ebay - falsche Artikelbeschreibung

16. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
mobo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay - falsche Artikelbeschreibung

Hallo,
ich hätte eine Frage zu einem Problem:

Bei eBay habe ich ein Bindegerät mit Thermobindemappen ersteigert.
Bei den Mappen war die Stückzahl, sowie die Rückenbreite angegeben. Die Anzahl stimmte, jedoch die Maßangabe der Rückenbreite nicht. Der Verkäufer hat sich um eine Zehner-Potenz vertan.
In der Auktion wurden 20mm, 30mm usw. angegeben und gekommen sind 2mm, 3mm. Insgesamt sind es über 900 Mappen.
Ich habe dem Verkäufer angeboten, dass er mir die 20mm Mappen erstattet, da ich sie benötige und auf den Rest könnte ich verzichten. Stattdessen hat er mir den Vorschlag gemacht, entweder 20EUR auf mein Konto zu überweisen oder dass ich alles zurück schicke. Ich möchte es aber behalten und 20EUR sind meiner Meinung nach zu wenig als Nachbesserung, da die 20mm Mappen weit aus mehr kosten würden. Eine Rechnung wurde ebenfalls ausgestellt.
Sehe ich das richtig, dass ich dann eigentlich das Recht hätte auf einen Ersatz der richtigen Mappen?
Wie würden meine Chancen aussehen, wenn ich einen Anwalt einschalten würde?
Wie kann ich vorgehen?

Ich bedanke mich im Voraus.
Gruß

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Sehe ich das richtig, dass ich dann eigentlich das Recht hätte auf einen Ersatz der richtigen Mappen?


Ja.

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#2
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Na die Frage ist doch ob sich der Aufwand lohnt. Der Anwalt schreibt nen Brief, der kostet dich Geld, der verkäufer antwortet nicht und es zieht sich in die Länge. Die Anwaltskosten wirst du wohl erstmal auslegen müssen und später zivilrechtlich einklagen.

Was sagt Ebay dazu ? Du hast doch Käuferschutz.

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#3
 Von 
mobo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kosten wären nicht so das Problem, da ich Rechschutz habe. Es ist nur halt etwas nervig. Aber im Grunde genommen hat man dann damit nicht mehr soviel zu tun, da sich der Anwalt drum kümmert.

Ich habe es ebay noch nicht gemeldet, da ich gehofft habe, mich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen. Aber als ich 30EUR wollte, stellte er sich quer und meinte dass ich doch die Sachen zurück schicken soll.
Könnte dann so ein Urteil fallen, dass ich das Produkt einfach zurück schicken soll? Oder ist es meinte Entscheidung, ob ich auf eine Nachbesserung bestehe oder es zurück sende?

ebay wird wohl auch erst versuchen, dass wir uns auf einen Kompromiss einigen.

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#4
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Ebay wird gar nichts versuchen, die jetzt noch 200 Leute in Dreilinden sind sowieso nur Aushilfskräfte. Falls du mit Painpal bezahlt hast - kannst du aber einfach Druck machen und erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel melden - PP entscheidet dann sowieso zu deinen Gunsten.

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#5
 Von 
mobo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe leider nicht über paypal gezahlt. Aber wie schon gesagt, ich will das Produkt behalten.
Also komm für mich nur eine Nachbesserung in Frage.

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#6
 Von 
mobo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat sonst noch wer einen Vorschlag?

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Entweder der macht freiwillig was du willst oder nicht. Dann kannst du in in einem Rechtsstaat mit der Klage zwingen.
Auch die Russenmafia hat sich bewährt.

Was erwartest du für Vorschläge. Nimmt die 20 Euro oder Klage.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#8
 Von 
mobo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde nur gerne wissen, wie dann die Chancen für mich aussehen würden um zu gewinnen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Du gewinnst das Verfahren auf jeden Fall. Nur zwischen gewinnen und dann den Schaden ersetz zu bekommen ist auch noch etwas Weg.
Er muss liefern was vereinbart wurde.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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