ebay neg. bewertung Schadensersatzzahlung RA

20. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
hajata
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay neg. bewertung Schadensersatzzahlung RA

Hallo,
ich habe jemanden bei eBay negativ bewertet. Darauf hin bekam ich Post von seinem RA das ich die neg. Bewertung rausnehmen muss, da sie rufschädigend sei.Ich muss zugeben das ein kleiner Fehler in der bewertung meinerseits war,ich das aber als Zusatzkommentar in der negativen Bewertung richtig stellen wollte.
Ausserdem soll ich 150 € Schadenersatzkosten und Kosten für Inanspruchnahme des RA nach $$823, 249 BGB zahlen. Darf er das ?
Danke für alle die mir eine kleine Info geben können.
Uwe

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oberdone
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo.

Kann dir keine große Rechts-Hilfe geben, aber der Fall ist ja Interessant.
Ist die negative Bewertung denn gerechtfertigt von deiner Seite?
Um was ging es denn in deinem speziellen Fall?

Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Ich muss zugeben das ein kleiner Fehler in der bewertung meinerseits war,

Wie "klein" war der "Fehler" denn?

> ich das aber als Zusatzkommentar in der negativen Bewertung richtig stellen wollte.

Wolltest du oder hast du? Und war das vor oder nach der Abmahnung?

> Ausserdem soll ich 150 € Schadenersatzkosten und Kosten für Inanspruchnahme des RA nach $$823, 249 BGB zahlen.

Wenn die Abmahnung berechtigt war - etwa, weil du wahrheitswidrige geschäftsschädigende Behauptungen erhoben hast ("liefert nicht, behält mein Geld" ) -, dann ja, ansonsten nein.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
hajata
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mirk,
Mensch das ist ja eine mehr als fundierte Antwort. Vielen, vielen Dank dafür.
Ich habe bisher nicht unternommen, da ich eine Frist bis morgen habe um zu zahlen. Ich war total perplex, werde jetzt einfach schreiben das ich Einspruch einlege und warten was dann passiert.
Nochmals vielen vielen Dank
Uwe
Ach hier noch die Antwort auf deine Frage :
Ich hatten 2 Fälle ( von ein und dem selben Verkäufer ) durcheinander gebracht.
Hatte geschrieben : Ware defekt und kein Geld zurück" muss aber korrigiert werden durch : Storniert Auktion und bis heute kein Geld zurück"
Das ich beide Fälle aus Versehen durcheinander gebracht habe, wird mir vorgeworfen. Will bzw. wollte das nach dem Schreiben auch korrigireen.

-- Editiert am 21.04.2009 09:03

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