habe vor ca. 2 wochen ein handy ersteigert. habe auch dann das geld überwiesen und dem verkäufer ca. 10 tagen sicherheitshalber zeit gegeben um das handy zu liefern, da ich demnächst im urlaub fliege und bis dahin das handy benutzen möchte. leider werde ich 2 monate weg sein und das handy aus privaten und geschäftlichen gründen auch dort benutzen. nun erfuhr ich, dass der verkäufer das handy nicht hat sondern es erst sich besorgen muss durch ein zwischenhändler. dieser prozess hatte sehr lange gadauert und nach 2 wochen ist noch nichts angekommen.da ich in kürze wegfliege habe ich den vertrag gekündigt da dass handy erst nach 3 wochen geliefert wird.
FRAGE: der verkäufer verlangt ein gewissen betrag der ebay-gebühren.soll ich diese bezahlen oder muss ich es nicht? verkäufer ist mittlerweile kein ebay mitglied mehr.. danke!!
Verkäufer verlangt ein gewissen Betrag der ebay-Gebühren?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo!
FRAGE: der verkäufer verlangt ein gewissen betrag der ebay-gebühren.soll ich diese bezahlen oder muss ich es nicht? verkäufer ist mittlerweile kein ebay mitglied mehr.. danke!!
Der Verkäufer und Sie müssen einvernehmlich erklären, das der Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist. Dann erhält er die Verkaufsprovision von Ebay zurück. ergo: Kein "Schaden" kein "Ersatz".
Frage zurück: Haben Sie den Verkäufer schriftlich (Einschreiben) in Verzug gesetzt?
Und über welchen Zeitrahmen reden wir hier?
Nur die 10 Tage oder geht es schon länger?
Gruß
MKausG
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
also per email habe bin ich dann aus den vertrag zurückgetreten.jetzt sind es schon 2 wochen und habe immer noch nichts. letzte woche hatte er mir versprochen dass handy diese woche zu liefern aber immer noch nichts. jetzt hatte er nächste woche gesagt.
>Der Verkäufer und Sie müssen einvernehmlich erklären, das der Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist<
wie kann ich sowas schreiben.gibt's dafür ein formular und geht's auch per email? und auf welche gesetzte kann ich mich zurückrufen? danke!!
Sie haben dem Verkäufer bereits gemailt, daß Sie vom Kauf zurücktreten. Mit dieser Mail kann sich der Verkäufer die Provision von ebay erstatten lassen.
Nach dem Fernabsatzgesetz können Sie bis 14 Tage nach Erhalt der Ware vom Kauf zurücktreten (der Verkäufer handelt offensichtlich gewerblich), und das haben Sie getan. Sie brauchen also nichts mehr zu tun. Es ist alles erledigt, der Verkäufer hat keine Ansprüche an Sie.
Guten Flug und schönen Urlaub!
Bear
danke!nun, gilt das 14 tage rückgaberecht wenn ich die ware noch nicht bekommen habe?er verlangt nämlich storniergebühren. und gilt das 14 tage recht auch für ebay?ich weiß ja nicht ob dies gilt und bin mir sehr unsicher.danke!!
Ein ebay-Kauf bei einem Händler ist wie ein normaler Kauf im Versand. Daher gilt das Fernabsatzgesetz.
Stornogebühren darf er nicht verlangen, schon garnicht, wenn er nicht liefern kann. Der Verkäufer kann froh sein, daß Sie sich nicht das Telefon schicken lassen und dann gleich auf seine Kosten wieder zurückschicken.
Er versucht nur, Sie einzuschüchtern und hofft, daß Sie aus Angst bezahlen. Vergessen Sie ihn einfach, streiten Sie nicht mit ihm herum.
Bear
gilt das 14 tage rückgaberecht wenn ich die ware noch nicht bekommen habe?
Selbstverständlich.
Sie haben nämlich schon mal a priori (von Anfang an) ein Rücktrittsrecht.
Die *Frist*, nach der dieses erlischt, endet 14 Tage nach Lieferung.
Das bedeutet aber nicht, daß man erst nach Lieferung ein Rücktrittsrecht hat.
--- editiert vom Admin
Was Mareike hier schreibt ist absolut korrekt.
-> keinen ct. an den Verkäufer bezahlen!
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"Nützliche Infos auch <a href="http://www.steigern-sie-mit.de/html/ebayhilfe.html" target="FAQs">hier"
generell sollte man darüber nachdenken, dem VK die Provision zu erstatten, damit keine Verwarnung als unzuverlässiger Bieter erfolgt.
Da von Seiten des VK die eBay-AGBS nicht eingehalten wurden, kann/darf demzufolge auch keine Verwarnung ausgesprochen werden.
Gruss
MichiM
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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
Im Zweifelsfalle den rücktritt lieber per einschreiben senden,da emails nicht rechtsgültig sind
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"kampf den borg"
Habe auch ein Problem mit Händler von Ebay, der hat seine eigenen AGB bei seinen Angeboten. Nun steht dort, dass der Käufer die Rücksendegebühren bei Widerruf oder Reklamation bezahlen soll. Ich mußte vorauszahlen und habe eine miese Ware bekommen, die der Wertangabe inder Beschreibung nicht entspricht. Die Rücksendegeühren sind jedoch im Verhältnis zum Kaufpreis sehr hoch, sodass sich diese für mich nicht rechnet. Der Verkäufer bleibt aber stur und verweißt auf seine AGB. Ist das korrekt?
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"Viele Grüße Jacqueline"
Nein, diese AGB-Klauseln sind unwirksam.
Bear
Kommt drauf an - wenn der Wert der Ware unter 40 Euro (oder waren es 50?) WEuro liegt, muss der K erstmal die Rücksendekosten tragen. Diese müssen dann allerdings vom VK erstattet werden, wenn die Rücksendung berechtigt war.
@ Bear
Die Beschreibung der Frage war für deine Antwort zu allgemein - demnächst wird sich jeder darauf berufen, dass der VK keine eigenen AGBs haben darf...
Gruss
MichiM
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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
danke, stimmt,
Das mit den 40 Euro steht auch so in den AGB des Verkäufers
der Wert der Ware war unter 40 Euro. Dass ich die Rücksendegebühren bei berechtigter Reklamation zurückerhalte, davon hat er mir nichts geschrieben. Ich hatte auch Angst, ich sende die Ware zurück, und warte dann auf die Rückerstattung des Kaufpreies und der Versandgebühren. Ich mußte doch auch erst in Vorkasse gehen und habe dann die Ware erhalten. Ich habe das alles Ebay gemeldet. Inzwischen sind die 2 Wochen Widerrufsfrist um, und ich habe nur Email s geschickt, die wohl nicht zählen?
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"Viele Grüße Jacqueline"
Um was geht es denn genau (Link zur Auktion ist immer angebracht...)?
Willst du vom Kauf zurücktreten?
Wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, muss dem VK erstmal Nachbesserung angeboten werden.
Kann er das nicht (oder will er das nicht), kann der KV immernoch gewandelt werden.
Gruss
MichiM
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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
Die auktion ist schon beendet, aber der Verkäufer bietet sicherlich weiter an, bitte mal als Suchbegriff "Designer Korkenzieher Metall Edition" eingeben.
Nachbesserung geht nicht, die Ware ist für mich Schrott. Nachbesserung wurde auch nicht angeboten.
Ich wollte Wandlung, aber ohne Übernahme von Gebühren (Ebay, Rücksendegebühren, Prüfgebühr)
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"Viele Grüße Jacqueline"
Ist das der VK?
teletronica-trading_gbr
Was ist denn nicht angebracht?
Ein "Designer Korkenzieher" für ein paar Euro - das da keine Markenware bei rumkommt, ist wohl einleuchtend.
Wenn das Gerät allerdings nicht funktioniert, dem VK das Gerät zurückschicken und auf nachbesserung bestehen (Frist 14 Tage).
Verstreicht diese Frist, eine Nachfrist von 14 Tagen geben und dann den KV kündigen.
Gruss
MichiM
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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
teletronica-trading_gbr ist es nicht. Mein Verkäufer ist RM Handel und Vertrieb. Der wirbt damit, das seine Korkenzieher ehemals 229 Euro gekostet hätten, daß sie nur für ca. 15 Euro versteigert werden ist hier nicht wichtig. Ich hätte die Korkenzieher nicht erworben, wenn nicht die Wertangabe 229 Euro wäre. Für diesen Preis kann man hochwertige edle Korkenzieher erwarten, oder nicht, das ist für mich irreführende Werbung und fast Betrug.
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"Viele Grüße Jacqueline"
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