Über eBay wird in einer Auktion ein Polsterbett verkauft, im Auktionstext steht klipp und klar drin "Abholung und Bezahlung innerhalb einer Woche nach Auktionsende".
Der Käufer bittet per eBay-Mail den Verkäufer um Abholtermin zwischen xx und yy. Dem wurde zugestimmt. Auf Nachfrage des VK meinte K lapidar, "ihr Fahrer habe sie im Stich gelassen. Sie könne das Bett nicht zeitnah abholen".
Per Mail Abholfrist bis vor 3 Tagen gesetzt da der Platz dringend benötigt wird. Keine Reaktion. War ja abzusehen.
Was tun?
Auf eMails sowie Meldung eines nicht bezahlten Artikels wird nicht weiter reagiert, das Bett steht umfangreichen Arbeiten im Lagerraum im Wege und muss immer hin- und hergerämt werden. Was den K nicht weiter interessiert.
K will die Sache wohl aussitzen ....
geplante Vorgehensweise im Worst Case:
K schriftlich (Einschr. mit RS) jetzt letzte Frist setzen. Verzug war ja schon vorhanden (Abholtermin ergab sich aus Auktionstext), also ist bereits Verzugsschaden eingetreten (Notwendigkeit eines Anschreibens) und man könnte das Schreiben mit 6 Eur in Rechnung stellen.
Fragen:
Geld könnte man per MB eintreiben. Sind zwar nur Peanuts, aber konsequent sollte man sein.
Wie kann man die Abholung durchsetzen? Ist mir jetzt einigermassen schleierhaft. Kann man nach Fristablauf und Androhung der Abholung über eine Spedition dies tatsächlich selbst vornehmen?
Oder wäre ggfs. Erheben einer Einlagergebühr (1 Eur / Tag) und Abwarten das milderere Mittel?
-S.G.
-----------------
""
ebay: Ware wird nicht abgeholt, weiteres Vorgehen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Man kann nicht jmd. zu seinem Glück zwingen
In dem Fall leider gar nicht.
Worst Case umgekehrt wäre: Der Käufer/in bezahlt die Summe und holt trotzdem die Ware nicht ab (nach dem Motto: Ich kanns eh nicht abholen, kannst du weiter verkaufen etc.).
Ich weiß nicht, wie das jetzt abläuft, aber früher konnte man bei ebay den 2.Höchstbietenden kontaktieren.
Ansonsten schnell Ebay melden, Ware nochmal reinsetzen und die Dauer verkürzen.
-----------------
" "
quote:
Geld könnte man per MB eintreiben.
Nein, sondern nur per Zahlungsklage "Zug-um-Zug"!
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Käufer schriftlich in Verzug setzen, Frist 14 Tage nach Datum, per Einschreiben (RS ist eher sinnlos)
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Vorschlag:
....
Seit dem xx befinden sie sich in Zahlungs- und Annahmeverzug.
Hiermit setze ich ihnen eine letzte Frist bis einschließlich xx, die Ware bei mir abzuholen und die Rechnung zu bezahlen.
Korrigierte Rechnung: Ware: xx EUR
Mahngebühr 5 EUR
Nach Fristverstreich erlaube ich mir, für die Einlagerung Ihres Eigentums je angefangenen Kalendertag 1 EUR zu berechnen.
.....
Geht das so oder ist die Einlagerungsgebühr nicht durchsetzbar?
-- Speedy
-----------------
""
Die Mahngebühr kan man berechnen, ist aber nicht durchsetzbar.
Die Einlagerungsgebühr hängt davon ab, welches Volumen der Artikel einnimmt und wo er gelagert wird.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
32 Antworten
-
6 Antworten