Hallo,
Anfang des Jahres habe ich bei einem Händler ein Notebook ersteigt, das noch eine Restgarantie des Herstellers bis Mitte des Jahres haben sollte (war u.a. ein Grund für die Kaufentscheidung). Nach ca. 4 Wochen stellte sich bei der Aufrüstung des Speichers heraus, dass das Notebook einen Defekt hat. Auf der Homepage des Herstellers habe ich dann die Garantieanngaben anhand der Seriennr. überprüft und musste feststelle, dass diese bereits im Feb. abgelaufen war. Ich habe das Notebook entsprechend reklamiert. Das erste Austauschexemplar hatte wieder einen Defekt und war ebenfalls ohne Restgarantie. Jetzt habe ich das zweite Exemplar bekommen - und wieder ohne die im Angebot beworbene Restgarantie. Auf Rückfrage erklärte mir der Verkäufer, dass er kein entspr. Notebook anbieten könne (obwohl von den angebotenen 18 Exemplaren nur das eine verkaufte wurde!).
Meine Frage lautet nun: Muss ich mit damit abfinden oder kann ich auf die Erfüllung des Kaufvertrages pochen bzw. davon zurücktreten?
Noch eine Anmerkung zu der Herstellergarantie: So lange das Notebook noch in der Garantiezeit ist besteht die Möglichkeit, die (optionalen) Recovery-CDs dafür zu erhalten .
Gruß und schon mal danke für Ratschläge
Jens
ebay: beworbene Eigenschaft fehlt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Guten Morgen;)
Also, so wie ich das heraus lese, hast du ein Notebook bei einem Händler gekauft?! Demnach müsste der H dir eine Gewährleistung geben, mind. 1Jahr sonst 2 Jahre. Wie das mit der übertragung von Garantie beim Händler ist, weiss ich nicht, bin aber der Meinung wenn jemand gewerbl. Verkäufe tätigt, er dafür *grade* zu stehen hat.
Abgesehen davon hast du auf jeden Fall ein Recht auf die besagte Beschaffenheit, also die Garantie. wenn er diese nicht erbringen kann, fehlt diese Voraussetzung und du kannst m.W. den Vertrag wandlen, sprich zurück treten.
Ich nehme an, einen Link kannst du nicht posten ?
Sollte ich mich irren, werde ich wohl schon korrigiert werden;)
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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
Das ebay-Angebot hatte folgenden Wortlaut:
"Herstellergarantie: bis zum 06.06.2006, die restliche Gewährleistung übernehmen selbstverständlich wir"
Der Händler bietet zwar wieder vergleichbare Notebooks mit einer Restgarantie des Herstellers an, jedoch nicht mit der Ausstattung (u.a. nur mit Windows XP Home).
Bei den Notebooks handelt es sich übrigens um Leasing-Rückläufer (hier liegt vermutlich auch für den Händler das Problem: keine entspr. Rückläufer).
Gruß
Jens
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