung.
-- Editiert von mepeisen am 15.11.2018 08:49
- Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Zitat :Nur wie beweist man dass er vom Defekt wusste?
Das wäre eben dann relevant, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Falls nicht, dann genügt der Nachweis dass der Defekt schon bei Übergabe vorhanden war.
Ob dazu das Bild ausreicht, mag ich nicht beurteilen
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Hallo,
Du musst dem Verkäufer die Möglichkeit geben den Mangel zu beseitigen.Zitat:Um die Maschine zu reparieren wären Ersatzteile im Wert von 210€ nötig, welche ich jetzt gerne vom Verkäufer erstattet hätte.
Grundsätzlich ist das schon mal gut, weil damit klar ist, dass der Mangel bereits vor der Übergabe vorhanden war (sonst ist gerade das oft ein Streitpunkt).Zitat:Wenn man den defekt kennt ist dieser bereits bei genaueren hinsehen auf den Artikelfotos ersichtlich, somit ist bewiesen das der defekt bereits beim Verkäufer vorhanden war.
Dein Problem ist aber jetzt, dass du beweisen müsstest, dass der Verkäufer den Mangel auch kannte. Ich kann das nicht beurteilen, möglich ist beides (es gibt Mängel, bei denen Unwissenheit nicht glaubwürdig ist, aber genauso das Gegenteil).
Wer sagt, dass er ein erfahrender Händler sei? Insbesondere im Bezug auf diese Maschinen? Man ist als Gewerbetreibender bestimmt nicht automatisch Fachmann (wenn beispielsweise ein Arzt ein Auto kauft dann ist er vielleicht mehr Laie als so mancher Privatkäufer).Zitat:Wie dass du als erfahrener Händler getäuscht wurdest?
Andererseits spricht er nur von den Ersatzteilen, einbauen möchte er sie vielleicht selber - also doch Fachmann?
Stefan
Vielen Dank schonmal für die Antworten,
Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen, er hat nur geschrieben keine Rücknahme.
Ist es dann richtig, das wenn er nichts von dem Defekt wusste, auch nicht dafür gerade stehen muss?
Der Artikel weicht doch erheblich von der Artikelbeschreibung ab, ob er das jetzt wusste oder nicht, macht dann ja keinen unterschied oder?
Aso sollte ich doch das Recht haben vom Kauf zurückzutreten oder?
Zitat:Du musst dem Verkäufer die Möglichkeit geben den Mangel zu beseitigen.
Ja und nein. So wie ich es verstanden habe, hat der Verkäufer sowieso pauschal jede Gewährleistung und Mängelbeseitigung verweigert. Damit ist der Drops aus dieser Sicht ja gelutscht.
Zitat:Aso sollte ich doch das Recht haben vom Kauf zurückzutreten oder?
Meiner Meinung nach Ja. Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung. Und auf diese Verweigerung der Rücknahme kann er sich in so einem Fall gerade nicht berufen.
Zitat :Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen, er hat nur geschrieben keine Rücknahme.
Das dürfte, auch beim Welpenschutz eines privaten Verkäufers, nicht als Gewährleistungsausschluss zu verstehen sein. Das ist gut für dich!
Hast du die Weigerung der Kostenübernahme/Nachbesserung schriftlich?
Nur wenn die Gewährleistung ausgeschlossen worden wäre. Wurde sie, deiner Aussage nach, aber nicht. Der VK müsste dementsprechend Sachmängel nachbessern.Zitat :Ist es dann richtig, das wenn er nichts von dem Defekt wusste, auch nicht dafür gerade stehen muss?
Auch ist fraglich, ob die Unwissenheit des Mangels überhaupt mit der Art des MAngels vereinbar ist. Dann würde er sowieso nachbessern müssen, auch wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen worden wäre. Das wäre dann nämlich eine arglistige Täuschung.
Deiner Beschreibung nach sehe ich hier gute Chancen für dich den Mangel beim VK geltend machen zu können.
Er hat mir mehrmals schriftlich geschrieben, das er den Mangel nicht beseitigen wird, mir keine Teilrückzahlung zahlt und den Artikel auch nicht zurücknimmt.
Was soll ich jetzt am besten machen? Hilfts was wenn ich zu Polizei gehe? Oder lieber zum Anwalt? Kann man dann die Anwaltskosten auf ihn zu Schieben, da er sich auf eine Lösung des Konflikts weigert?
Zitat :Er hat mir mehrmals schriftlich geschrieben, das er den Mangel nicht beseitigen wird, mir keine Teilrückzahlung zahlt und den Artikel auch nicht zurücknimmt.
Durch die mehrfache Verweigerung jedweder Kooperation ist eine Inverzugsetzung entbehrlich. Er ist bereits in Verzug.
Das Problem: wenn der Mangel bereits auf dem Foto zusehen war, könnte er im Recht sein. Denn dann würde der Mangel als vereinbarte Beschaffenheit gelten.
Zitat :Hilfts was wenn ich zu Polizei gehe?
Dummheit und Ignoranz sind nicht strafbar ...
Die Polizei hilft da nicht - auch nicht, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Das ist reines Zivilrecht.
-- Editiert von fb367463-2 am 15.11.2018 22:56
Zitat:wenn der Mangel bereits auf dem Foto zusehen war, könnte er im Recht sein.
Ein Artikel ist immer in Gänze zu betrachten und wenn er eine Mängelfreiheit verspricht, dann hilft ihm das Foto auch nicht weiter.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
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