ebay kleinanzeigen - Verkäufer reagiert nicht mehr

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Elmander9
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
ebay kleinanzeigen - Verkäufer reagiert nicht mehr

Hallo,
ich habe über kleinanzeigen eine PS4 gekauft und per Überweisung bezahlt. Habe vom Verkäufer auch Telefonnummer bekommen über Whatsapp geschreiben alles gut.
Nachdem die Überweisung ankam keine Rückantwort!

3 Tage lang Jeden Tag eine Nachricht. Danach eine Frist gesetz 1 Woche Geld zurück sonst Strafanzeige.
Keine Antwort, habe auch eine Strafanzeige erstattet. Habe von ebay eine alte Anzeige vom Verkäufer bekommen wo er um Geld gebettet hat, weil es ihm sehr schlecht geht. Da war mir klar, es handelt sich um Betrug.
Meine Nachrichten über ebay und Whatsapp wurden gelesen.

Nach 2 Wochen hat der Verkäufer erneut eine Anzeige aufgegeben, ein Handy wird angeboten.
Habe mit einem anderen Account als interessenter angeboten und haben geschrieben.
Habe dann die Sache aufgeklärt und mein Geld aufgefordert und auch das Beleg gezeigt das ich eine Strafanzeige erstattet habe.
Daraufhin hat der Verkäufer reagiert und mich bedroht, dass er wenn ich weiter Nachrichten schicke mich wegen Belästigung anzeigen wird und wegen falscher Behauptung das er kein Betrüger sei.

Als Ausrede hat er geschrieben "Mein einziger Fehler war das ich unversichert verschickt habe, vllt haben Sie das Paket bekommen und wollen an mich rächen. Ich habe versendet und fertig. Kann Nachforschung beantragen und Sie informieren."

Wir hatten uns auf versicherten Versand mit Sendungsnummer vereinbart. Schriftlich nachweislich.

Liebes Community, wie ist die Sachlage was kann ich nun machen? Ich denke mal der Verkäufer muss für den Verlust haften, wenn er es überhaupt versschickt hat, und will natürlich nicht das Geld überweisen.
Wie kann ich rechtlich an mein Geld? Erneut eine Anzeige?
Ich bitte um Rat und Hilfe. Es handelt sich um 260€!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Elmander9):
Wie kann ich rechtlich an mein Geld? Erneut eine Anzeige?


Eine Anzeige bringt Dir kein Geld, sie führt nur wenn der Sachverhalt zutrifft, zur Verurteilung.

Außerdem schuldet Dir der Verkäufer auch kein Geld, sondern den gekauften Gegenstand.

Du kannst ihn verklagen, läufst aber Gefahr dass bei dem nichts zu holen ist. Dann hast Du einen Titel mit dem Du die Wand tapezieren kannst.

Berry

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Elmander9):
Wie kann ich rechtlich an mein Geld?
Klagen! Eine Anzeige bringt nichts.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Elmander9):
Ich habe versendet und fertig.

Das möge er dann mal entsprechend beweisen.



Zitat (von Elmander9):
Kann Nachforschung beantragen und Sie informieren."

Dann soll er das mal machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Elmander9
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

bitte beherzigen Sie folgende Punkte:
1. kein Telefonat
2. keine E-Mail
3. keine WhatApp-Nachricht

Dafür aber:
4. Schreiben per Einwurf-Einschreiben
5. Aufforderung der Zusendung des Mobiltelefones
6. angemessene kalendarische Fristsetzung
7. Hinweis, dass bei fruchtlosem Ablauf ein Anwalt beauftragt wird

Falls dann weder Gerät noch Versandnachweis kommt, können Sie zu Lasten des Verkäufers einen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interseesn beauftragen.

Viel Glück,

Nervin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Ein Playstation 4 + Verpackung hat er also als Päckchen (da ja ohne Sendungsnummer) verschickt bekommen? Das st schon mal eine Meisterleistung...

Jetzt im Ernst: Bei solch großen Paketen ist doch immer eine Sendungsnummer dabei...?

-- Editiert von Basti2709 am 17.05.2019 08:45

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Nervin):
5. Aufforderung der Zusendung des Mobiltelefones
Wusste gar nicht, dass eine PS4 einen Simkartenslot hat.

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#8
 Von 
Elmander9
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
Ein Playstation 4 + Verpackung hat er also als Päckchen (da ja ohne Sendungsnummer) verschickt bekommen? Das st schon mal eine Meisterleistung...

Jetzt im Ernst: Bei solch großen Paketen ist doch immer eine Sendungsnummer dabei...?

-- Editiert von Basti2709 am 17.05.2019 08:45


Ich denke nicht dass er es abgeschickt hat. Vielmehr ein Betrug. Soll ich eine Klage auf Kosten vom Verkäufer einreichen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Elmander9
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Also soll ich eine Klage einreichen? Das ist wohl die beste Lösung. Wenn der Verkäufer nicht zahlfähig ist, wer sitzt auf den ganzen Kosten? Habe ich Risiken.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Elmander9):
Soll ich eine Klage auf Kosten vom Verkäufer einreichen?
Man kann keine Klage auf Kosten eines 3. einreichen. Man kann lediglich versuchen entstandene Kosten bei positivem Klageausgang einzufordern.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
Jetzt im Ernst: Bei solch großen Paketen ist doch immer eine Sendungsnummer dabei...


Du kennst die Praktiken aller Versender die es in D gibt?
Zitat (von Elmander9):
Ich denke nicht dass er es abgeschickt hat. Vielmehr ein Betrug. Soll ich eine Klage auf Kosten vom Verkäufer einreichen


Bis auf das Missverständnis hinsichtlich des Teils in Ziffer 5 solltest Du den Verkäufer nachweislich informieren, dass Du die Ware nicht erhalten hast und ihn auffordern zu liefern oder die Einlieferung nachzuweisen (im Sinne der Ziffern 4 bis 6 aus der Antwort #5.
Erst nach Fristablauf klagen, aber die Kosten musst Du vorstrecken.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Basti2709):
Jetzt im Ernst: Bei solch großen Paketen ist doch immer eine Sendungsnummer dabei...


Du kennst die Praktiken aller Versender die es in D gibt?
Zitat (von Elmander9):
Ich denke nicht dass er es abgeschickt hat. Vielmehr ein Betrug. Soll ich eine Klage auf Kosten vom Verkäufer einreichen


Berry


Wo kann man denn bitte Pakete dieser Größe "ohne Sendungsnummer" versenden? Auf den Vergleichsportalen die man im Internet findet, werden schon ziemlich viele gelistet...und alle haben in dieser Größenordnung eine Sendungsnummer. Jaja...es sind nicht "alle" auf dieser großen weiten Welt. Wenn der Käufer natürlich Ali an der Ecke beauftragt hat, wird es keine geben.

Damit kann man zu 99% Sicherheit sagen, dass der Käufer das Paket hier einfach nur lügt!

Und wenn ein versicherter Versand mit Sendungsnummer ausgemacht war, hätte sich der Käufer daran halten müssen und kann nun nicht kommen mit "Ich habe ohne verschickt."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
Wo kann man denn bitte Pakete dieser Größe "ohne Sendungsnummer" versenden?
Keine Ahnung, ich erdreiste mich nicht zu behaupten ich würde alle kennen.

Zitat (von Basti2709):
Damit kann man zu 99% Sicherheit sagen, dass der Käufer das Paket hier einfach nur lügt!
Man kann es vermuten, eine Vermutung die ich im Übrigen teile.
Ich hoffe dass du wenigstens den Unterschied zwischen vermutung und Behauptung (sagen) kennst.

Zitat (von Basti2709):
Und wenn ein versicherter Versand mit Sendungsnummer ausgemacht war, hätte sich der Käufer daran halten müssen und kann nun nicht kommen mit "Ich habe ohne verschickt."


Dass er es kann, wird doch schon im Eingangsbeitrag erklärt.
Bleib einfach bei den bekannten Fakten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Es spielt auch keine Rolle, ob es einen Dienstleister gibt, welcher in dieser Größenordnung noch ohne Versandnachweis und Versicherung verschickt. Bei einem Warenwert von deutlich >100€ kann der Käufer in Treu und Glauben davon ausgehen, dass mit Versicherung versendet wird. Kommt der Käufer dem nicht nach, ist er durchaus selbst in der Haftung, wenn das Paket unterwegs verloren geht. Auch wenn er darlegen kann, den Versand getätigt zu haben. Das ist dann sein persönliches Pech.

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