ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???

5. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)
ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???

Hi Leute,

muß ich bei einem gewerblichen Verkäufer bei einem Artikel von ca. 30 Euro auf die angegebene Vorkasse eingehen oder kann ich auch Lieferung gegen REchnung verlangen ??? habe glaube ich neulich so etwas bei gewerblichen VErkäufern und Vorkasse gelesen ?!

Da ich mir noch nicht sicher bin, ob ich den Artikel behalten möchte, wäre es mir so lieber und kann mir ev. das hin + her überweisne ersparen - ansonsten bezahle ich einfach seine RG und gut ist ...

Für einen Tip wäre ich Euch dankbar +++

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

>>muß ich bei einem gewerblichen Verkäufer bei einem Artikel von ca. 30 Euro auf die angegebene Vorkasse eingehen oder kann ich auch Lieferung gegen REchnung verlangen ???<<

angegebene Vorkasse = vorher bezahlen!! Oder wie verstehen sie das?

Dies ist allgemeine Praxis bei E-Bay.

Gruß doko

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#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Ganz sicher werden Sie nicht per Rechnung zahlen können, ich kann mir niemanden vorstellen der so scharf auf die baldige Pleite ist, das er dieses noch forciert.
In der Regel können Sie nur so bezahlen wie im Angebot angegeben.
Ein seriöser Händler bietet in der Regel Vorkasse, Nachnahme ( teurer) und evtl. ( bei höherwertiger Ware) Treuhandservice, an.


-----------------
"kampf den borg"

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#3
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

danke für die Antworten, dann werde ich den Artikel aber wohl eher erst gar nicht nehmen - allerdings sind jetzt schon ca. 18 Tage seid Auktionsende vergangen - kann ich dnn trotzdem den KV noch widerrufen - da im Fernabsatzgesetz steht - Rücgaberecht tritt erst nach Lieferun des Artikels in Kraft ???

Danke

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#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Zwar gibt es kein Fernabsatzgesetz mehr, aber Sie können immer noch widerrufen, da Sie den Artikel nich nicht erhalten haben.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

gibt es nicht mehr ?

für weitere infos wäre ich ihnen dankbar ...

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#6
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

Sie sind ein toller Ebayer,

erst kaufen, dann den Verkäufer 18 Tage warten lassen und dann zurücktreten, weil er nicht auf Rechnung liefert.
Bei mir würd´s dafür ne Rote geben und die erste Abmahnung durch Ebay.
Man kann vieles klären, selbst das Bezahlen
auf Rechnung räume ich manchen Kunden ein, aber Ihre Ansichten sind mir zuviel.
Vielleicht sollten Sie in Zukunft im Ladengeschäft kaufen, ich hoffe nur, Sie kaufen nie bei mir ein.

Viele Grüsse


Jan

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#7
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

Abwarten - bei Dir kaufe ich gleich den ganzen Laden leer und mache Dich dann pleite !!!

Toller Kommentar von Dir +++

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#8
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wie wollen Sie jemanden "pleite" machen indem Sie ihm den Laden leer kaufen???

selten doofer Kommentar von Dir !!!

( Ansonsten gebe ich Ihnen auch gerne meine Firmenadresse, wir akzeptieren Bar oder EC-Karte, auf Rechnung geht es natürlich nicht)

-----------------
"kampf den borg"

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#9
 Von 
inboxas
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)

@XYZ

ich schliesse mich Jan und lilicat an.

Du hast das Prinzig von ebay überhaupt nicht verstanden.

Kauf lieber im Laden.

Schade um die Zeit..........

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#10
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

Natürlich habt Ihr Recht, aber wenn man vom Verkäufer folgende eMal bekommt - ist das auch Quatsch mit Soße !!!

so gehts nämlich auch wieder nicht ...

Sehr geehrte(r),
trotz mehrerer Mahnungen haben Sie bis jetzt die Kaufabwiklung nicht abgeschlossen.
Bevor wir nun gerichtliche Schritte zur Erbringung unserer Forderung einleiten (Mahnbescheid und Pfändung durch den Gerichtsvollzieher), möchten wir Ihnen eine letzte Gelegenheit zur Zahlung geben.

Bitte überweisen Sie bis 15.10.2004:
Betrag: 20,50 EUR

Bitte beachten Sie!
Sie haben einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Bei Überschreiten der Frist kommen weitere Kosten auf Sie zu, die den Kaufwert der Ware bei weitem übersteigen können!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo XYZ,

wann kam denn die Mail? Nach den besagten 18 Tagen, oder nach wievielen Tagen?
Andere Verkäufer machen sich gar nicht erst die Mühe noch irgendwas zu schreiben, sondern dann gibt es nach 14 Tagen eine negative Bewertung.



-----------------
"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Also wenn ich sowas höre / lese geht mir echt die Hutschnur hoch.
Ersteigert, bezahlt nicht, will die Ware wahrscheinlich sowieso nicht und will diese aber trotzdem geschickt bekommen.
was glauben Sie denn wer das alles bezahlen soll?
Sie ja wohl sicher nicht.
Und ja, pleite machen kann so Jemand schon nen kleinen Ebayer.
Ganz viele falsche Ebay-IDs und dann solche Dinger durchziehen,gelle?
Wo ist der Verkäuferschutz?????

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Na ja, es ist nat. schade das der Händler keine Nachnahme anbietet, aber auf die Idee zu kommen, erst zu kaufen und dann 18 Tage zu warten um dann zu fordern! die Ware per Rechnung zu erhalten...
Wenn mir so etwas passieren würde, wäre ich mir sicher das der Kunde nicht vorhat zu zahlen, insofern finde ich die Antwortmail des Händlers sowohl sachlich als auch rechtlich korrekt.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

sachlich als auch rechtlich korrekt ???

Meine Antwort war folgende :

vorsicht vorsicht - ich habe momentan andere wichtige Dinge zu tun,
als mich um jede kleinste Überweisung zu kümmern, bei ebay müssen
Sie als Verkäufer eben einen längeren Zahlungsfluß hinnehmen !

Mehrere ! Mahnungen kann ich nicht verzeichnen !

Kunden mit Mahnbescheid, Pfändung, Inkasso gerichtlichen Schritten zu Drohen
halte ich für etwas verfehlt !!! denn dann mache ich einfach von meinem
14-tägigen Rückgaberecht nach Fernbabsatzgesetz Gebrauch und Sie können
Ihren tollen Artikel behalten +++

Vorkasse ist außerdem äußerst strittig bei gewerblichen Verkäufern !

Eintritt der Widerspruchsfrist beim Kauf von Waren: Die zweiwöchige
Widerrufsfrist bei Waren beginnt erst mit Eingang der Ware beim Empfänger zu
laufen, bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem
Eingang der 1. Teillieferung. Das Widerspruchsrecht erlischt spätestens vier
Monate nach Eingang der Waren beim Empfänger.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sturmfrisur
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 12x hilfreich)

Solche Käufer werfen auf alle Kunden bei Ebay ein schlechtes Licht. Seit ich hier im Forum die Diskussionen lese wundert es mich nicht mehr, dass manche Verkäufer überreagieren. Da braucht man ja wirklich Nerven wie Stahlseile.

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