Hallo,
ich habe bei ebay ein Handy ersteigert - originalverpackt. Vor Übersendung des Kaufpreises habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich davon ausgehe, dass originalverpackt = NEU bedeutet. Er hat mir nicht konkret geantwortet sondern mich aufgefordert, den Kaufpreis zu zahlen. Dies habe ich getan. Das Handy kam 3 Tage später gebraucht und defekt bei mir an. (Zeuge vorhanden). Ich habe dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete und ihn aufgefordert, den gezahlten Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen zurück zu überweisen. (Sachmangel, Unmöglichkeit der Nachbesserung). Ferner inserierte er mit einem angeblichen Originalfoto, dass er aber nachweislich bei mehreren Auktionen benutzt.
Könnte ein Straftatbestand (Betrug) vorliegen oder welche weiteren Möglichkeiten bestehen, dass ich meinen gezahlten Kaufpreis zurück bekomme? Der Verkäufer behauptet, dass Handy wäre beim Versand in Ordnung gewesen (Holschuld)
ebay-originalverpackt und defekt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Sehr geehrter Herr Scheick,
bitte immer Zivil- und Strafrecht trennen. Zwar können Sie durch eine Strafanzeige zusätzlichen Druck ausüben, außer Genugtuung bringt Ihnen das jedoch nichts.
Zivilrechtlich hat der Verkäufer ein original verpacktes Handy zugesichert, so daß von eingeschweißter Ware im Neuzustand auszugehen war. Wenn Sie mittels Zeugen nachweisen können, das kein Verpackungsschaden vorlag, so muß der Defekt in der Regel bereits vor Versendung vorhanden gewesen sein. Im übrigen dürfte es eher unwahrscheinlich sein, das ein Dritter das Paket öffnet und zufällig ein gebrauchtes Handy gleichen Typs einlegt.
Wenn Sie die Versandgebühren übernommen haben, handelt es sich tatsächlich um eine Holschuld. Aber aufgrund des vorgenannten bringt das den Verkäufer nicht wirklich weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
REchtsanwalt
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