ebay betrug ??

20. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
romolus
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
ebay betrug ??

hallochen in die runde
ich habe bei eBay eine drehmaschine der firma quantum verkauft
die maschine ist ca.1 jahr alt und hat noch ca. 4 jahre garantie
ich habe sie damals bei bauhaus als einzelstück erworben wobei bauhaus das problem hatte bedienungsanleitung und zubehörteile zu finden (kein ovp )
nach einiger zeit und sucherei fanden sie auch bedienungsanleitung und zübehör für diese maschine
als die maschine nur noch als störend bei mir im keller rumstand dachte ich verkaufen bei ebay
zur artikelbeschreibung nahm ich die mitgelieferte bedienungsanleitung zur hilfe weil ich eigentlich überhaupt keine ahnung von drehmaschinen habe
auf der bedienungsanleitung standen 3 maschinentypen wobei eine unterstrichen war 210X400 Vario
als die maschine nach 10 tagen erfolgreich versteigert wurde meldete sich der käufer (aus münchen) nach 3 tagen bei mir und wollte sie persönlich abholen
weil versand ausgeschlossen war
2 tage später kam er zu mir um die maschine abzuholen als er dann kam führte ich ihm die maschine in allen funktionen vor wobei er sehr zufrieden war !!
wir mußten aufgrund des hohen eigengewichtes der drehmaschine (ca.150kg) zerlegen um sie vom keller in sein auto zu verladen
ca 2 tage später rief mich der käufer erbost an und sagte zu mir das es keine 210X400 vario sei sondern eine 210X400
er hatte mir dann ein angebot gemacht wobei er statt die ersteigerten 843,-euro nur noch insgesammt 250,-euro zahlen wollte (jetziger wert mit reichlich zubehör ca. 1200,- euro )
wenn ich nicht auf sein angebot eingehen würde dann gehe er zur polizei und macht wegen betruges eine anzeige
bei e-bay hat er mir gedroht eine schlechte bewertung abzugeben und hat mich auch schon da angeschwärzt wegen betrug
habe mich daraufhin auch schon bei e-bay gerechtfertigt
was soll ich denn jetzt machen ?????
vielen dank im vorraus für eure antworten

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Betrug liegt mangels Vorsatz ja nicht vor, also ist die strafrechtliche Seite unproblematisch.

(Außer Sie haben sich Dinge geleistet wie dem K zu sagen "ist doch nicht mein Problem", dann wird man möglicherweise doch Vorsatz unterstellen.)

Der K dürfte aber Anspruch auf eine Maschine wie angeboten haben, da Sie ja eine bestimmte Version zugesichert haben.
Ob Sie da noch so einfach wegen Irrtums anfechten können, ist zumindest nicht ganz klar. (Stichwort: unverzüglich = max. 14 Tage etc.)

Ob eine Preisminderung wie vom K verlangt angemessen ist, müßte ein Fachmann beurteilen; hier dürfte niemand diese Maschinen kennen.

-- Editiert am 20.05.2009 10:27

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#2
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
...hier dürfte niemand diese Maschinen kennen...


Es ist eine baugleiche Maschine, nur das bei einer Vario eine stufenlose Drehzahl der Hauptspindel eingestellt werden kann. Bei der Quantum 210X400, um die es sich offenbar, laut aussage des Käufers handelt, ist die Drehzahl nur 6 stufig einstellbar. Und das macht den Unterschied aus, welcher nicht unerheblich ist.
Warum der Kaufer kulanter weise nicht vom Vertrag zurück tritt, da er ja den
Mecedes haben wollte und nicht den Opel-Corsa ist nicht so recht nachvollziehbar.

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#3
 Von 
romolus
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe den käufer die maschine extra vorgeführt mit verstellung der drehzahl mittels keilriemen auf der riemenschebe
da wir ja auch wie beschrieben die maschine komplett zerlegt haben hätte sofort bei der demontage und bei den erläutern der funktionen ihn das sofort auffallen müssen

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#4
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

müssen, sollen, können.... Du hast eine Vario versprochen und keine geliefert. Sollte bei eurer Demontage keine nachweisbare Nebenabrede zum Kaufvertrag getroffen worden sein, ist der Käufer hier im Recht und du wirst da ganz schön ins Schwitzen kommen (Dumpingangebot vom Käufer, Schadensersatz, eventuell das Teil wieder abholen und die Käuferauslagen auch noch erstatten). Das passiert eben, wenn man etwas verkauft von dem man keine Ahnung hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> da wir ja auch wie beschrieben die maschine komplett zerlegt haben hätte sofort bei der demontage und bei den erläutern der funktionen ihn das sofort auffallen müssen

Vielleicht kennt der K sich genau so wenig mit den Maschinen aus wie der VK und hat erst später erfahren, daß er da ein "kleineres" Modell bekommen hat.

Jedenfalls wird man nicht argumentieren können, der K habe der Lieferung eines Aliud schon deswegen zugestimmt, weil er bei Übergabe nicht sofort reklamiert oder die Mitnahme verweigert hat.

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#6
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Info an @IfYouSeekAmy :
Es ist kein "kleineres" Model, nur die Schaltung hakt etwas beim beschleunigen.
;) nichts für Ungut ein bissel Spaß muß ja auch sein.

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