ebay problem - muss er mir das jetzt für den Betrag aushändigen??

16. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)
ebay problem - muss er mir das jetzt für den Betrag aushändigen??

hallo

ich habe gerade bei eBay einen quad ersteigert, und wollte mit dem kaüfer einen termin ausmachen wann ich das fahrzeug abholen kann.

und jetzt meinte er. das er für das quad mehr haben will. also möchte mehr haben wie der auktionsbetrag ist.

für weniger möchte er das nicht hergeben, was ich übersehen habe ist. das er das auch in der auktion geschrieben hat. das er mindestens 800 euro haben möchte, wenn es unter 800 verkauft wird bleibt es in seinen besitz.

ist das rechtens??

oder muss er mir das jetzt für den auktions betrag aushändigen??

es war kein sofort kauf oder so

danke schon mal im vorraus für euere antworten




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

quote:
wenn es unter 800 verkauft wird bleibt es in seinen besitz.


Der Satz ist irgendwie drollig.

Aber es ist schon so, dass du keinen Anspruch auf das Quad hast. Der Verkäufer hat natürlich gegen die eBay Regeln verstoßen, es ist nicht erlaubt einen Artikel zu versteigern und gleichzeitig einen Mindestpreis festzusetzen. Das geht nur über die von eBay zur Verfügung gestellten Optionen.

Mit der Zusatzoption „Mindestpreis“ sichern Verkäufer ab, dass sie einen Artikel nicht unter einem bestimmten Wert abgeben müssen: Wird der Mindestpreis während der Angebotsdauer nicht erreicht, wird der Artikel nicht verkauft. Der angegebene Mindestpreis ist für Käufer nicht sichtbar.

http://pages.ebay.de/help/sell/reserve.html

Das ist es, was er eigentlich wollte. Wahrscheinlich wollte er aber nicht die EUR 10,00 Gebühr berappen oder er kennt diese Option überhaupt nicht.

Das Problem ist einfach das, dass die eBay AGB nur das Verhältnis eBay - eBay User bestimmen können. eBay ist also nur die Plattform, die Verträge machen Verkäufer und Käufer. Und der hier hat klipp und klar erklärt, dass er das Quad unter EUR 800,00 nicht herausrückt.

Wenn eBay vorher die Auktion entdeckt hätte, hätte eBay diese wahrscheinlich gelöscht, möglicherweise sogar den Verkäufer verwarnt (Gebührenumgehung).

So ist sie aber unentdeckt geblieben und somit ist das vom Verkäufer vorgegebene gültig.

Aber er hat nun ein Problem, da eBay ja nichts von seinem Deal der besonderen Art weiß, bekommt er jetzt für den in der Auktion erzielten Kaufpreis die Gebühren berechnet (Verkaufsprovision).

Und das sind EUR 19,00 + 3% vom Verkaufspreis (max. EUR 49,00). So richtig Spaß macht eine solche selbstgestrickte Variante also auch nicht.

Ganz interessant würde es vielleicht, wenn er jetzt einen unbezahlten Artikel melden würde, in der Absicht, diese Verkaufsprovision zurückzuerhalten.

Vielleicht könnte man das spitzfindigerweise so auslegen, dass er doch zum vereinbarten Preis verkaufen will...

-- Editiert am 16.07.2009 20:00

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.008 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.