ebay erstattet Geld für verschickte Ware

12. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
ebay erstattet Geld für verschickte Ware

Habe privat eine teure Vase verkauft und verschickt. Die Vase kam nicht an. Die Sendungsinformation zeigte, daß das Paket unterwegs verloren ging. Ich reklamierte und erfuhr dann, daß Hermes die Sendungsnummer geändert und das Paket verspätet zugestellt hat. ebay hat dem Käufer das Geld erstattet. Ich habe Einspruch eingelegt aber die stellen sich quer.
Verstehe ich das richtig, daß das Versandrisiko bei Privatverkauf beim Käufer liegt? Im Grunde ist es egal was man macht, der Käufer bekommt immer Recht, der kann behaupten was er will. Der Käufer hat auch nicht gesagt, daß das Paket inzwischen angekommen ist.
Kann ebay einfach Regelwerke erschaffen, die die Gesetze ausser Kraft setzen? Und kurze Fristen in denen das nicht zu klären war. Hermes hat sich erst gemeldet als der Fall schon zu war.
ebay hat den Käufer zur erneuten Zahlung aufgefordert aber der rührt sich nicht mehr. Damit haben sie zugegeben, daß mir die Kohle zusteht. Wie bekomme ich ebay dazu mir mein Geld wieder rauszurücken? Der Käufer hat jetzt Ware und Geld dank Käuferschutz und ebay wäscht die Hände in Unschuld. Die haben das so entschieden, meines Erachtens nicht rechtens und müssten mir mein Geld auszahlen. Kann man da noch was machen?

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 36x hilfreich)

Ja, da kann man was machen, aber auf dem zivilrechtlichen Weg. Und nicht über ebay.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Kann ebay einfach Regelwerke erschaffen, die die Gesetze ausser Kraft setzen?


Das tun sie doch gar nicht.

Zitat (von papalagi):
Wie bekomme ich ebay dazu mir mein Geld wieder rauszurücken?


Vermutlich gar nicht.

Zitat (von papalagi):
Die haben das so entschieden, meines Erachtens nicht rechtens


Du hast dem aber zugestimmt.

Zitat (von papalagi):
Kann man da noch was machen?


Ja, den Käufer auffordern die Vase zu bezahlen.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Kann man da noch was machen?

Ja, den Käufer gerichtsfest abmahnen und nach fruchtlosem Fristablauf den Käufer auf Zahlung verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Haben sie versucht. Wie Paypl. Da hat BGH nicht mitgemcht.



Bei was hat der BGH nicht mitgemacht?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie ist denn ebay an den Kaufpreis gekommen?
Der Kaufpreis wurde Ihnen ursprünglich kurz nach Kauf nicht ausgezahlt?

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