Hallo , seit einiger Zeit ist der Button und die Abfrage "Verkauft" verschwunden. Es steht nur noch löschen zur Verfügung. Wie kann ebay Kleinanzeigen unter diesen Umständen überhaupt rechtssicher erfassen, was ich verkauft habe und für welchen Preis ? Man kann löschen ohne Verkauf (vielleicht hat man es sich anders überlegt) und man kann löschen wenn verkauft. Das ist aber ein und dieselbe Funktion. Auch der Verkaufspreis ist doch für ebay Kleinanzeigen unter diesen Umständen gar nicht ersichtlich, solange man nicht die ebay Kleinanzeigen Bezahlfunktion nutzt. Man kann Preise in der Chat-Funktion oder am Telefon verhandeln, also kann ebay Kleinanzeigen den nicht kennen.
-- Editiert von User am 11. Januar 2023 13:39
ebay-kleinanzeigen Verkäufe
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Das ist wohl richtig, aber davor konnte man ja auch nach einem Verkauf auf "löschen" oder "verkauft" klicken und Kleinanzeigen konnte ebenso nicht genau erfassen (ohne Betrachtung des Chatsverlaufs), was verkauft wurde und was nicht.
ZitatAuch der Verkaufspreis ist doch für ebay Kleinanzeigen unter diesen Umständen gar nicht ersichtlich, :
Und davor war das alles anders?...
ZitatMan kann Preise in der Chat-Funktion oder am Telefon verhandeln, also kann ebay Kleinanzeigen den nicht kennen. :
? Das war dort schon immer so.
Bzw. ich sehe das Problem auch ehrlich gesagt nicht, was hat sich da jetzt für den Verkauf konkret geändert?
-- Editiert von User am 11. Januar 2023 14:44
Hallo,
die Frage geht vermutlich in Richtung der neuen Meldepflicht.
Bei einem Kleinanzeigenportal gehe ich mal davon aus, dass der Betreiber dann einfach die Anzahl der aufgegebenen Anzeigen und die Summe der angegebenen Preise nimmt. Falls damit die Grenzen erreicht sind wird gemeldet.
Imho ist diese Neuregelung mal wieder ein riesiger Unsinn, die Behörden werden damit viel Arbeit haben, aber nur geringe Steuermehreinnahmen.
30 Verkäufe sind beispielsweise nicht besonders viel (ich halte meine Verkäufe seit 16 Jahren nach, in 7 davon waren es mehr als 30 - natürlich trotzdem alles privat). Und wenn man nur mal ein(!) Auto verkauft, dann hat man ziemlich sicher auch die 2.000-Euro-Grenze übertroffen. Daher wird es wohl tausende Meldungen über "Mütter die alte Kleidung und Spielzeug verkaufen" u.ä. geben
Stefan
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Zitatdie Frage geht vermutlich in Richtung der neuen Meldepflicht. :
War mir schon klar

Hallo,
Ging auch gar nicht gegen dich.Zitat:War mir schon klarAber wieso fragt man dann hier so naiv bzw. nennt nicht mal den eigentlichen Grund der Frage...

Ich hätte auch "Wenn es dir - dem TS - um die neue Regelung geht ..." schreiben können.
Stefan
Das neue Gesetz in Verbindung mit den Kleinanzeigen, und wie diese damit umgehen werden, finde ich schon spannend.
Die gleiche Frage wie der TE habe ich mir auch gestellt.
Ich verkaufe Bücher bei den Kleinanzeigen. Hinterlegt bin ich dort mit einer Adresse die ich mir irgendwann mal ausgedacht habe, extra für die Kleinanzeigen. Das dortige Bezahlsystem nutze ich nicht und meine genaue Adresse habe ich nicht hinterlegt, ebensowenig wie meine Tel. Nr.
An die 2000 Euro Grenze komme ich bei weitem nicht dran, wohl aber dürften es über das ganze Jahr gesehen mehr als 30 Verkäufe sein. Ich wäre also meldepflichtig.
Aber was wollen die melden wenn die meine Daten nicht haben?
Vielleicht : "blauerschlumpf@web.de hat 50 mal seine Anzeigen gelöscht, ob er die Angebote aber wirklich verkauft hat wissen wir nicht."
Hallo,
Ich hab' es so interpretiert, dass beide Grenzen erreicht werden müssen (kann mich aber natürlich irren).Zitat:An die 2000 Euro Grenze komme ich bei weitem nicht dran, wohl aber dürften es über das ganze Jahr gesehen mehr als 30 Verkäufe sein. Ich wäre also meldepflichtig.
Denn sonst müsste beispielsweise ja jeder Autoverkauf gemeldet werden.

Oder jemand der - wie ich - Zeitschriften verkauft (je 1 Euro, aber deutlich mehr als 30 Einzelgeschäfte).

Das was sie haben. Das Finanzamt kann dann ggf. weiter recherchieren.Zitat:Aber was wollen die melden wenn die meine Daten nicht haben?
Stefan
ZitatAber was wollen die melden wenn die meine Daten nicht haben? :
Wieso, die haben doch die Daten.
ZitatVielleicht : "blauerschlumpf@web.de hat 50 mal seine Anzeigen gelöscht, ob er die Angebote aber wirklich verkauft hat wissen wir nicht." :
Eher "blauerschlumpf@web.de, 50 Anzeigen"
Dann noch Überschrift der Anzeige, Artikeltext und wenn die einen guten Bot haben auch den Preisangaben
ZitatWie kann ebay Kleinanzeigen unter diesen Umständen überhaupt rechtssicher erfassen, was ich verkauft habe und für welchen Preis ? :
Müssen sie nicht.
Das Prinzip ist aktuell recht einfach, das Finanzamt schätzt und wenn Dir das Ergebnis nicht gefällt, dann darfst Du das Gegenteil beweisen ...
Mann kann auch alles sehr negativ sehen aber das Finanzamt muss sehr viel Langeweile haben , wenn sie sich mit 100tausenden Verkäufern die vielleicht(!) etwas verkauft haben beschäftigen können. ebay Kleinanzeigen kann dann eben nicht melden, dass 30 Verkäufe getätigt wurden, sondern nur dass mehr als 30 Anzeigen in einem Jahr geschaltet wurden. Die wirklich erreichten Preise kennen sie nicht und können so auch nicht weitergeleitet werden. Das reicht dann wohl kaum als hinreichender Verdacht für Ermittlungen. So eine verdachtslose Kriminalisierung ist einer Demokratie auch nicht würdig. Aus so einer Solidargemeinschaft würde ich mich ganz schnell verabschieden und nur noch auf meinen eigenen Vorteil achten. Kann das Leben auch viel einfacher machen.
-- Editiert von User am 12. Januar 2023 14:29
Es geht doch gar nicht um einen guten Bot, sondern darum was ebay Kleinanzeigen überhaupt melden kann und muss. Das Unternehmen wird kein Interesse haben sein Geschäft zu zerstören und alle User die zu viele Teile oder für mehr als 2000 € verkauft haben mit mehr Daten als erforderlich anzuschwärzen. Bei der ganzen Diskussion vermute ich, dass der Button "Verkauft" deshalb entfernt wurde . Dann ist man nur unbeteiligter Vermittler, der zu erzielten Verkaufspreisen keine Aussage machen kann.ZitatEher "blauerschlumpf@web.de, 50 Anzeigen" :
Dann noch Überschrift der Anzeige, Artikeltext und wenn die einen guten Bot haben auch den Preisangaben
-- Editiert von User am 12. Januar 2023 14:39
Hallo,
Doch, natürlich reicht das für einen Verdacht, und das ist auch überhaupt nicht neu. Die Finanzämter beobachten die einschlägigen Dienste schon lange, und filtern sich dann die Großen und die Untypischen heraus. Die Neuregelung bewirkt nur, dass die Daten nun direkt von den Betreibern geliefert werden, ansonsten ändert sich nichts.Zitat:Das reicht dann wohl kaum als hinreichender Verdacht für Ermittlungen. So eine verdachtslose Kriminalisierung ist einer Demokratie auch nicht würdig.
Wie ich oben schon sagte werden imho die Preisvorstellungen gemeldet; und die unterscheiden sich wohl kaum eklatant von den wirklich erzielten.Zitat:Die wirklich erreichten Preise kennen sie nicht und können so auch nicht weitergeleitet werden.
Solche Taschenspielertricks dürften wohl nicht funktionieren.Zitat:Bei der ganzen Diskussion vermute ich, dass der Button "Verkauft" deshalb entfernt wurde . Dann ist man nur unbeteiligter Vermittler, der zu erzielten Verkaufspreisen keine Aussage machen kann.

Stefan
Die Zielgruppe wird vermutlich nicht die Hausfrau sein, welche ab und zu dort ihre alten Kleider verkauft (auch wenn es mehr als 30 Verkäufe/Jahr sind).
Man muss sich nur mal bei eBay umschauen:
Da gibt es zig "Privatverkäufer" mit mehreren tausend Bewertungen und mehreren hunderten pro Jahr. Die Artikel sind meist (hochpreisige) Neuware, diese dürften die Priorität bei der Verfolgung haben. Einige wird es sicher unschön überraschen und es bleibt spannend, wie sich das die nächsten Jahre entwickeln wird.
ZitatDas Unternehmen wird kein Interesse haben sein Geschäft zu zerstören und alle User die zu viele Teile oder für mehr als 2000 € verkauft haben mit mehr Daten als erforderlich anzuschwärzen. :
Es ist egal, ob diese Plattformen selbst (k)ein Interesse daran haben. Diese sind durch das Gesetz zu einer entsprechenden Meldung verpflichtet.
ZitatDann ist man nur unbeteiligter Vermittler, der zu erzielten Verkaufspreisen keine Aussage machen kann. :
Ahja, damit wird sich das Finanzamt sicher zufrieden geben. Wenn man gewerblich verkauft, muss man es auch anmelden, so einfach ist das.
-- Editiert von User am 13. Januar 2023 11:15
ZitatDie Zielgruppe wird vermutlich nicht die Hausfrau sein, welche ab und zu dort ihre alten Kleider verkauft (auch wenn es mehr als 30 Verkäufe/Jahr sind). :
Erst mal wohl nicht, die "Privatverkäufer" sind als erstes dran ...
Trotzdem wurde der Button entfernt. Das muss ja Gründe haben. Als Firma kann man sich durchaus weigern Daten (Verkaufspreis) zu verschicken, wenn man diese gar nicht kennt und das auch begründen kann. Der inserierte Preis kann natürlich übermittelt werden, entspricht aber dann nicht dem was ebay Kleinanzeigen liefern soll. (Anzahl Verkäufe/ Einnahmen). Ich könnte jetzt sofort 2 Fahrzeuge bei ebay Kleinanzeigen reinsetzen. Dann würde ich automatisch gemeldet, auch wenn ich die morgen wieder lösche weil ich es mir anders überlegt habe. Somit müsste mich dann das Finanzamt dann anschreiben, da ich einen Preis von weit über 2000€ angegeben habe. Ich könnte das auch 10mal im Jahr machen, damit die Anzeige immer wieder nach vorn kommt und ich den Verkauf oder nicht-Verkauf eines Fahrzeugs immer belegen kann. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für das FA.ZitatZitat: :
Bei der ganzen Diskussion vermute ich, dass der Button "Verkauft" deshalb entfernt wurde . Dann ist man nur unbeteiligter Vermittler, der zu erzielten Verkaufspreisen keine Aussage machen kann.
Solche Taschenspielertricks dürften wohl nicht funktionieren
-- Editiert von User am 13. Januar 2023 13:05
Hallo,
Warum müsste das Finanzamt das tun?Zitat:Somit müsste mich dann das Finanzamt dann anschreiben, da ich einen Preis von weit über 2000€ angegeben habe.
Außerdem, warum hat es das bisher nicht getan? Die Kleinanzeigen waren doch öffentlich.
Es ist ein Irrglaube wenn man meint, das wäre früher nicht aufgefallen.
Nochmal: Praktisch ändert sich gar nichts, nur die Datenbeschaffung wird verlagert. Alles was vorher erlaubt war bleibt auch so (die typischen privaten Verkäufe, alter Kram, Sammlungen etc.). Und diese Personen werden auch nicht angeschrieben (und selbst wenn, dann klärt man es halt auf, alles wie gehabt).
Ja und?Zitat:Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für das FA.
Am Besten schaffen wir auch die Polizei ab, die macht ja gar nichts Produktives, und arbeitet völlig unwirtschaftlich.
Dass die Neuregelung unterm Strich ein Reinfall sein könnte hatte ich ja schon in meinem ersten Beitrag gesagt. Aber warten wir doch mal ab.
Mich wundert jedenfalls das große Geschrei (das Internet ist ja voll davon). Angst haben müssen doch nur die Scheinprivaten (etc.), und da hab' ich kein Mitleid.
Stefan
Ja, das stimmt ich habe in 2023 nichts verkauft und in 2022 10 gebrauchte , technische Dinge für gesamt ca. 300€ (zuletzt November 2022 ) . Allerdings wurde mein Account jetzt trotzdem gesperrt. Ich denke die säubern bei denen die zuviel und zuwenig verkauft haben. Melden kann man sich nur per Kontaktseite, Telefonnummer gibts nur für Pro-Accounts. Auf meine Anfrage nach Freischaltung kam ein Eingangsvermerk mit Ticketnummer und die Info dass es dauert. Ein genauer Grund für die Sperrung wurde nicht genannt. Die genannten Beispiele für Sperrung sind nicht zutreffend, ausser ich wurde trotz 10stelligem, sehr sicherem Passwort gehackt. Neuanmeldung geht nicht, da die sms Bestätigung auf meine Handy nicht ankommt. Handynummer ist wohl auch gesperrt, da es weder im WLAN noch über 4G funktioniert. zig mal probiert. Der Gewinn bei den Verkäufen liegt nur bei ca. 100€ in 2022. Allerdings habe ich für viel mehr Geld Dinge des privaten Gebrauchs gekauft, ohne wieder zu verkaufen. Kann ja auch sein, das die Einkaufssumme neuerdings begrenzt wird. Ein teueres e-bike kaufen, das geht ja gar nicht ! Mal abwarten und ggf. auf ebay oder Facebook kaufen und Verkaufen. Oder ich versuche mal Marktplaats.nl. Die Holländer müssen auch nichts ans deutsche Finanzamt melden. Dafür gibts (noch) keine EU-Regelungen.ZitatMich wundert jedenfalls das große Geschrei (das Internet ist ja voll davon). Angst haben müssen doch nur die Scheinprivaten (etc.), und da hab' ich kein Mitleid. :
-- Editiert von User am 18. Januar 2023 11:50
Hallo,
Interessant wäre auch wie es sich mit KFZ-Verkaufsplattformen verhält. Hier sind ja die Werte oft deutlich über 2.000 €.
Muß dann jeder potentielle Verkauf vom Betreiber an das FA gemeldet werden ?
Und muß der Verkäufer dann nachweisen, zu welchem Preis er das Fahrzeug mal gekauft hat, um bei VK über EK Steuer nachzuzahlen ?
Vielleicht kann dann aber auch bei VK unter EK der Verlust geltend gemacht werden ?
Fragen über Fragen :-)
Hallo,
Und was hat das jetzt mit der neuen Meldepflicht zu tun?Zitat:Allerdings wurde mein Account jetzt trotzdem gesperrt.
Mit welchem Interesse?Zitat:Ich denke die säubern bei denen die zuviel und zuwenig verkauft haben.
Es wird immer lächerlicher.Zitat:Kann ja auch sein, das die Einkaufssumme neuerdings begrenzt wird.
Das ist falsch gedacht.Zitat:Die Holländer müssen auch nichts ans deutsche Finanzamt melden.
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Meine Auffassung ist noch immer, dass beide Grenzen überschritten sein müssen (ohne Gewähr). Ansonsten wären nämlich die meisten Meldungen für das Finanzamt uninteressant.Zitat:Interessant wäre auch wie es sich mit KFZ-Verkaufsplattformen verhält. Hier sind ja die Werte oft deutlich über 2.000 €.
Nein, muss er natürlich nicht.Zitat:Und muß der Verkäufer dann nachweisen, zu welchem Preis er das Fahrzeug mal gekauft hat, um bei VK über EK Steuer nachzuzahlen ?
Genau das ist der Grund, warum der Gesetzgeber vor vielen Jahren bei den Spekulationsgeschäften den Verkauf von Alltagsgegenständen ausdrücklich ausgenommen hat.Zitat:Vielleicht kann dann aber auch bei VK unter EK der Verlust geltend gemacht werden ?
Stefan
Nur um mal so ein bisschen die Luft rauszunehmen:
Der "echte" Privatverkäufer kann auch weiterhin 1.000 Artikel oder mehr im Jahr verkaufen und damit 20.000 € umsetzen, ohne dass das FA sich dafür interessiert, §6 Abs.1 Nr.5 EStG und §19 UStG.
taxpert
Das bezieht sich auf Personen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben und das ist meiner Ansicht auch der einzig legale Weg. Wäre doch schön, wenn die Ämter nun von Kleingewerbeanmeldungen überrollt würden.
Hallo,
Was bezieht sich darauf?Zitat:Das bezieht sich auf Personen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben
Das von taxpert geschriebene ganz sicher nicht, im Gegenteil gilt das gerade nicht für gewerbliche Verkäufer, egal ob klein oder groß (und war auch bestimmt nicht so gemeint, er schreibt ja ausdrücklich "echte" Privatverkäufer - die Anführungsstriche sollten imho betonen, dass nicht von Scheinprivaten die Rede ist, sondern wirklich von Personen die ihren alten Kram oder ihre privaten Sammlungen verkaufen).
Und was du mit "Kleingewerbe" sagen willst kann ich auch nicht nachvollziehen.
Bei der Kleinunternehmerregelung(!) ist der einzige Unterschied, dass keine Umsatzsteuer anfällt. Da dann allerdings auch keine Vorsteuer gezogen werden kann ist der Vorteil unterm Strich oft nicht die Welt, es geht da eher um den Aufwand den man spart.
Einkommensteuerrechtlich spielt es keine Rolle, ob du 700 oder 700.000 Euro Gewinn machst, steuerpflichtig ist es in beiden Fällen (bestimmt mit anderen Steuersätzen, aber darum geht es jetzt nicht).
Stefan
Es geht hier sehr wohl um die Besteuerung von Kleinunternehmern (Gewerbe) siehe....
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 0......
Ab einem bestimmten Betrag /Stück kann das Finanzamt jemanden als Gewerbe einstufen und Strafen verhängen, weil man kein Gewerbe angemeldet hat. Ausserdem mag das das Gewerbeaufsichtsamt auch nicht. Sogar auf Tödelmärkten kann ein Reisegewerbe erforderlich sein. Kontrolliert nur (noch) niemand weil keiner von denen Lust hat da Sonntags rumzulaufen.
Auch §6 Abs.1 Nr.5 EStG bezieht sich auf u.A. Betriebsvermögen etc. (Gewerbe)
-- Editiert von User am 26. Januar 2023 13:02
-- Editiert von User am 26. Januar 2023 13:06
Hallo,
ich hatte doch extra gefragt, auf was du dich mit dem Zitierten beziehst? Keine Ahnung wovon du jetzt redest.
Nein, das stimmt nicht, die Gewerblichkeit ist weder vom Betrag noch der Stückzahl abhängig. Bereits ein einziger Verkauf kann geweblich sein, und tausende noch privat. Ebenso ist es beim Betrag.Zitat:Ab einem bestimmten Betrag /Stück kann das Finanzamt jemanden als Gewerbe einstufen und Strafen verhängen, weil man kein Gewerbe angemeldet hat.
Ja und, das hat ja auch niemand bestritten. Wenn man geweblich tätig ist dann hat man es auch anzumelden und zu versteuern.Zitat:Sogar auf Tödelmärkten kann ein Reisegewerbe erforderlich sein.
Ob ein Trödelmarkt wirklich eine Reisegewerbekarte erfordert weiß ich nicht, mag aber sein.
Auch da liegst du falsch.Zitat:Kontrolliert nur (noch) niemand weil keiner von denen Lust hat da Sonntags rumzulaufen.
Es muss ja nicht direkt kontrolliert werden, es reicht die Liste die das Finanzamt von dem Veranstalter bekommt.
Stefan
-- Editiert von User am 26. Januar 2023 13:31
ZitatUmsatzsteuergesetz (UStG) :
§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
Die beiden Dinge haben nur nichts miteinander zu tun.ZitatAb einem bestimmten Betrag /Stück kann das Finanzamt jemanden als Gewerbe einstufen und Strafen verhängen, weil man kein Gewerbe angemeldet hat. :
Natürlich nicht, trotzdem kann man Ärger bekommen.ZitatDie beiden Dinge haben nur nichts miteinander zu tun. :
D.h. dann sicherheitshalber meldet man für Verkäufe besser immer ein Gewerbe an, da die Kriterien der Gewerblichkeit nicht transparent sind und vom Sachbearbeiter abhängig sind.ZitatNein, das stimmt nicht, die Gewerblichkeit ist weder vom Betrag noch der Stückzahl abhängig. Bereits ein einziger Verkauf kann geweblich sein, und tausende noch privat. Ebenso ist es beim Betrag. :
ZitatWäre doch schön, wenn die Ämter nun von Kleingewerbeanmeldungen überrollt würden :
Da man in DE keine Kleingewerbe anmelden kann, wird den Ämtern das wohl erspart bleiben.
ZitatD.h. dann sicherheitshalber meldet man für Verkäufe besser immer ein Gewerbe an :
Richtig.
Zitatda die Kriterien der Gewerblichkeit nicht transparent sind :
Die sind sogar sehr transparent.
Hallo,
Doch, die sind transparent.Zitat:D.h. dann sicherheitshalber meldet man für Verkäufe besser immer ein Gewerbe an, da die Kriterien der Gewerblichkeit nicht transparent sind und vom Sachbearbeiter abhängig sind.
Natürlich gibt es keine klare Grenze, die gibt es fast nie wenn es ums Recht geht. Aber in den meisten Fällen kann man ziemlich sicher sagen, ob eine Tätigkeit gewerblich ist oder nicht.
Ein entscheidendes Kriterium ist, ob ein Gegenstand ausdrücklich zum zeitnahen Wiederverkauf angeschafft wurde. Falls das der Fall ist ist es regelmäßig gewerblich (wie immer: keine Regel ohne Ausnahme).
Dazu kommt das weiche Kriterium "Gewinnerzielungsabsicht". Die muss nicht unbedingt vorliegen, aber wenn dann spricht das auch wieder für gewerblich.
Dein Beispiel Trödelmarkt: Wenn du dort deinen eigenen Krempel verkaufst, dann ist das privat. Kaufst du hingegen auch an, machst Wohnungsauflösungen etc., dann ist es gewerblich.
Stefan
-- Editiert von User am 26. Januar 2023 21:37
Ist es nun Pflicht, dass mir Verkäufer auf Trödelmärkten eine Quittung mit Daten des Verkäufers ausstellen ? Das wäre ja dann ein Nachweis, falls ich das Teil irgendwann mal weiterverkaufen möchte . Ggf. kann man die Standnummern der Verkäufer die keine Quittung ausstellen wollen ja dem Gewerbeaufsichtsamt melden ?ZitatKaufst du hingegen auch an, machst Wohnungsauflösungen etc., dann ist es gewerblich. :
"Der größte Lump in ganzen Land ..."ZitatGgf. kann man die Standnummern der Verkäufer die keine Quittung ausstellen wollen ja dem Gewerbeaufsichtsamt melden ? :
Zitat"Der größte Lump in ganzen Land ..." :
Es liegt ja nicht an mir, wenn das Finanzamt nun mehr prüft und man einen möglichen Gewinn mittels Quittungen nachweisen muss. Auch wenn bei ebay Kleinanzeigen nur der Angebotspreis und nicht der Verkaufspreis bekannt ist, benötige ich für alles was ich gekauft habe und evtl. mal wieder verkaufe Quittungen. Wenn man die nicht hat wird man geschätzt. Wenn ich etwas für 100€ anbiete und wieder lösche, könnte geschätzt werden, dass ich es für 100€ verkauft habe, obwohl vielleicht unverkäuflich war oder für 40€ verkauft wurde.
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