ebay iPhone

14. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Toni1234
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay iPhone

Hallo, ich ahbe neulich das iPhone 3G von meienm Bruder verkauft. Ich hatte es im ebay als Auktion drinn aber dann kam ein Mann und hat mir priwat geschrieben dass er das Handy kaufen will. Wir ahben uns auf einen Preis geeinigt und jetzt meint er dass es eine Fälschung wäre und will sein Geld zurück.
Ich habe geschrieben dass dies leider nicht möglichg sei, weil 1. das iPhone original sein muss, 2. ich in der Auktion hingewießen habe dass ich keine Gewährleistung oder Sonsties gebe 3. kein Rücktausch und 4. als defekt verkaufe.
So war die Auktion drinn:


Hallo,
verkaufe hier ein iPhone 3G 32 GB in weiß.
Zur Vorgeschichte:
Mein Bruder ist ausgezogen und seitdem liegt das iPhone unbenutzt in der Schublade. Ladegerät ist nicht mehr auffindbar, hab ich aber neu bestellt (wird natürlich nachgeschickt)! Das Handy ist absolut Kratzerfrei außer vorne ganz unten ein kaum sichtbarer Kratzer. Fehlen tut nur der Kartenschlitten (bei ebay für 2 Euro). Da das Ladegerät noch nicht da ist, kann ich keine Angaben zur Funktion machen! Da ich kein Kontakt mehr zu meinem Bruder habe, kann ich ihn leider auch nicht fragen! Optisch ist es schonmal wie neu!
Im Lieferumfang:
-iPhone 3G 32 GB
-iPhone Handytasche
-iPhone 2 in 1 Ladegerät (wird nachgeschickt)

Viel Spaß beim Bieten!!!

Da ich keine Angaben zur Funktion o.Ä. machen kann, verkauf ich das iPhone ausdrücklich als defekt!
Von mir gibt es keine Gewährleistung, Garantie oder Sonstiges.
Umtausch nicht möglich!
Bitte überlegen Sie sich vorher ob sie darauf bieten möchten!

Mein Frage jetzt.. kann der Mann mir was anhaben?? Ich habe auf alles hingewießen, er hat es außerhalb der Auktion gekauft und ich bin der Meinung dass es ein originales ist (war haargleich mit dem des Kumnpels usw.)

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Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also wenn dein Käufer nachweisen kann, dass das bei dir gekaufte I-Phone kein originale ist, dann musst du dafür geradestehen, dass ist doch klar! Du kannst in der Auktion zwar was von keiner Gewährleisstung etc schreiben, aber das heisst noch lange nicht, dass du wenn es kein originales ist, dafür nicht geradestehen musst. Allerdings sollte der Käufer das auch handfesst belegen können.

Dann noch 2 weitere Dinge, auf die du dich einstellen solltest:

1) Du hättest das I-Phone nicht so einfach verkaufen dürfen, es gehört nicht dir, es gehört immer noch deinem Bruder!

2) Wenn du es als Auktion drin hattest und evtl schon ein Gebot vorlag beim beenden der Auktion, stell dich schon mal drauf ein, dass I-Phone dann zu dem damaligen Höchstpreis ebenso verkaufen zu MÜSSEN...

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#2
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

Frage: Wie kommt der Käufer darauf, dass es eine Fälschung ist und wie kann er das beweisen? Seine Vermutung reicht eher nicht aus... Und da Du sagst, es sei sicherlich keine Fälschung, hat der gute bislang so oder so keine haltbare Forderung gestellt.

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#3
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

quote:
Wenn du es als Auktion drin hattest und evtl schon ein Gebot vorlag beim beenden der Auktion, stell dich schon mal drauf ein, dass I-Phone dann zu dem damaligen Höchstpreis ebenso verkaufen zu MÜSSEN...




Kommt immer drauf an... Man muss ja einen Grund angeben, warum man die Gebote streicht und da gibt es keine Auswahlmöglichkeit "Verkauf außerhalb von Ebay" :grins:

Und wo kein Kläger - da kein Richter. Die Probleme kann sich der TE noch immer machen, wenn´s Akut wird^^

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#4
 Von 
Toni1234
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es lagen noch keine Gebote vor! Mein Bruder weiß mittlerweile von dem Verkauf und hat nichts gegen. Er hat das iPhone von nem Kumpel gekauft und hat gesagt dass er auch nie was von einer Fälschung o.Ä. weiß. Es sieht auch wie ein gewöhnliches iPhone aus, also Gewicht usw. An der Schaale steht auch iPhone designed by apple in california oder so.

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#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Gehen wir mal davon aus, der K sei im Recht mit seiner Behauptung (was er natürlich im Streitfall beweisen müßte).

quote:
Ich habe geschrieben dass dies leider nicht möglichg sei, weil 1. das iPhone original sein muss, 2. ich in der Auktion hingewießen habe dass ich keine Gewährleistung oder Sonsties gebe 3. kein Rücktausch und 4. als defekt verkaufe.


ad 1.

S.o.

ad 2.

Gewährleistung tritt erst bei Mängeln in den Fokus. Hier wurde aber offenbar gar nicht die geschuldete Ware (originales iPhone) übergeben.

ad 3.

Sonderfall von (2).

ad 4.

Auch in dem Fall würdest du ein defektes originales iPhone schulden und kein defektes (oder funktionierendes) Plagiat, womit wir wieder bei (2) wären.

quote:
Da ich kein Kontakt mehr zu meinem Bruder hab
[...]
Mein Bruder weiß mittlerweile von dem Verkauf und hat nichts gegen


Na hoffen wir mal, daß du das keinem Richter erklären mußt. Der könnte sonst davon ausgehen, schon deine Artikelbeschreibung wäre zusammengelogen.

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#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

So eine IPhone fälschung erkennt man doch spätestens nach dem einschalten, die Bedienung, das Display, die Icons, die Menus, das ganze "look und feel" ist bei den Nachbauten doch nur nachgeahmt.

Daher sollte es doch auch für einen Laien ein leichtes sein, die Fälschung zu erkennen und nicht "zu vermuten" oder "zu glauben".

War das Handy denn von dir oder deinem Bruder in Gebrauch?
Ich kenne eigentlich auch niemanden, der sein IPhone bei einem Wohnungswechsel einfach mal in der Schublade liegen läßt ....
Gibts ein Bild von dem Handy, hatte das Handy einen SD-Kartenslot?

Für mich hört sich das nicht nach einem original IPhone an ...

> "Da das Ladegerät noch nicht da ist, kann ich keine Angaben zur Funktion machen!"
Jeder vierte hate ein Iphone oder IPod, aufladen und testen sollte kein Problem sein. Ladegerät gibts auch für 5 Euros ....

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